Ich bin von einem Landkreis (Paderborn) in einen anderen (Lippe)
umgezogen. In einem Unterhaltsprozess strengt meine Ex-Frau
nun in Paderborn einen Prozess gegen mich an.
Wäre nicht hier das Gericht in meinem Landkreis zuständig?
Zuständigkeit von Gerichten
21. September 2004
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Frage vom 21. September 2004 | 08:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuständigkeit von Gerichten
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#1
Antwort vom 21. September 2004 | 09:55
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
heißt Ex-Frau dass Sie schon geschieden sind?
Oder läuft fdas Scheidungsverfahren noch?
Gruß
Rpfl.
#2
Antwort vom 21. September 2004 | 11:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry - hatte vergessen zu erwähnen dass es
um Kindesunterhalt für meinen volljährigen
Sohn geht, für den meine Ex-Frau die
Vollmacht hat. Ich streite mich mit ihr weil es
ja ab Volljährigkeit andere Berechnungs -
Grundlagen gibt. Das will sie nicht einsehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. September 2004 | 14:57
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
also klagt nicht Ihre Frau, sondern Ihr Sohn.
Dann müste sich die Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften richten, d. H. zuständig ist das Fam-gericht bei dem Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz hatten.
Rpfl.
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