Zwangsvollstreckung nur durch Rechtsanwalt?

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)
Zwangsvollstreckung nur durch Rechtsanwalt?

Hallo,

ich habe vor dem Amtsgericht Hagen einen Mahnbescheid beantragt und nun nach entsprechendem Antrag den Vollstreckungsbescheid erhalten.

Kann ich nun - auch ohne Rechtsanwalt - daraus die Zwangsvollstreckung betreiben? Kann ich also einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen bzw. Zwangsvollstreckungsauftrag bei der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge einreichen?

Wenn ja, muss ich damit noch warten bis der Vollstreckungsbescheid nach Ablauf der Widerrufsfrist (§§ 700 Abs. 1 , 339 Abs. 1 ZPO ) rechtskräftig ist oder kann ich auch mit dem vorläufigen Vollstreckungsbescheid schon vorher vollstrecken? Was kann dann im Falle des Widerrufs passieren? Muss bereits vollstrecktes zurück erstattet werden?

Wie hoch sind die Kosten für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. für einen Zwangsvollstreckungsauftrag? Wo kann ich entsprechende Gebührentabellen einsehen?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

ohne anwalt geht zwangsvollstreckung.

den rest.
einfach bei der gerichtsvollzieherverteilerzentrale
anrufen und fragen bzw googlen.

und ja,.
vorläufiger vollstreckungsbescheid ist bereits vollstreckbar.

wenn schuldner jedoch einspruch einlegt, und schließlich gewinnt, könnte man sich schadenersatzpflichtig machen, wenn man einen vorläufigen vtitel vollstreckt.

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Frage wäre wohl im Inkassorecht besser aufgehoben.

quote:

Kann ich nun - auch ohne Rechtsanwalt - daraus die Zwangsvollstreckung betreiben? Kann ich also einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen bzw. Zwangsvollstreckungsauftrag bei der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge einreichen?



Ja.



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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Ist es möglich, den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne vorigem Gerichtsvollzieherauftrag zu stellen, wenn ich weiß, dass der Schuldner bei Firma X in einem Angestelltenverhältnis ist, aber persönlich kaum pfändbare Sachen besitzt?

Die Firma X müsste dann aufgrund des erlassenen Beschlusses ja auch ohne den Einsatz eines Gerichtsvollziehers an mich zahlen. Zumindest bis zum Rahmen der nichtpfändbaren Lebenserhaltungskosten - richtig? Wie hoch wären diese und wie kann man die berechnen? Würde dies vom Gericht her durchgeführt?

Wie hoch belaufen sich die Kosten für einen Pfädungs- und Überweisungsbeschluss durch das Amtsgericht? Welche Gebührentabelle ist hierfür anzuwenden?

Wie hoch sind die Kosten für den Gerichtsvollzieher? Wo kann man diese einsehen? Also falls bei fruchtloser Pfändung doch noch Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt werden soll!

Vielen Dank!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Ist es möglich, den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ohne vorigem Gerichtsvollzieherauftrag zu stellen, wenn ich weiß, dass der Schuldner bei Firma X in einem Angestelltenverhältnis ist, aber persönlich kaum pfändbare Sachen besitzt?


Das ist natürlich möglich. Eine entsprechende Vorlage für einen Antrag auf Pfändung & Überweisung gibt es z.B. hier:

www.der-gerichtsvollzieher.de

quote:

Die Firma X müsste dann aufgrund des erlassenen Beschlusses ja auch ohne den Einsatz eines Gerichtsvollziehers an mich zahlen



Jein. Der PfÜb wird durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt. Ganz ohne den geht es also nicht.

quote:

Zumindest bis zum Rahmen der nichtpfändbaren Lebenserhaltungskosten - richtig? Wie hoch wären diese und wie kann man die berechnen? Würde dies vom Gericht her durchgeführt?



Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nach 850 ff der ZPO. Unter
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html
gibt es z.B. einen Rechner, der den pfänbaren Betrag auswirft.

quote:

Wie hoch belaufen sich die Kosten für einen Pfädungs- und Überweisungsbeschluss durch das Amtsgericht?



Das Amtsgericht berechnet 15 Euro Gerichtskosten. Dazu kommen noch ca. 25 Euro für die Zustellung, die der Gerichtsvollzieher verlangt.

quote:

Wie hoch sind die Kosten für den Gerichtsvollzieher? Wo kann man diese einsehen? Also falls bei fruchtloser Pfändung doch noch Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt werden soll!



Unter
www.der-gerichtsvollzieher.de
könnten auch diese Gebühren zu finden sein. Hier bin ich mir aber nicht sicher.
Im Normalfall kann man von ca. 15 - 100 Euro ausgehen, je nachdem, was der GV unternimmt.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jurafreak
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die umfangreichen Informationen. Ich werde dann im Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das zuständige Amtsgericht bitten, die Zustellung an den Schuldner und Drittschuldner vorzunehmen.

Muss ich die Gerichtsgebühren vor Einreichen des Antrags beim AG einzahlen? Wenn ja kann ich die einfach überweisen oder wie funktioniert das?

Ich kann die ja so ganz genau vorher gar nicht ausrechnen denke ich...

Und woher bekomme ich beglaubigte Kopien meines Vollstreckungsbescheids bzw. wenn ich die im Orginal an das AG für den Beschluss schicke, erhalte ich die Unterlagen danach zurück?

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

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