Zulässige Gründe für Abweisung

21. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Zulässige Gründe für Abweisung

Guten Tag,

meine Frage lautet:
Mit welchen Begründungen darf ein "Türsteher" (z. B. einer Diskothek oder ähnlichen Lokalität)
Gäste zurückweisen?
In welchem Fällen stehen dem Zurückgewiesenen erfolgreich rechtliche Schritte zur Verfügung?

a) Du bist Ausländer - deshalb darfst du hier nicht rein!
b) Du bist schwarz - deshalb darfst du hier nicht rein!
c) Du bist zu pickelig - deshalb darfst du hier nicht rein!
d) Du bist zu fett - deshalb darfst du hier nicht rein!
e) du bist zu ärmlich angezogen - deshalb darfst du hier nicht rein!

Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Türsteher "vertritt" den Betreiber der Diskothek und ist somit berechtigt, dessen Hausrecht auszuüben. Bedeutet: er darf reinlassen, wen er will und abweisen, wen er will. All das muss er nicht begründen.

Wenn er es dennoch begründet und zwar mit a und b kann man sich deswegen diskriminiert fühlen und ihn im Zweifel deswegen anzeigen. Zutritt zur Diskothek erhält man dadurch allerdings nicht.

Bei den anderen Punkten sehe ich keine Diskriminierung.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Jeder Türsteher, der auch nur einen Hauch Erfahrung hat, wird einem niemals den "wahren" Grund mitteilen (außer vielleicht man ist alkoholisiert). Das wäre nämlich alles andere als de-eskalierend. Stattdessen wird meistens auf "heute nur für Stammgäste" und ganz vielleicht noch "heute abend ist elegante Kleidung angesagt" verwiesen.

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#3
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die rechtlichen Bewertungen!

Im vorliegenden Fall habe ich unrealistischerweise einfach angenommen, dass der Türsteher die wahren Gründe der Zurückweisung nennt!
Weiterhin angenommen, dass es wirklich so ist:

Warum ist es dann nicht ebenfalls diskriminierend, wenn ein Pickeliger wegen seiner zu ausgeprägten Akne abgewiesen wird?
Liegt es daran, weil die ausgeprägte Akne beim Pickeligen ja (hoffentlich) heilbar ist?

Oder : Warum ist es dann nicht ebenfalls diskriminierend, wenn ein Dicker wegen seines deutlichen Übergewichts abgewiesen wird?
Liegt es daran, weil der Dicke sein Gewicht ja (theoretisch) reduzieren kann!?
(Jedoch, stellen wir uns einen Menschen mit 180 Kilo bei 1,80m Körpergröße vor: Hier kann es schon ein paar Jahre dauern, bevor der Dicke sein Gewicht im erforderlichen Maße reduziert hat - sofern er/sie das überhaupt schaffen wird).

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Warum ist es dann nicht ebenfalls diskriminierend, wenn ein Pickeliger wegen seiner zu ausgeprägten Akne abgewiesen wird?
Er wurde nicht abgewisen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Glauben etc!

Zitat:
Warum ist es dann nicht ebenfalls diskriminierend, wenn ein Dicker wegen seines deutlichen Übergewichts abgewiesen wird?

Zitat:
Jedoch, stellen wir uns einen Menschen mit 180 Kilo bei 1,80m Körpergröße vor
Da der Betreiber auch eine "Fürsorgepflicht" für seine Gäste hat, und dafür sorgen muss, dass seine Gäste den Aufenthalt unbeschadet überstehen, wird er ihn alleine schon deswegen abweisen.

Dinge wie Barhocker, Stühle, Toilettenschüsseln etc sind wahrscheinlich nicht für solche Belastungen ausgelegt. Es würde also eine erhebliche Verletzungsgefahr für den Gast vorhanden sein. Der Betreiber wird den Gast erst gar nicht dieser Gefahr aussetzen dürfen...

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#5
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zügige Aufklärung!

Im Falle von Diskriminierung muss also einer dieser Tatbestände vorliegen:

"Er wurde nicht abgewisen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Glauben etc!"
Korrekt?

Und da schwere Akne hier nicht aufgezählt wird und auch nicht unter etc fällt,
liegt kein Fall von Diskriminierung vor, wenn ein Mensch mit schwerer Akne abgewiesen wird!?
Weil es den Menschen in der Lokalität nicht zugemutet werden kann, dort einem
Menschen mit Akne zu begegnen.

Habe ich das so (rechtlich) korrekt wiedergegeben?

Falls ja, dann habe ich noch eine letzte Nachfrage:

Wenn ein farbiger Mensch mit schwerer Akne nicht wegen seiner Hautfarbe, sondern wegen
seiner Akne zurückgewiesen wird, dann ist das somit rechtlich einwandfrei und nicht anfechtbar!?
Und der Türsteher könnte den wahren Grund der Zurückweisung dann auch offen nennen, weil ja kein
Fall von Diskriminierung vorliegt!?
Korrekt?


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von HolgerWirk):
Vielen Dank für die rechtlichen Bewertungen!
Das waren keine. Für solche musst du einen Anwalt fragen.
Zitat (von HolgerWirk):
Im Falle von Diskriminierung
Man muss sich nicht auf den Begriff Diskriminierung stützen/stürzen.
Es gibt das AGG
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/index.html#BJNR189710006BJNE000100000
Aber auch damit kommt ein Pickeliger oder ein sehr Dicker oder ein sehr dicker Farbiger mit starker Akne und starkem Glauben nicht unbedingt weiter. Mundgeruch wird auch nicht aufgezählt, na und?

Für die evtl. weitere Einschätzung:
A) Was ist passiert, wogegen man sich als Zurückgewiesener wehren will? Was konkret liegt an?
B) Was muss man beachten, wenn man selbst Türsteher werden will?

Zitat (von HolgerWirk):
Habe ich das so (rechtlich) korrekt wiedergegeben?
Nein.
Zitat (von HolgerWirk):
Korrekt?
Nein.

Zitat (von HolgerWirk):
In welchem Fällen stehen dem Zurückgewiesenen erfolgreich rechtliche Schritte zur Verfügung?
Rechtliche Schritte gibt es viele. Anfechtbar ist auch sehr vieles. Zu Erfolg kann man aber nicht antworten, weil hier kein Gericht und kein Richter ist. Nur persönliche Einschätzungen kann man geben.

Du schilderst keinen Sachverhalt/Tatbestand, sondern eine Mischung aus allem möglichen. Alles oder nichts...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Es gab bereits vereinzelt Fälle wo Discotheken wegen einer solchen Diskriminierung ein wenig Schmerzensgeld zahlen mussten. Zum Beispiel als eine Besuchergruppe komplett eingelassen wurde und nur der Schwarze nicht, wobei sein einziges Abhebungsmerkmal eben war das er schwarz war.

Gezahlt werden musste hier deswegen, weil die Türsteher nciht begründen konnten wieso sie ihn abgewiesen haben. Hätten sie einfach gesagt "Er hatte die falschen Schuhe an" und noch begründen können welche Schuhordnung für diesen Abend galt, wären sie damit vielleicht sogar durch gekommen.
Meist kann man das aber erst nachweisen, wenn es ein beweisbares Massenphänomen ist. Meinetwegen weil alle Schwarzen an der Tür aussortiert werden.

Oder um es anders zu formulieren. Weder pickelige, noch fette Menschen ect. dürften per se deshalb ausgeschlossen werden weil sie diese Körpereigenschaften haben (sofern nicht sicherheitsrelevante Dinge dagegen sprechen). Das heißt aber noch lange nicht das solche Menschen ein Recht auf Einlass haben. Ich hoffe das ist verständlich.

Sicherheitsrelevante Aspekte dürften übrigens auch noch Beachtung finden. Zum Beispiel dürfte man einem Schwarzen den Zutritt sicherlich verweigern, wenn in der Disco gerade die NPD feiert.

-- Editiert von palino am 21.07.2020 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von HolgerWirk):
In welchem Fällen stehen dem Zurückgewiesenen erfolgreich rechtliche Schritte zur Verfügung?

In allen, denn der Rechtsweg steht jedem offen.

Ob diese dann zum gewünschten Erfolg führen würden, steht auf einem anderen Blatt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Man sollte sich, bezüglich des AGG, folgendes vor Augen halten:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wohingegen es nicht Ziel des Gesetzes ist, jedem alles gleich zu ermöglichen.

Werde ich diskriminiert, werde ich nicht gleich behandelt. Werde ich nicht gleich behandelt, werde ich aber noch lange nicht diskriminiert.

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