Zustellung eines Urteils

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
bwrecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Zustellung eines Urteils

Wie ich jetzt erfuhr, ist gegen mich vor 4 Jahren ein urteil ergangen, aus dem jetzt vollstreckt wird. Das erfuhr ich von meiner Bank.
Ich hatte bisher keine Kenntnis von dem Urteil, weil ich nie etwas darüber erhalten habe, was mir kein Mensch glaubt.
Wenn vom Gericht eine Zustellung (z B durch Hinterlegung) behauptet wird, ich aber nie etwas vorgefunden habe, habe ich irgendeine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ohne Blick in die Prozessakte kann man hier gar nichts sagen. Da sollte sich ein Fachmann den Verfahrensverlauf, insbesondere die Zustellungsurkunden incl. der Daten anschauen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
bwrecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch die hypothetische Frage:
Aus der Gerichtsakte geht kein Fehler bei der Zustellung hervor.
Aber es steht auch fest, ich habe nichts erhalten!
Wer zieht den Kürzeren??

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von bwrecht):
Wer zieht den Kürzeren??

Der ohne Beweise - also Du.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das kann man pauschal so nicht sagen. Ganz viele Zustellungsurkunden sind von den Postbeamten (die ja keine Beamten mehr sind) unvollständig ausgefüllt. Mitunter kann man auch nachweisen, dass man an besagtem Tag (angekreuzt: persönlich übergeben) gar nicht in der Stadt war. In diesen Fällen lohnt es sich immer, ausnahmslos immer, die Akte sorgfältig durchzuarbeiten und gegebenenfalls ein Wiedereinsetzungsgesuch zu stellen. Das alles sollte aber ein Fachmann tun.

wirdwerden

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#6
 Von 
bwrecht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank!
Frage:
Gibt es ausser Anwälten (teuer!) auch andere Fachleute, die die Akte für mich kontrollieren könnten bzw. mir helfen könnten?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gerichtsanken werden typischerweise nur an Organe der Rechtspflege versandt. Es steht Dir jedoch frei, selbst Akteneinsicht zu beantragen, nach Bewilligung zum Gericht zu marschieren und dort Einsicht zu nehmen.

wirdwerden

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