Salü,
angenommen man will jemandem ein Schriftstück mit Postzustellungsurkunde zustellen.
Dieser arbeitet aber auswärts und ist schon weg, wenn die Post aufmacht, kommt abends erst wieder als die Post zumacht.
Es hilft also nichts, wenn der Postzusteller eine nachricht in den Briefkasten wirft, da der Empfänger den Brief nicht von der Poststelle abholen kann (da er ja nicht da ist).
1 - Wann gilt in diesem Fall das Schriftstück dennoch als zugestellt?
2 - Wenn keine Zustellung so möglich, wie dann?
3 - Hat der Empfänger die Pflicht, Urlaub zu beantragen für die Abholung des Briefes von der Poststelle?
Zustellung mit Postzustellungsurkunde -- Empfänger zu Postöffnungszeiten nie da
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
§ 180 ZPO
: Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten 1Ist die Zustellung nach § 178
Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem
Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der
Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere
Aufbewahrung geeignet ist. 2Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. 3Der Zusteller
vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
Da hat der Zusteller lange Winterschlaf gehalten.
es gibt PZU auch ohne persönliche Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten und gilt damit als zugestellt ( Zeuge ist ja der Postbote, der das dann brav auf dem gelben Zettel quittiert )
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--- editiert vom Admin
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