Am 10.10. erhielten wir vom AG die Nachricht der Einleitung der Zwangsversteigerung, bedingt durch die Tatsache, dass der Schuldendienst wegen einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zeitweise nicht bedient werden konnte.
In der beiliegenden Belehrung wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, eine halbjährliche Einstellung nach 30a ZVG zu beantragen. Wir bräuchten da einen Tipp, wie man diesen Antrag verfasst. Außerdem soll die ZV abgewendet werden, sodass auch Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen werden muss. Regelmäßiges Einkommen ist genügend vorhanden. Wie macht man das?
Zwangsversteigerung
15. Oktober 2007
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Frage vom 15. Oktober 2007 | 12:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 16:55
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Einspruch gegen den Mahnbescheid?
oder ist der schon rechtskräftig geworden und ein Titel vorhanden?
#2
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 17:30
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 169x hilfreich)
...Einspruch gegen den Mahnbescheid?...
Offensichtlich geht die Gläubigerin doch wohl aus einer notariell beurkundeten Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Rahmen einer Grundschuldbestellung gegen den TE vor.
Da muss wohl nichts rechtskräftig werden.
-- Editiert von cuno am 16.10.2007 17:36:25
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2007 | 08:51
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1594x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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