Hi,
angenommen ich will ein hochwichtiges Dokument an meinen Anwalt schicken und wähle dazu die Zustellung per Gerichtsvollzieher, wird der Gerichtsvollzieher dann dieses Dokument auch wirklich dem Anwalt persönlich übergeben oder wird er es der Sekräterin geben wenn der Anwalt gerade nicht da ist? Hört sich vielleicht paranoid an, aber mir behagt die Sekräterin nicht.
Danke
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Zustellung per Gerichtsvollzieher an Anwalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Wenn die Sekretärin empfangsbevollmächtigt ist, ist das doch kein Problem. Für den Rechtsanwalt gilt das dann so, als wäre die Sendung ihm persönlich zugestellt worden.
Ich habe es doch so beschrieben das ich nicht will das es die Sekräterin empfängt sondern der Anwalt persönlich. Also wenn der Anwalt nicht da ist, sondern die Sekräterin, soll sie es nicht empfangen dürfen. Kann man das bestimmen das der Gerichtsvollzieher nur und ausschliesslich an den Anwalt übergibt?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein:
quote:<hr size=1 noshade>§ 178 ZPO
Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen
(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden
1. in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner,
2. in Geschäftsräumen einer dort beschäftigten Person,
3. in Gemeinschaftseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung oder einem dazu ermächtigten Vertreter.
<hr size=1 noshade>
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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
quote:<hr size=1 noshade>Naja, die Zustellung hier dürfte nichts mit der ZPO zu tun haben, von daher könnte man den GV wohl schon entsprechend beauftragen. Nur das Ansinnen an sich ist komplett lächerlich. <hr size=1 noshade>
Auch da landet man wieder bei der ZPO:
quote:<hr size=1 noshade>§ 52 GVGA - Zuständigkeit (§ 132 Abs. 1 BGB )
1.Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, auch außerhalb einer anhängigen Rechtsangelegenheit die Zustellung von schriftlichen Willenserklärungen jeder Art (z. B. Erklärung nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 LPartG ) zu bewirken, die ihm von einem Beteiligten aufgetragen wird.
[...]
§ 53 GVGA
Verfahren
1. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften der ZPO. Die Bestimmungen über die Zustellung auf Betreiben der Parteien in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten finden entsprechende Anwendung. <hr size=1 noshade>
Im übrigen d'accord :D.
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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
Bei solch hochwichtigen Dokumenten bliebe dann nur noch die Zustellung per eigenem Boten welcher nicht der GVGA unterliegt und der das Dokument dem Anwalt übergibt.
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quote:
Hoffentlich zerstört sich das Dokument nach dem Lesen selbst, nicht dass der RA auf die Idee kommt, dass es nicht seine Aufgabe ist die Ablage zu machen, sondern das seiner dafür zuständigen Sekretärin zu überlassen.
Ich kann eure Belustigung schon verstehen, es geht darum das ich der Sekretärin nicht traue und das Gefühl habe sie liefert Informationen an die Gegenseite.
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Nun ja, und dann schreibt der Anwalt auch noch selbst, legt die Akte selbst an, macht hochheimlich die Fotokopien und die Akte kommt auch nicht in den Aktenschrank des Büros (wo sie hingehört), sondern in das Nachtschränkchen des Anwalts? Und der Schriftverkehr der Gegenseite wird auch ausschliesslich an das Nachtschränkchen ausgeliefert?
wirdwerden
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quote:
es geht darum das ich der Sekretärin nicht traue und das Gefühl habe sie liefert Informationen an die Gegenseite.
Da die Sekretärin in der Regel entsprechende Zugangsmöglichkeiten zu allen Akten hat, würde sie die Informationen dennoch bekommen, nur mit einer geringen zeitlichen Verzögerung.
Wenn Du glaubst, das Infos an die Gegenseite gegeben werden, schon mal überlegt, das die viel früher abgefangen werden könnten?
Oder weder von Sekretärin noch von Anwalt weitergegeben werden?
Da würde dann möglicherweise tatsächlich nur noch der Wechsel des Anwaltes helfen ...
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quote:
Wenn Du glaubst, das Infos an die Gegenseite gegeben werden, schon mal überlegt, das die viel früher abgefangen werden könnten?
Wie meinst du das? Das man zb. die Post abfängt?
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Das man zb. die Post abfängt?
Das wäre eine Möglichkeit.
Die andere wäre, das man sich in des Anwalts oder des Mandanten Rechner eingehackt hat und dort die Infos rauszieht.
"Putzfrau undercover" hat es auch schon gegeben.
Möglichkeiten gibt es viele, fraglich was der Gegenseite der Aufwand wert wäre ...
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quote:
Die andere wäre, das man sich in des Anwalts oder des Mandanten Rechner eingehackt hat und dort die Infos rauszieht.
Hm guter Ansatz, wie animiere ich aber den Anwalt dazu den Rechner auf Hacks zu untersuchen ohne ihn zu beleidigen? Er wird es ja nicht gern hören, wenn ich bei ihm leaks unterstelle.
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Man könnte ihn ja mal fragen wie es kommt bzw. wie er es sich erklärt, das die Gegenseite über die fraglichen Informationen verfügt?
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Ich frage mich ernsthaft, wie eine Akte geführt werden soll, auf die niemand einen Zugriff hat. Und ich frage mich, wieso man sich einen Anwalt nimmt, dessen Büro man zumuten will, aufgrund Mißtrauens, sich über alle Aktenführungsregeln hinweg zu setzen.
wirdwerden
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quote:
Hm guter Ansatz, wie animiere ich aber den Anwalt dazu den Rechner auf Hacks zu untersuchen ohne ihn zu beleidigen? Er wird es ja nicht gern hören, wenn ich bei ihm leaks unterstelle.
Um was für ein Millionengeschäft geht es denn da, daß sich sowas angeblich lohnen sollte?
Ich würde auch denken, der RA hält dich eher für paranoid, wenn du ihm sowas nahe bringst.
In der Praxis liegt das Leck in der Regel immer da, wo man es nicht erwartet - der "beste Freund", der irgendwas weitererzählt etc. Also da, wo man normalerweise sagt "nein, der KANN es gar nicht gewesen sein".
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