Zustellung eines Dokumentes -> wer ist wo ab wann zuständig?

19. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(371 Beiträge, 24x hilfreich)
Zustellung eines Dokumentes -> wer ist wo ab wann zuständig?

Hallo,
eine Frage in Anlehnung auf einer aktuellen Diskussion im Forum Mietrecht, wo es um die Zustellung eines Schlüssels ging und der Frage, ist ein per Einwurfeinschreiben zugestellter Brief mit einem Schlüssel ab Einwurf in den Briefkasten des Empfängers in dessen Machtbereich gelangt und bei Diebstahl aus diesem Briefkasten der Empfänger "schuld".

Habe letztes Jahr kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) per UPS-Kuriersendung die Kündigung meines Arbeitsvertrages erhalten. Nun steht mein Briefkasten Rücken an Rücken mit dem des Nachbars, welcher während der Woche meist 3-4 Tage nicht zu Hause ist.

Wenn ich nun am Dienstag, den 30.09. die Kündigung im Briefkasten gehabt hätte und diese dem Nachbarn in den selbigen gesteckt hätte, dieser aber erst am Freitag wieder zu Hause ist und dann den Brief aus seinem Briefkasten gezogen hätte.....

Wäre dann die Beweislage für den Arbeitgeber schlecht, weil der Nachbar ja quasi bezeugen kann, dass die Sendung jetzt erst mal in seinem Briefkasten lag? Denn der Kurierfahrer wird sich vermutlich schlechter daran erinnern können, wenn irgendwo 2-3 Monate später darum vor Gericht gestritten wird, in welchem Briefkasten er das eingeworfen hat?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2644 Beiträge, 624x hilfreich)

Prozessbetrug ist eine Straftat.
Anleitungen dazu wirst du hier kaum bekommen.

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#2
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(371 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Prozessbetrug ist eine Straftat.


Ich hätte auch schreiben können "was passiert, wenn der Kurierfahrer irrtümlich die Sendung in den falschen Briefkasten steckt" -> wer ist dann beweispflichtig?

Zitat (von neuhierangemeldet):
Habe letztes Jahr kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) per UPS-Kuriersendung die Kündigung meines Arbeitsvertrages erhalten.


Das Ding ist bei mir schon lange durch....
Es geht generell um diese Thematik

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Blockiert User: Anami

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Gemäß Rechtsprechung gilt für das korrekte Zustellen von Dokumenten:
- Ein Schreiben muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen (dazu reicht der Einwurf in den Briefkasten regelmäßig aus) und es muss unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen sein (das bedeutet beispielsweise: Werfe ich einer Privatperson am 30.09. um 23:15 Uhr etwas in den Briefkasten, kann diese sich unter Umständen zurecht darauf berufen, erst am 01.10. Kenntnis erlangt zu haben. Ich als Absender muss davon ausgehen, dass Briefkästen üblicherweise nicht erst um 23:15 Uhr geleert werden. Werfe ich das Schreiben am 30.09. um 10:00 Uhr ein, darf ich davon ausgehen, dass noch am gleichen Tag Kenntnis erlangt wird - auch, wenn diese Kenntnisnahme tatsächlich gar nicht erfolgte - das ist dann Problem des Empfängers).

- Der Absender hat die Beweispflicht, dass das Schriftstück im Machtbereich des Empfängers angekommen ist. Bei einem Standardbrief kann das in aller Regel nicht nachgewiesen werden. Bei einem Einschreiben "Einwurf" hingegen schon, wenn der Einwurf sauber dokumentiert wurde. Bei einem Einschreiben "Rückschein" natürlich auch.
Kurzer Exkurs: Mit einem Einschreiben Einwurf kann die rechtzeitige Zustellung grundsätzlich nachgewiesen werden. Ein Einschreiben Rückschein, bei dem der Empfänger ja den Erhalt unterschreibt und von dem man deshalb davon ausgehen könnte, dass es sicherer sei, bürgt die Tücke, dass der Empfänger die Annahme verweigern kann - eine Zustellung also nicht erfolgt.
Statt einem Einschreiben kann ich natürlich auch eine Boten oder ein Kurierunternehmen beauftragen oder auch selbst einwerfen. Wichtig ist, dass der Einwurf zu einer bestimmten Zeit nachweisbar ist. Ferner kann auch ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden - der stellt nachweisbar zu und ist auch geeignet, um den Inhalt des Schriftstückes zu bestätigen.


- Erfolgt die Zustellung in den falschen Briefkasten, gilt der Brief als nicht zugestellt. Allerdings muss ich als Empfänger nachweisen, dass der durch die Post vorgelegte Einwurfnachweis falsch ist. Der Nachbar muss also beispielsweise bestätigen können, dass er den Brief erhalten hat.
Hier ist aber vorsicht geboten: Solche strafrechtlich relevanten Ideen wie "ich werfe das Schreiben einfach beim Nachbarn ein" können sehr leicht nach hinten losgehen. Denn dann wird nochmal sehr genau hingeschaut und nachgefragt - am Ende steht der Aussage des Nachbarn dann jede Menge gegenüber: Ein Fehlwurf durch einen Berufszusteller ist ohnehin schon unwahrscheinlich. Wenn der auch noch auf seiner Stammtour unterwegs ist, ist das nochmals unwahrscheinlicher. Und wenn der Empfänger dann auch noch ein Interesse daran hat, dass der Brief nicht rechtzeitg zugestellt wird... Und wenn der Zusteller sich auch noch genau an die Zustellung erinnern kann... Oder die Nachbarin B gesehen hat, wie Sie einen Brief bei Nachbar A eingeworfen haben... Oder wenn ein Foto von der Zustellung gemacht wurde (manche Kurriere machen das)... Dass der Zusteller der erhöhten Sorgfaltspflicht bei Einschreiben nicht nachgekommen ist, ist auch sehr unwahrscheinlich... Soll nicht heißen, dass ein Fehlwurf auch bei "halbförmlichen" Zustellungen ausgeschlossen ist.

-- Editiert von User am 19. Februar 2025 10:47

-- Editiert von User am 19. Februar 2025 10:49

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Wenn ich nun am Dienstag, den 30.09. die Kündigung im Briefkasten gehabt hätte
Der unvergessene P. Steinbrück wars: ...hätte-hätte Fahrradkätte... Andere Fälle haben irgendwann andere Fahradkätten. Oder andere Fakten.

Zitat (von neuhierangemeldet):
was passiert, wenn
Abwarten, ob hier jemand fragt... :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Zustellungsprobleme sind gar nicht so selten. In meiner jahrzehntelangen Berufstätigkeit war das sozusagen ein "running gag." Es ist in der Tat so, wie Despi es schrieb. Letztlich muss der Absender dafür Sorge tragen, dass das Dokument in den Bereich des Empfängers kommt. So, und da haben wir dann das nächste Problem. Nach meiner Erfahrung sind Einwurfeinschreiben schon deshalb lange nicht mehr so sicher wie noch vor etwa 30 Jahren, einfach, weil die Zustellungsdokumente unvollständig ausgefüllt werden und dann ungelesen in die Akten wandern. Es lohnt sich deshalb immer, zumindest dann, wenn wir Gerichtsverfahren haben, Akteneinsicht zu nehmen und zu schauen, was der Briefträger angekreuzt hat.

Ich bin schon vor Jahren dazu übergegangen, wenn irgend möglich, wichtige Postsendungen durch Boten zustellen zu lassen. Auf einer Ablichtung des übersandten Formulars lasse ich mir dann handschriftlich den Zugang und Form desselben und Datumsangabe sowie Uhrzeit bestätigen. Eine weitere Alternative ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Ist gar nicht so teuer. Und da haben wir den zusätzlichen Vorteil, dass der auch den Inhalt des Briefumschlags bestätigt, weil er das zu übersendende Schriftstück in den Briefumschlag steckt. Ich hatte mal einen Fall, da war der Briefumschlag zwar dem Adressaten zugegangen, die Dokumentation zwar einwandfrei ...... aber die Gegenseite behauptete, ich hätte einen leeren Briefumschlag versandt.

Ihr seht, die Dokumentationskette ist durchaus ernst zu nehmen. Da muss sehr sorgfältig gearbeitet werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(371 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ihr seht, die Dokumentationskette ist durchaus ernst zu nehmen. Da muss sehr sorgfältig gearbeitet werden.


D.h., wenn alles so dokumentiert ist und der Brief (oder was auch immer), danach wirklich aus dem Briefkasten des Empfängers gestohlen wird, dann ist es das Problem des Empfängers, oder?

Bzw. kommt es dann darauf an, wer was wie genau beweisen kann, wo natürlich ein gesondert beauftragter Bote, der nicht täglich zig Zustellungen erledigt, sich wohl dann sehr genau an die Zustellung und die Umstände erinnern kann.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Ja, so ist es. Letztlich sollte der Absender dokumentieren können, dass der Briefumschlag in den Bereich des Adressaten kommt; hilfreich ist auch, beweisen zu können, welches Dokument sich in dem Briefumschlag befand. Privat kann man so etwas in der Regel ganz gut steuern. Wenn es um Ämter oder Gerichte geht, wird es mitunter problematisch. Weil sich dort eben noch bedingungslos auf die Post verlassen wird, und das kann sehr schief gehen und für den Betroffenen teuer werden.

Mein persönlicher Renner: A saß ca. 6 Wochen wegen eines Vorführhaftbefehls in Haft, er war zur Ladung in seinem Strafverfahren nicht erschienen. Zustellungsurkunde sagte aus, man habe die Ladung einem nahen Verwandten (Ehefrau) übergeben. Nur, A war ledig, farbiger US-Bürger, seit über 20 Jahren in Deutschland beim selben Arbeitgeber, wohnte in derselben Wohnung. Briefträger war zu faul, über das Grundstück bis zum Briefkasten zu laufen, drückte den Brief der reizenden, aber leider dementen Vermietern in die Hand, die durch Zufall am Zaun stand. Die Lady heftete den Brief verschlossen in der Mieterakte ab, wollte irgendwann den Mieter drauf ansprechen; vergaß das ..... Post meinte, man verstehe nicht, wie so ein kleines Kreuzchen auf der Zustellungsurkunde so eine Folge haben könne; es sei alles Schuld des Richters, der hätte der Urkunde eben keinen Glauben schenken dürfen.

Seit dieser Erfahrung gehe ich noch sorgfältiger mit dem Transport von wichtigen Dokumenten um.

wirdwerden

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