Montag habe ich mich telefonisch krank schreiben lassen. Bis jetzt kam der Schein nicht bei mir an. Die Post ist heute durch. Nach Rücksprache mitmeinem Arzt habe ein Duplikat abgeholt und beim AG eingereicht. So weit so gut. Das ging deshalb gut, da ich erwartete Post nich bekam. Da kann ich nachhaken. Nicht aber, wenn z.B eine solche Situation eintritt:
Frage, die sich für mich daraus ergibt, auch gerade in der aktuellen Situation: Wer haftet, wenn z.B. ein Quarantäne-Erlaß, der ergehen kann (z.B. wenn jemand als Kontaktperson bei einer positiv getesten Person gemeldet ist) den Empfänger nicht erreicht. Der Empfänger weiß dann ja gar nicht, daß er "einsitzen" muß.
Kann auch durch Fehlzustellung passieren. Kam ab und an mal vor.
Wie läuft da das Prozedere ab.
Zustellung nicht erfolgt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In den mir bekannten Fällen wurden die Personen vom Gesundheitsamt telefonisch oder persönlich kontaktiert.
Das Quarantäne-Schreiben kam erst sehr viel später.
Gerade wegen der Bedeutung in dieser Sache, gibt es da ein zweistufiges Verfahren: die persönliche Information und die schriftliche.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWer haftet, wenn z.B. ein Quarantäne-Erlaß, der ergehen kann (z.B. wenn jemand als Kontaktperson bei einer positiv getesten Person gemeldet ist) den Empfänger nicht erreicht. :
Haften wofür? Für Strafen jedweder Art ist entweder Vorsatz oder, wenn einschlägig, Fahrlässigkeit nachzuweisen. Ohne nachweisliche Kenntnis ("Kennenmüssen" gibt es in dem Zusammenhang nicht) kann also auch keine Strafe erfolgen.
Danke erstrmal. Da Gesundheitsamt sorgt also dafür, daß die Kenntnisgabe erfolgt. Das heißt also, die schriftliche Info wird nicht nur mit normalem Brief, sondern mittels Übergabeeinschreiben oder von Behördenpersonal übermittelt? Denn nicht immer ist man telefonisch erreichbar. Ich kenne soger Leute, die haben noch nicht mal Telefon (oder Handy), Computer etc. Gerade in Zeiten wie die Gegenwärtige ist das aber bedenklich.
-- Editiert von Spejbl am 25.03.2020 13:47
ZitatDenn nicht immer ist man telefonisch erreichbar. :
Dann nimmt das Amt die Alternative ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten