Zustellung rechtswirksam?

27. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustellung rechtswirksam?

ist es rechtswirksam, wenn ein Schriftstück an einen Gerichtsvollzieher geschickt wird, wenn der Beklagte nicht erreichbar ist?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41656 Beiträge, 14589x hilfreich)

Ich denke mal, es geht immer noch um Deinen Bruder. Hast Du inzwischen mal eine EMA-Anfrage gestartet? Oder bist mal vorbei gefahren, hast Nachbarn befragt? Den Rest der Verwandtschaft, zu dem er vielleicht noch Kontakt hat?

Der Gerichtsvollzieher ist zwar befugt, Zustellungen vorzunehmen; das bedeutet aber nicht, dass er für irgend jemanden unbekannten Aufenthaltes irgend etwas entgegen nehmen darf und das dann Rechtswirksamkeit gegenüber dem Betroffenen entfaltet. Abgesehen davon, wenn man nicht weiß, wo jemand lebt, wie soll man dann wissen, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist?

Wenn man die oben beschriebenen Maßnahmen durchgezogen hat und trotz aller Bemühungen nicht herausfindet, wo der Bruder lebt, dann kann man die öffentliche Zustellung einer Klage bei Gericht beantragen. Dein Anwalt weiß, wie das funktioniert.

wirdwerden

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