Zustellung nicht erfolgt

25. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)
Zustellung nicht erfolgt

Montag habe ich mich telefonisch krank schreiben lassen. Bis jetzt kam der Schein nicht bei mir an. Die Post ist heute durch. Nach Rücksprache mitmeinem Arzt habe ein Duplikat abgeholt und beim AG eingereicht. So weit so gut. Das ging deshalb gut, da ich erwartete Post nich bekam. Da kann ich nachhaken. Nicht aber, wenn z.B eine solche Situation eintritt:

Frage, die sich für mich daraus ergibt, auch gerade in der aktuellen Situation: Wer haftet, wenn z.B. ein Quarantäne-Erlaß, der ergehen kann (z.B. wenn jemand als Kontaktperson bei einer positiv getesten Person gemeldet ist) den Empfänger nicht erreicht. Der Empfänger weiß dann ja gar nicht, daß er "einsitzen" muß.

Kann auch durch Fehlzustellung passieren. Kam ab und an mal vor.

Wie läuft da das Prozedere ab.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

In den mir bekannten Fällen wurden die Personen vom Gesundheitsamt telefonisch oder persönlich kontaktiert.

Das Quarantäne-Schreiben kam erst sehr viel später.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Gerade wegen der Bedeutung in dieser Sache, gibt es da ein zweistufiges Verfahren: die persönliche Information und die schriftliche.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Wer haftet, wenn z.B. ein Quarantäne-Erlaß, der ergehen kann (z.B. wenn jemand als Kontaktperson bei einer positiv getesten Person gemeldet ist) den Empfänger nicht erreicht.


Haften wofür? Für Strafen jedweder Art ist entweder Vorsatz oder, wenn einschlägig, Fahrlässigkeit nachzuweisen. Ohne nachweisliche Kenntnis ("Kennenmüssen" gibt es in dem Zusammenhang nicht) kann also auch keine Strafe erfolgen.

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Danke erstrmal. Da Gesundheitsamt sorgt also dafür, daß die Kenntnisgabe erfolgt. Das heißt also, die schriftliche Info wird nicht nur mit normalem Brief, sondern mittels Übergabeeinschreiben oder von Behördenpersonal übermittelt? Denn nicht immer ist man telefonisch erreichbar. Ich kenne soger Leute, die haben noch nicht mal Telefon (oder Handy), Computer etc. Gerade in Zeiten wie die Gegenwärtige ist das aber bedenklich.

-- Editiert von Spejbl am 25.03.2020 13:47

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Denn nicht immer ist man telefonisch erreichbar.

Dann nimmt das Amt die Alternative ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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