Zustellung Paket DHL

8. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Zustellung Paket DHL

Hallo folgender Sachverhalt . Ich ersteigerte eine Nintendo Switch Oled im Wert von 285 Euro ,Verkäufer verschickte umgehend und zum 05.05.2023 wurde dann dieser und eine weitere Bestellung ,von Amazon per DHL angekündigt .Ich schaute dann den Sendungsstatus und siehe da ,es war unterwegs ,mein Schwiegervater ,war dann 14.38 Uhr ca 1 Minute vor mir am Gartentor und die Zustellerin meinte , es müssten zwei Pakete im Auto sein ,sie findet nur eines . Von dieser Aussage erfuhr ich erst ca 1,5 Stunden später von meiner Freundin . Ich nahm das Paket in dem Moment an mich , als die Zustellerin noch vor Ort war und ging wieder ins Haus , schaute ca 10 Minuten später aufs Tracking und sah ,das ein DHL Auto bei mir in der Nähe war und das es noch zwei Zustellorte sind ,das es das gleiche Auto war ,war mir nicht bewusst , sonst wäre ich auf Paketauto Suche gefahren . Nun zeigte es an ,das dieses Paket 15.21 Uhr ,also etwa 40 Minuten später ,irgendwo zugestellt wurde ,bei mir aber nicht . Ein anderer DHL Zusteller meinte ,das das Paket über den Scanner ausgebucht werden muss ,wenn es als Zugestellt angezeigt wurde . Ich war sogar einen Tag später in der DHL Zustellbasis und die meinten auch ,das es im Auto war ,denn es zeigte ja auch im Tracking an ,das es eingeladen wurde . Habe jetzt schon mit dem Kundenservice telefoniert und auch PayPal telefoniert ,wo ein Fall eröffnet wurde . Wer kann zu solchen Sachverhalt was sagen ? .......war nen Ostegeschenk für die Tochter.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Wer kann zu solchen Sachverhalt was sagen ?

Was ist eigentlich so furchtbar schwer daran, den Sachverhalt mal sinnvoll strukturiert, lesbar und vor allem für Dritte verständlich zu schreiben?


Ich habe mir diese hingeklatschte Textwand nicht angetan, daher erst mal folgende Fragen

1. die Zustellung des Paketes ist nicht an den Empfänger erfolgt, korrekt?

2. war der Verkäufer ein Unternehmer oder eine Privatperson?

3. sitzt der Verkäufer in DE oder zumindest innerhalb der EU

4. gibt es eine ladungsfähige Anschrift des Verkäufers?

5. was konkret war bezüglich des Versandes vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37417 Beiträge, 6267x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
und zum 05.05.2023 wurde dann dieser und eine weitere Bestellung ,von Amazon per DHL angekündigt
Und wovon schreibst du jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo Harry zu 1 mir wurde es nicht Zugestellt
zu 2 Privatperson
zu 3 ja in Deutschland
zu 4 ja es gibt eine Ladungsfähige Anschrift
zu 5 Versicherter Versand ,Bezahlt mit PayPal in Ebay Kaufabwicklung ,also keine Freunde und an die
bei Paypal hinterlegte Adresse

Hallo Anami Ich erwartete an dem Tag zwei Pakete von DHL ,das eine über Amazon ,welches 14.38 Uhr zugestellt wurde ,das von der Ebay Auktion mit der Nintendo Switch , welches im DHL Auto sein sollte ,war es aber nicht ,laut Aussage des Zustellers an meinen Schwiegervater , dieses Paket wurde aber 15.21 Uhr irgendwo zugestellt und zwar ca 40 Minuten später .

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
zu 2 Privatperson

Dann ist der Verkäufer raus, wenn er die Ware nachweislich an den Versanddienstleister übergeben hat.
Also würde ich da erst mal gerichtsfest den Nachweis der Übergabe fordern.

Da man nicht Vertragspartner vom Zusteller ist, hat man auch keinerlei Rechte. Die Recht müsste man sich vom Vertragspartner abtreten lassen, dazu sollte er auch verpflichtet sein.



Sollte man so unvorsichtig gewesen sein, da einen Fall bei ebay / paypal für den "tollen" Käuferschutz eröffnet haben, sollte man den besser wieder ganz schnell schließen. Das kann für den Käufer richtig teuer werden, siehe die beiden BGH Urteile ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18225 Beiträge, 9900x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
dieses Paket wurde aber 15.21 Uhr irgendwo zugestellt und zwar ca 40 Minuten später .

Und was steht in der Sendungsverfolgung?
Da steht ja nicht "Zustellung erfolgt an: irgendwo"

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

In der Sendungsverfolgung steht erfolgreich zugestellt detaillierte Infos kann ich nicht ansehen .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37417 Beiträge, 6267x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Ich erwartete an dem Tag zwei Pakete von DHL
Und was war für den 5.5.23 angekündigt?
Dass 1 Paket von 2 noch *irgendwo anders* ist, hatte ich schon verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18225 Beiträge, 9900x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
In der Sendungsverfolgung steht erfolgreich zugestellt detaillierte Infos kann ich nicht ansehen .

Seltsam: Bei versichertem Versand kann man bei DHL eigentlich immer ansehen, an wen zugestellt wurde (wenn z.B. an einen Nachbarn, dann steht da der Name des Nachbarn ...)
Vielleicht könnte der Fragesteller ja mal einen Screenshot von der Sendungsverfolgung zeigen ....

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Wie mache ich das Einfügen vom Screenshot ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo drkabo .....Sendungsnummer habe ich ja vorliegen . 14.38 Uhr war die erste Zustellung, wo ja die DHL Zustellerin zu meinen Schwiegervater meinte hhhhm es müssen 2 Pakete sein ,eines finde ich nur und 15.21 Uhr war dann das vermisste Zugestellt.....Seltsam

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Wie mache ich das Einfügen vom Screenshot ?

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imageshack.com/ oder https://www.directupload.net/ das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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