Wie ich jetzt erfuhr, ist gegen mich vor 4 Jahren ein urteil ergangen, aus dem jetzt vollstreckt wird. Das erfuhr ich von meiner Bank.
Ich hatte bisher keine Kenntnis von dem Urteil, weil ich nie etwas darüber erhalten habe, was mir kein Mensch glaubt.
Wenn vom Gericht eine Zustellung (z B durch Hinterlegung) behauptet wird, ich aber nie etwas vorgefunden habe, habe ich irgendeine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren?
Zustellung eines Urteils
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ohne Blick in die Prozessakte kann man hier gar nichts sagen. Da sollte sich ein Fachmann den Verfahrensverlauf, insbesondere die Zustellungsurkunden incl. der Daten anschauen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Wenn vom Gericht eine Zustellung (z B durch Hinterlegung) behauptet wird Diese Variante gibt es auch noch: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(Deutschland)#%C3%96ffentliche_Zustellung
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Noch die hypothetische Frage:
Aus der Gerichtsakte geht kein Fehler bei der Zustellung hervor.
Aber es steht auch fest, ich habe nichts erhalten!
Wer zieht den Kürzeren??
ZitatWer zieht den Kürzeren?? :
Der ohne Beweise - also Du.
Das kann man pauschal so nicht sagen. Ganz viele Zustellungsurkunden sind von den Postbeamten (die ja keine Beamten mehr sind) unvollständig ausgefüllt. Mitunter kann man auch nachweisen, dass man an besagtem Tag (angekreuzt: persönlich übergeben) gar nicht in der Stadt war. In diesen Fällen lohnt es sich immer, ausnahmslos immer, die Akte sorgfältig durchzuarbeiten und gegebenenfalls ein Wiedereinsetzungsgesuch zu stellen. Das alles sollte aber ein Fachmann tun.
wirdwerden
Vielen Dank!
Frage:
Gibt es ausser Anwälten (teuer!) auch andere Fachleute, die die Akte für mich kontrollieren könnten bzw. mir helfen könnten?
Gerichtsanken werden typischerweise nur an Organe der Rechtspflege versandt. Es steht Dir jedoch frei, selbst Akteneinsicht zu beantragen, nach Bewilligung zum Gericht zu marschieren und dort Einsicht zu nehmen.
wirdwerden
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