Zutrittsklage vom Netzbetreiber für Smartmeter-Einbau

4. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Flushracer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zutrittsklage vom Netzbetreiber für Smartmeter-Einbau

Guten Tag,

ich benötige eine Einschätzung zum Thema Stromzähler-Upgrade auf Smartmeter (intelligenter Stromzähler).

Vorab: Wir wollen keine Fernsteuerungs- und Abschaltvorrichtung seitens der Netzbetreiber.

Seit Wochen versucht unser Netzbetreiber, uns einen Smartmeter einzubauen (Terminanfragen). Zu den angegebenen Zeiträumen sind wir immer arbeiten, da wir voll berufstätig sind.

Der Netzbetreiber schreibt, wir wären verpflichtet diesen Smartmeter einbauen zu lassen. Dies sehen wir nicht so, da wir weder über 6000 kWh verbrauchen, keine Photovoltaik-Anlage besitzen, kein E-Auto haben, keine Wärmepumpe besitzen und bereits einen modernen digitalen Zähler besitzen.

Jetzt droht der Netzbetreiber mit Zutrittsklage, wenn wir keine Zeiträume nennen, welche im passen. Zudem heißt es plötzlich, es wäre nicht nur ein Upgrade, sondern auch ein Zählertausch, welcher vom Bundeseichamt vorgeschrieben wäre.

Meine Fragen wären nun:
1.) Müssen wir den Smartmeter aktuell wirklich zulassen?
2.) Können wir auch nur dem Zählertausch zustimmen und den Smartmeter verweigern?
3.) Wer übernimmt unsere Kosten (Urlaubstag, Überstundenabbau,... ), wenn wir früher unseren Arbeitsplatz verlassen müssen (60km Arbeitsweg, kein HomeOffice), da die Techniker vom Netzbetreiber nur Mo-Do bis 14:30Uhr und Fr bis 11Uhr arbeiten?

Vielen Dank.

Vielleicht kennt bereits jemand so ein Thema.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17790 Beiträge, 9730x hilfreich)

Zitat (von Flushracer):
1.) Müssen wir den Smartmeter aktuell wirklich zulassen?
2.) Können wir auch nur dem Zählertausch zustimmen und den Smartmeter verweigern?

Zumindest schreibt die Verbraucherzentrale:
Wenn Sie nicht unter eine dieser Gruppen (Verbrauch >6000 kW, Solaranlage, Wallbox/Wärmepumpe) fallen, kann ihr Messstellenbetreiber sich allerdings trotzdem dazu entscheiden, bei Ihnen ein intelligentes Messsystem einzubauen. Diese Entscheidung können Sie nicht ablehnen.

Zitat (von Flushracer):
3.) Wer übernimmt unsere Kosten (Urlaubstag, Überstundenabbau,... ), wenn wir früher unseren Arbeitsplatz verlassen müssen (60km Arbeitsweg, kein HomeOffice), da die Techniker vom Netzbetreiber nur Mo-Do bis 14:30Uhr und Fr bis 11Uhr arbeiten?

Wenn Sie Eigentümer sind: Niemand.
Wenn Sie Mieter sind: Fragen Sie Ihren Vermieter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11593 Beiträge, 4363x hilfreich)

Zitat (von Flushracer):
Vorab: Wir wollen keine Fernsteuerungs- und Abschaltvorrichtung seitens der Netzbetreiber.

Zitat (von Flushracer):
Dies sehen wir nicht so, da wir weder über 6000 kWh verbrauchen, keine Photovoltaik-Anlage besitzen, kein E-Auto haben, keine Wärmepumpe besitzen und bereits einen modernen digitalen Zähler besitzen.

Ganz ehrlich?
Was bringt es?
Erstens sind bis spätestens 2030 diese Zähler für alle Haushalte gesetzlich vorgeschrieben und zweitens ist der "vorzeitige" Einbau durchaus durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende abgedeckt.

Also:
Zitat (von Flushracer):
Meine Fragen wären nun:

1. Ja
2. Nein
3. Ihr

Zitat (von Flushracer):
Vielleicht kennt bereits jemand so ein Thema.

Das kauen die Gerichte bereits sein 2021 durch, mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2023 war dann Ruhe eingekehrt.
Jetzt wo der Rollout beginnt, werden die Gerichte vermutlich wieder aktiv werden müssen.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von Flushracer):
1.) Müssen wir den Smartmeter aktuell wirklich zulassen?

Ich sehe da keine Möglichkeit das zu verweigern.



Zitat (von Flushracer):
2.) Können wir auch nur dem Zählertausch zustimmen und den Smartmeter verweigern?

Der Betreiber entscheidet, welche Art von Zähler verbaut wird.



Zitat (von Flushracer):
3.) Wer übernimmt unsere Kosten (Urlaubstag, Überstundenabbau,... ), wenn wir früher unseren Arbeitsplatz verlassen müssen (60km Arbeitsweg, kein HomeOffice), da die Techniker vom Netzbetreiber nur Mo-Do bis 14:30Uhr und Fr bis 11Uhr arbeiten?

Das sind eure Kosten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Hallo,

zu1) Es wäre auf jeden Fall günstiger und nervenschondender das zuzulassen, statt von einem Gericht dazu verurteilt zu werden (incl Gerichtskosten etc für Euch)
zu2) Wie schon gesagt, der Messstellenbetreiber entscheidet das, nicht ihr.
zu3) Ihr müsstet dabei nicht selber vor Ort sein, es würde bestimmt auch genügen wenn Jemand anderes den Technikern den Zugang ermöglicht!

Allerdings muss man schon mal ehrlich sagen, hier hat der Gesetzgeber mal wieder ordentlich gepennt! Wenn sowas gesetzlich verabschiedet wird, sollte man in solche Gesetze auch gleich mit aufnehmen, dass solche Arbeiten auch für berufstätige Leute zu entsprechenden Zeiten möglich sein müssen, die nagegebenen Zeiträume sind da schon eine absolute Unzumutung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
dass solche Arbeiten auch für berufstätige Leute zu entsprechenden Zeiten möglich sein müssen

Das ist es hier in dem Falle möglich.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
die nagegebenen Zeiträume sind da schon eine absolute Unzumutung!

Nicht mal ansatzweise.

Warum sollten die Handwerker Nachtschicht machen müssen, nur weil da jemand kein Bock hat oder wegen seiner mangelnden Selbstorganisation?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11593 Beiträge, 4363x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Allerdings muss man schon mal ehrlich sagen, hier hat der Gesetzgeber mal wieder ordentlich gepennt! Wenn sowas gesetzlich verabschiedet wird, sollte man...


Das "Gepenne" hat weitaus größere Ausmaße und fängt weitaus früher an, als Du denkst. :wink:
Bereits der Sinn hinter diesem Gesetz ist "fraglich", da sich die Verbraucher relativ unberechenbar bei der Nutzung der Energie verhalten, dass mussten bereits andere Länder in der EU feststellen, bei denen solche Zähler deutlich länger Standard sind als in Deutschland.
Als dann 2021 damit begonnen werden sollte, musste sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik leider vom Oberverwaltungsgericht NRW bescheinigen lassen, dass die bis dahin auf dem Markt befindlichen Zähler, weder zertifiziert sind (was Pflicht ist), noch das diese die gesetzlich normierten Mindestanforderungen erfüllen.
Ebenso, dass eine wichtige Anlage aus der technischen Richtlinie des BSI (welche ebenfalls nicht die gesetzlich normierten Mindestanforderung erfüllte...), worauf die Genehmigungen der damaligen Zähler beruhte rechtwidrig war.....

Aber warum aus bisher gemachten Erfahrungen und Erfahrungen anderer lernen, wenn man sie selbst (mehrfach) machen kann..... :fight:

-- Editiert von User am 4. Februar 2025 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Zitat:
Das ist es hier in dem Falle möglich.
Nein ist es nicht!!! Dei techniker sind ja nur bis 14.30 bzw 11 Uhr zu Terminen bereit! Ein Normaler Bürotag geht allerding doch eher von 8-17 Uhr oder ähnlich!

Zitat:
Warum sollten die Handwerker Nachtschicht machen müssen
Wer hat denn was von Nachtschicht geschrieben??? Augen auf beim lesen!!!!!!

Solche Arbeiten auch bis 18uhr oder sogar 20uhr auszuführen ist durchaus für techniker mehr als nur zumutbar! Und die grössere Masse an Leuten bei denen der Smartmeter eingebaut werden soll, werden auch eher erst ab Nachmittag frühen Abend dafür Zeit haben!
Zitat:
wegen seiner mangelnden Selbstorganisation?
Das hat rein gar nichts mit mangelnder Selbstorganisation zu tun! manche möchten VERSTÄNDLICHERWEISE keine unbekannten Leute in ihrem Haus/Wohnung haben, ohne dabei selbst anwesend zu sein! Und dann dafür einen Urlaubstag hernehmen zu müssen ist schon eine Zumutung, wohin entgegen Arbeitszeiten für techniker bis 18 oder 20 Uhr durchaus als mehr als nur zumutbar sein sollten!


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11593 Beiträge, 4363x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Solche Arbeiten auch bis 18uhr oder sogar 20uhr auszuführen ist durchaus für techniker mehr als nur zumutbar!

Naja, es hilft nichts sich über einen bereits mehrfach gegensätzlich abgeurteilten Sachverhalt aufzuregen.

Ein pauschales, "Ne da muss ich Arbeiten" ist schlicht nicht ausreichend.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Zitat:
Aber warum aus bisher gemachten Erfahrungen und Erfahrungen anderer lernen, wenn man sie selbst (mehrfach) machen kann..... :fight:
Das wäre ja dann mal über den Tellerrand schauen :D

ich möchte nur kurz erwähnt haben, dass ich selber PRO Smartmeter bin, die haben durchaus ihren Nutzen :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1006 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das hat rein gar nichts mit mangelnder Selbstorganisation zu tun! manche möchten VERSTÄNDLICHERWEISE keine unbekannten Leute in ihrem Haus/Wohnung haben, ohne dabei selbst anwesend zu sein!


Sie müssen den Techniker auch nicht unbeaufsichtigt lassen. Die können, falls sie selbst nicht Zuhause sind, auch eine Person ihres Vertrauens bitten das zu übernehmen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
wohin entgegen Arbeitszeiten für techniker bis 18 oder 20 Uhr durchaus als mehr als nur zumutbar sein sollten!


Haben sie den überhaupt schon einmal angefragt ob in ihrem Fall ein Termin um 18:00Uhr möglich wäre?

Letztendlich vermute ich aber gar kein Terminproblem, sie wollen den neuen Zähler grundsätzlich nicht haben und suchen daher nach Nebenschauplätzen um den Wechsel zu verhindern, das wird aber auf Dauer nicht funktionieren.

Es steht Ihnen aber auch frei auf die Stromversorgung durch ein EVU zu verzichten und den Stromzähler ausbauen zu lassen.

-- Editiert von User am 4. Februar 2025 15:57

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2114 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
und den Stromzähler ausbauen zu lassen.

Geht nicht. Kein Termin zu finden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11593 Beiträge, 4363x hilfreich)

Und @Gerd, nicht die Beiträge von lesen-denken-handeln und dem TE durcheinanderwerfen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1006 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und @Gerd, nicht die Beiträge von lesen-denken-handeln und dem TE durcheinanderwerfen. ;)


Stimmt, die hatte ich fälschlicherweise vermischt.
Danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

@Gerd61
Wie schon vorher erwähnt bin ich PRO Smartmeter, habe meinen auch schon seit letzem Jahr ;) Ich hätte meinen Messstellenbetreiber sogar um einen gebeten, hätte dieser nicht von sich aus die Initiative ergriffen!

Trotzdem finde ich es ALLGEMEIN, wenn ein Messstellenbetreiber den Smartmeter einbauen möchte (nicht auf Kundenwunsch hin) doch eine rechte Zumutung nur Termine bis 14.30 oder sogar nur 11 Uhr anzubieten! Das ist nunmal für die meissten arbeitenden Leute unrealistisch ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Flushracer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Haben sie den überhaupt schon einmal angefragt ob in ihrem Fall ein Termin um 18:00Uhr möglich wäre?

Letztendlich vermute ich aber gar kein Terminproblem, sie wollen den neuen Zähler grundsätzlich nicht haben und suchen daher nach Nebenschauplätzen um den Wechsel zu verhindern, das wird aber auf Dauer nicht funktionieren.


Es wurden eben nur diese Zeiten vorgegeben, seitens Netzbetreiber.

Und ja, wir wollen auch kein Smartmeter, da für uns kein Mehrwert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Ihr seht dadurch jetzt keinen Mehrwert für Euch, dass mag durchaus auch so sein, wird sich aber in absehbarer Zeit evtl ändern.

Wie schon gesagt, die Messstelle ist eigentum des Messtellenbetreibersund dieser kann somit auch bestimmen, welche Messgeräte etc verbaut werden, natürlich nur Geräte welche auch zugelassen sind ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Flushracer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte allen an dieser Stelle für die Hinweise, Tipps und Kommentare danken.

Für uns ist damit die Richtung klar.

Dennoch, und das ist unsere Meinung, dies sollte auch gestattet sein, sind wir in unserer Situation (keine 6000 kWh, keine PV-Anlage, keine Wärmepumpe, bereits moderne digitale Messeinrichtung) gegen diese "Spitzel" im Haus, welche 15-minütig Daten erfassen und weiterleiten.

Wenn Deutschland etwas nicht kann, dann ist es "Digital" und "Cybersecurity".

Wer kann nachvollziehen und kontrollieren, wann und welche Daten geloggt und versendet werden, wer diese Daten bekommt und wie diese Daten für eigene Zwecke (sicher nicht im Interesse der Kunden) nutzt.

In diesem Fall: Der Kunde (also wir) benötigen den Smartmeter nicht und haben ihn nicht bestellt, dennoch wird man genötigt und mit Klage gedroht. Die Kosten/Aufwände (wie oben beschrieben) bleiben beim Endverbraucher und bei den Zeitfenster gibt es kein entgegenkommen...

Was Deutschland im Gegenzug aber sehr gut kann, ist, den Bürger zu strangulieren, regulieren, bürokratisieren und auszupressen, siehe Grundsteuerreform, EEG, Sozialabgaben, Kapitalertragssteuer, CO2-Bepreisung, Heizungsgesetz, Wettbewerbsverlust, Deindustrialisierung, usw. ..... (ich weiß, gehört hier nicht)

So genug gemotzt :-)

Vielen Dank an alle,

der Threat kann geschlossen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Nein ist es nicht!!!

Doch, der TS schreibt doch selber das es ihm möglich ist
Zitat (von Flushracer):
(Urlaubstag, Überstundenabbau,... )

Er hat blos keinen Bock auf das Ding.
Zitat (von Flushracer):
Wir wollen keine Fernsteuerungs- und Abschaltvorrichtung seitens der Netzbetreiber.




Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ein Normaler Bürotag geht allerding doch eher von 8-17 Uhr oder ähnlich!

Ja, in der restlichen Zeit bis 17 Uhr müssen die Techniker genau das machen, die notwendige Büroarbeit erledigen. Da ist nämlich ein Haufen Papierkram zu erledigen, mit rein und rausschrauben ist es nicht getan.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das hat rein gar nichts mit mangelnder Selbstorganisation zu tun!

Doch.

Ankündigung bekommen, Termin passte nicht, angerufen, durchgegeben welche Termine passen, passenden Termin bekommen.
Hat bei 12 Leuten in meiner Umgebung funktioniert, funktioniert bei Millionen Deutschen.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und dann dafür einen Urlaubstag hernehmen zu müssen ist schon eine Zumutung,

Nö, es ist nicht unzumutbar. Das haben schon diverse Gerichte abgeurteilt.
Zumal der TS ja gar keinen Urlaubstag hernehmen muss



Zitat (von lesen-denken-handeln):
wohin entgegen Arbeitszeiten für techniker bis 18 oder 20 Uhr durchaus als mehr als nur zumutbar sein sollten!

Zitat (von lesen-denken-handeln):
manche möchten VERSTÄNDLICHERWEISE keine unbekannten Leute in ihrem Haus/Wohnung haben,

Sehr verständlich, aber dann muss man halt was für tun.
Der Zwangstaus erfolgt zur Not mit Schlüsseldienst, Gerichtsvollzieher und Polizei. Kostet dann mit Gerichtsurteil so um die 1000 EUR.



Zitat (von Gerd61):
Letztendlich vermute ich aber gar kein Terminproblem, sie wollen den neuen Zähler grundsätzlich nicht haben und suchen daher nach Nebenschauplätzen um den Wechsel zu verhindern, das wird aber auf Dauer nicht funktionieren.

Das hat er ja nun hinreichend klar kommuniziert.
Insbesondere die Abschaltvorrichtung scheint ihn zu stören. Ja die kann unangenehm sein, denn dann ist es nur noch ein Mausklick, während man zuvor noch diverse Tricks der Verzögerung anwenden konnte wenn der Sperrkassierer geklingelt hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Zitat:
Doch, der TS schreibt doch selber das es ihm möglich ist
Nein, dass hat er nicht geschrieben! der TE hat gefragt wer für die Kosten aufkommen wird (urlaubtag/überstundenabbau) Er hat nicht geschrieben, dass er daf´ür eine Urlaubstag oder Überstunden nutzen möchte! Es gibt durchaus Leute, die Urlaubstage/Überstunden für Ihre EIGENEN ZWECKE nutzen möchten und nicht für die Zwecke des Messstellenbetreibers ;) Und das ist absolut verständlich!
Zitat:
Er hat blos keinen Bock auf das Ding.
Hier hast du jedenfalls recht!

Zitat:
Ja, in der restlichen Zeit bis 17 Uhr müssen die Techniker genau das machen, die notwendige Büroarbeit erledigen. Da ist nämlich ein Haufen Papierkram zu erledigen, mit rein und rausschrauben ist es nicht getan.
Hier hast du nur anteilig recht! ja die Techniker haben auch Bürokram zu erledigen, viel mehr sogar als es sein sollte, aber das ist was anderes! Was aber nicht vorgegeben ist, dass eben dieser Bürokram immer nuch am späten nachmittag gemacht werden muss! Es ist einem Techniker durchaus auch zuzumuten einen Tag morgens/mittags einzubauen und Büra danach und an anderen tagen umgekehrt!

Zitat:
Zumal der TS ja gar keinen Urlaubstag hernehmen muss
Darfür aber die Überstunden die er extra für andere Termine/Dinge angesammelt hat und eben dafür braucht.

Zitat:
Hat bei 12 Leuten in meiner Umgebung funktioniert, funktioniert bei Millionen Deutschen.
Und bei Millionen anderen deutschen klappt das nunmal eben nicht!
Da gehts dann so: Termin vorgegeben bekommen, dort anrgerufen und gesagt das man z.B, Mo-Do jeden tag ab 16 Uhr kann, Freitags ab 12 Uhr. (wie gesagt nur als Beispiel) Der Messstellenbetreiber aber halt sagt, nö Mo-Do immer nur bis 14.30 Fr bis 11 Uhr!

Und nur weil Gerichte der Meinung sind, dass das zumutbar ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man das selber auch als zumutbar empfinden muss, ich empfinde es persöhnlich als unzumutbar, wennman das Teil auf Wunsch des Messstellenbetreibers bekommen soll, will man es von sich selber aus, dan ist das wieder etwas anderes ;)

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1006 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
ich empfinde es persöhnlich als unzumutbar, wennman das Teil auf Wunsch des Messstellenbetreibers bekommen soll, will man es von sich selber aus, dan ist das wieder etwas anderes


Die Zähler müssen doch ohnehin regelmäßig ausgetauscht wenn die Eichzeit abgelaufenen ist.
Und auch der Personalausweis muss regelmäßig erneuert werden und dazu muss man dann auch noch aufs Amt, da gibt es auch keine Termine um 20:00Uhr.

Für mein Empfinden sind das ganz normal Anforderungen des Leben, das mag man als Zumutung empfinden, das ist dann aber eher ein persönlichen Empfinden für das es keine allgemeine Lösung geben kann.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1426 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat:
Es gibt durchaus Leute, die Urlaubstage/Überstunden für Ihre EIGENEN ZWECKE nutzen möchten


Und es gibt durchaus Situationen im Leben, in denen man für eigene Zwecke geplante Zeit eben anderweitig aufbringen muss.
Zum Beispiel für die 2 Male im Leben, in denen man einem Zählertausch beiwohnen muss, wenn man keine Ersatzperson hat.
Oder weil man in einer Vollsperrung steckt. Oder weil man Ersthelfer ist.
Oder der Zug Verspätung hat.
Oder das Auto eine Panne.
Oder man ist Zeuge vor Gericht….


Aus Erfahrung mag ich sagen
- man möge nicht verzagen
Auch der, der innerlich bebt
muss später zugeben: er hat es überlebt


Schadensersatz aufgrund eines als ungünstig empfundenen Zeitfensters einzufordern, wirkt doch etwas befremdlich auf mich - und ist ja nun glücklicherweise nicht von Recht gedeckt…



Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und nur weil Gerichte der Meinung sind, dass das zumutbar ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man das selber auch als zumutbar empfinden muss

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es gibt durchaus Leute, die Urlaubstage/Überstunden für Ihre EIGENEN ZWECKE nutzen möchten und nicht für die Zwecke des Messstellenbetreibers Und das ist absolut verständlich!

Mit beidem hast Du absolut zu 100% recht.
Um mal zu visualisieren, wie die juristische Relevanz solcher Argumente ist




Zitat (von lesen-denken-handeln):
Da gehts dann so: Termin vorgegeben bekommen, dort anrgerufen und gesagt das man z.B, Mo-Do jeden tag ab 16 Uhr kann, Freitags ab 12 Uhr. (wie gesagt nur als Beispiel) Der Messstellenbetreiber aber halt sagt, nö Mo-Do immer nur bis 14.30 Fr bis 11 Uhr!

Ja, war bei mir nicht anders bis auf die Zeiten (Mo-Do immer nur bis 15 Uhr Fr bis 12 Uhr).
Ankündigung im Dezember bekommen, Termin im Februar, März und April genannt, April ging dann, alles andere schon belegt. Kunde zufrieden, Anbieter zufrieden.



Zitat (von Flushracer):
Wenn Deutschland etwas nicht kann, dann ist es "Digital" und "Cybersecurity".
h
Ja, das kann es leider gar nicht.



Zitat (von Flushracer):
Wer kann nachvollziehen und kontrollieren, wann und welche Daten geloggt und versendet werden, wer diese Daten bekommt und wie diese Daten für eigene Zwecke (sicher nicht im Interesse der Kunden) nutzt.

Gesetz und Datenschutzbeauftragte sagen das das jeder kann, der die Datenschutzerklärungen dazu liest.
Und erst mit entsprechender Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten darf das Teil nach Hause telefonieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4084x hilfreich)

Zitat:
Um mal zu visualisieren, wie die juristische Relevanz solcher Argumente ist
Und deswegen wie auch schonmal in Antwort 4 erwähnt, hier hat der Gesetzgeber mal wieder mehr als nur gepennt!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2114 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Flushracer):
Ich möchte allen an dieser Stelle für die Hinweise, Tipps und Kommentare danken.

Für uns ist damit die Richtung klar.


Glückwunsch.
Du hast aus den Kommentaren genau das herausgelesen, was Dir passt ;)

WIR sind super ;)

0x Hilfreiche Antwort

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