Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Frau war in der Schule und musste monatlich Schulgeld bezahlen. Das haben die Eltern übernommen. Das war am Anfang auch so. Mittlerweile ist meine Frau schon über 2 Jahren berufstätig. Vor 4 Wochen lag ein Zwangsvollstreckungs Bescheid vom GV im Briefkasten. Nach mehreren Telefonaten hatt sich herausgestellt, dass die Mutter die letzten Rechnungen nicht mehr bezahlt hat. Weiterhin hat die Mutter alle Rechnungen, Erinnerungen, usw. aus der Post genommen und unterschlagen. Als dann der Gerichtsvollzieher bei der Mutter auftauchte, sagte sie dass die Tochter ausgezogen sei. Da wir ca. 120 km entfernt wohnen kam plötzlich hier der GV. Wir haben innerhalb von 4 Wochen den Betrag von über 4000 Euro bezahlt. Zwischenzeitlich haben ich sogar Probleme meinen Bausparvertrag ausbezahlt zu bekommen, da meine Frau einen negative Schufa Auskunft hat. Kann der Schufa Eintrag auf die Mutter übertragen werden? Wenn ja, wie?
Zwangsvollstreckung ohne Ankündigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der vollstreckbare Titel läuft auf den Namen Deiner Frau. Der Schufa-Eintrag kann nicht auf die Mutter übertragen werden, da Deine Frau Schuldnerin ist. Sonst hätte der GV nicht gegen sie vollstreckt. Er vollstreckt nur gegen jemanden, auf dessen Namen der Titel ausgestellt wurde. Wenn das alles von Deiner Frau bezahlt wurde und der Titel auch an Euch nach Bezahlung ausgehändigt wurde, ist die Sache erledigt. Gehe mit diesem Titel zur Schufa und beantrage eine Löschung. Dieser Titel wird also nur ausgehändigt, wie Urkunde, wenn die Forderung erledigt ist, versuche es, Gruss Katinka - gebt der Mutter einen dicken Tritt in den Hintern -
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"Reno-Katinka "
Martin hatte einen Beitrag für Dich abgeschickt. Wo ist er? Habe mich aber gerade erst hier registrieren lassen. Falls er nicht erscheint, schreibe ich nachher nochmal, Katinka
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"Reno-Katinka "
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