Zweifel an der Beweiskraft von DJI AeroScope-Daten – Juristischer Rat gesucht

23. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifel an der Beweiskraft von DJI AeroScope-Daten – Juristischer Rat gesucht

Ich benötige dringend eure Unterstützung in einer rechtlichen Angelegenheit, die mir Sorgen bereitet. Ich bin Drohnenpilot und wurde kürzlich in NRW wegen eines Verstoßes erwischt, den ich auch einräume. Allerdings wirft man mir nun zusätzlich zehn weitere Verstöße vor, die angeblich durch ein „Detektionsgerät" an anderen Tagen davor über einen Zeitraum von 1 Monat erfasst wurden, wie es im behördlichen Anhörungsbogen heißt. Diese weiteren Verstöße habe ich allerdings nicht begangen.

Die Angabe des Begriffs „Detektionsgerät" ist für mich in diesem Zusammenhang sehr vage. Nach meinem Verständnis handelt es sich dabei um das DJI AeroScope-System. Dieses System zur Überwachung und Detektion von Drohnen ermöglicht es, den Standort der Drohne und ihres Piloten durch das Empfangen von unverschlüsselten Funksignalen zu erfassen. Dabei verlässt sich das System auf die „freiwilligen" Angaben der Drohne, wie Kennung und Flughöhe, was m.E. Fragen zur Zuverlässigkeit und Manipulationssicherheit aufwirft.

Kann ein „Detektionsgerät" wie DJI AeroScope überhaupt als hinreichendes Beweismittel dienen? Bei Geschwindigkeitsmessungen müssen die Messgeräte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) abgenommen und regelmäßig geeicht sein. Ist es rechtlich zulässig, dass ein solches Gerät auf die „freiwilligen Aussagen" der Drohne (z. B. Kennung und Höhenangabe) vertraut, ohne selbst geeicht oder zertifiziert zu sein? Das wäre das selbe als würde die Polizei den Tacho eures PKW als Beweismittel verwenden, um eure Geschwindigkeit zu messen, anstatt eines geeichten Radargeräts

Das DJI AeroScope-System basiert auf unverschlüsselten Signalen, was es anfällig für Manipulationen macht. Zudem hat die Glaubwürdigkeit dieser Technologie seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine erheblich gelitten, da öffentlich zugängliche Berichte über die Missbrauchsmöglichkeiten der gesendeten Daten aufgetaucht sind. Des weiteren haben deutsche Sicherheitsforscher sehr viele Schwachstellen dieses Systems gefunden. DJI hat das Aeroskop System bereits abgekündigt, es wird nicht mehr verkauft. Kann ich diese Bedenken in meiner Verteidigung nutzen, um die Zuverlässigkeit des Geräts selbst infrage zu stellen?

Wie verhält es sich mit der Beweislast? Liegt es an der Behörde, zu beweisen, dass die durch AeroScope erhobenen Daten unverfälscht und korrekt sind? Sollte ich diese zusätzlichen zehn Verstöße grundsätzlich bestreiten und die Problematik der unzuverlässigen Datenübertragung als Kernpunkt meiner Verteidigung nutzen?

Ich wäre sehr dankbar für jede rechtliche Einschätzung oder Erfahrung, die mir bei der Verteidigung in diesem Fall helfen könnte. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129597 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
Die Angabe des Begriffs „Detektionsgerät" ist für mich in diesem Zusammenhang sehr vage.

Nun, dann sollte man sich doch erst mal Fakten verschaffen bevor man orientierungslos im Nebels stochert...



Zitat (von MarcelFlight001):
Kann ein „Detektionsgerät" wie DJI AeroScope überhaupt als hinreichendes Beweismittel dienen?

Selbstverständlich.
Die Freiheit des Gerichtes in der Beweiswürdigung ist ein elementarer Grundpfeiler der Gerichtsbarkeit in DE.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Selbstverständlich.
Die Freiheit des Gerichtes in der Beweiswürdigung ist ein elementarer Grundpfeiler der Gerichtsbarkeit in DE.


Ich war sogar an einem von diesen 10 genannten Zeiträumen in der Zahnklinik und hatte mir in einer 4 stündigen OP die Weisheitszähne ziehen lassen. Deshalb finde ich diese Unterstellung so absurd. Wie kommen die da drauf so etwas einfach zu behaupten? Mir einfach so ne Liste vor die Nase klatschen wo Datum und Uhrzeiten drauf stehen, ohne weitere Indizien wie Zeugen u.s.w. Gibt es denn bei der Beweiswürdigung nicht ein Mindestmaß an Fakten die vorliegen sollten? Außer das eine mal wo die mich bei dem Flug live erwischt haben, gab keine weiteren Flüge von mir in diesem Zeitraum. Nicht mal einen Zeugen der mich bei den anderen Flügen gesehen haben soll, konnten die mir nennen. Das ganze kommt mir so ziemlich an den Haaren herangezogen vor. Nur weil ich einmal etwas falsch gemacht habe, soll ich automatisch auch andere Vergehen begangen haben?

-- Editiert von User am 23. August 2024 21:36

-- Editiert von User am 23. August 2024 21:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129597 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
Wie kommen die da drauf so etwas einfach zu behaupten?

Es ist keine Behauptung, es steht schlicht so im Gesetz
§ 261 StPO - Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.




Zitat (von MarcelFlight001):
Nur weil ich einmal etwas falsch gemacht habe, soll ich automatisch auch andere Vergehen begangen haben?

Nö, nicht automatisch.
Genau deshalb gibt es ja so was wie Anhörung und Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen, dass man die Chance hat, sich zu verteidigen.



Zitat (von MarcelFlight001):
Gibt es denn bei der Beweiswürdigung nicht ein Mindestmaß an Fakten die vorliegen sollten?

Nein, man kann alleine wegen ausreichender Indizien verurteilt werden, sogar bei sehr ernsten Sachen
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-vor-europaeisches-gericht-art-283315



Zitat (von MarcelFlight001):
Ich war sogar an einem von diesen 10 genannten Zeiträumen in der Zahnklinik und hatte mir in einer 4 stündigen OP die Weisheitszähne ziehen lassen.

Prima, ein Alibi hat man schon mal.

Bleiben noch 9 weitere Flüge über ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bleiben noch 9 weitere Flüge über ...

Für die anderen habe ich leider kein so wasserdichtes Alibi. Aber wenn ich zu 100 % nachweisen kann das eine Messung mit dem Gerät falsch war, dann dürfte es doch generelle Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Gerätes geben. Fakt ist, ich war es nicht !!!!



Zitat (von Harry van Sell):
Nein, man kann alleine wegen ausreichender Indizien verurteilt werden, sogar bei sehr ernsten Sachen


Ich sehe aber keine Indizien, als diese Liste mit Uhrzeiten. Auf dieser Liste sind keine Merkmale vorhanden die meiner Person auch nur in irgendeiner Art und Weise zugeordnet werden können.


Zitat (von Harry van Sell):
Die Freiheit des Gerichtes in der Beweiswürdigung ist ein elementarer Grundpfeiler der Gerichtsbarkeit in DE.


Also könnte ich auch einen Zettel mit folgenden Inhalt in den Briefkasten der Behörde schmeißen( habe es jetzt extra etwas satirisch ins lächerliche gezogen):

Der Harry Mustermann ist am 11.11.2011 um 11:11 Uhr mit seiner Drohne in der Musterstadt geflogen und hat gegen Vorschrift xy verstoßen. Leider habe ich Herrn Mustermann bei der Tat weder gesehen, noch gibt es Zeugen oder Videoaufzeichnungen. Aber ich lege Ihnen zur Beweissicherung eine Liste mit Datum und Uhrzeiten vor, die mein Gerät welches ich aus China gekauft habe ausgespuckt hat. Ich bitte Sie meine anonyme Anzeige entgegen zu nehmen und im Rahmen der Beweiswürdigung für die Bestrafung des Täters zu sorgen.

Und das DJI Aeroskop ist so ein China Gerät.


Würde bedeuten, das wenn der Richter gerade Bock darauf hat, er auch hier ein entsprechendes Urteil fällen könnte? Gibt es da keine Untergrenze an Fakten die mindestens vorliegen müssen, damit die überhaupt in die freie Beweiswürdigung einfließen? Darf der Richter jeden offensichtlich falschen Müll mit in sein Urteil mit einbeziehen?

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, dann sollte man sich doch erst mal Fakten verschaffen bevor man orientierungslos im Nebels stochert...


Es ist mit einem Radar technisch unmöglich solch kleine Objekte am Himmel zu erfassen. Alle Drohnen Detektionssysteme werten das Funksignal zwischen Drohne und Fernsteuerung aus. Und DJI Aeroskop ist das nahe liegenste.



Zitat (von Harry van Sell):
Nein, man kann alleine wegen ausreichender Indizien verurteilt werden, sogar bei sehr ernsten Sachen
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-vor-europaeisches-gericht-art-283315


Die Familie hat ein falsches Geständnis abgelegt und sicherlich gibt es bei diesem Mordfall mehr Indizien. Die Personen stehen z.B. zu einander in Bezug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34404 Beiträge, 17795x hilfreich)

Also könnte ich auch einen Zettel mit folgenden Inhalt in den Briefkasten der Behörde schmeißen( habe es jetzt extra etwas satirisch ins lächerliche gezogen): Natürlich könnten Sie das. Ziehen Sie sonst noch weitere Straftaten in Erwägung?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129597 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
Also könnte ich auch einen Zettel mit folgenden Inhalt in den Briefkasten der Behörde schmeißen

Ja, sicher könnte man das.

Und es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, das dieses dann auch entsprechende Ermittlungen auslösen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ziehen Sie sonst noch weitere Straftaten in Erwägung?


Habe keine einzige Straftat begangen. "Nur" eine OWI. Der ganze Bußgeldbescheid ist unter 1000 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, sicher könnte man das.

Und es dürfte nicht unwahrscheinlich sein, das dieses dann auch entsprechende Ermittlungen auslösen würde.


Ich hoffe jetzt mal das Sie das als Satire verstanden haben und nicht noch denken das ich so etwas vor habe. Man weis ja nie.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129597 Beiträge, 41339x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
Ich hoffe jetzt mal das Sie das als Satire verstanden haben

Ja, so haben ich es verstanden, steht ja da in #4.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19130 Beiträge, 10306x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
Aber wenn ich zu 100 % nachweisen kann das eine Messung mit dem Gerät falsch war, dann dürfte es doch generelle Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des Gerätes geben

Ja. Aber was das Gericht daraus am Ende macht, ist am Ende kaum vorherzusagen.

Fakt ist, dass z.B. bei Geschwindigkeitsmessungen oft auch unzuverlässige Messungen durchgewinkt werden - mit entsprechend erhöhten Toleranzabzügen.

Bei Drohnen ist das natürlich schwieriger. Und da der zuständige Richter mit 99,9%-Wahrscheinlichkeit kein Drohnenexperte ist, wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Drohnenexperten befragen. Und was der dann sagen wird, wie das Gericht das gesagte in seine Entscheidung einfließen lässt und wer am Ende die Kosten des Drohnenexperten tragen muss - das wird man im Hellseherforum fragen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja. Aber was das Gericht daraus am Ende macht, ist am Ende kaum vorherzusagen.

Fakt ist, dass z.B. bei Geschwindigkeitsmessungen oft auch unzuverlässige Messungen durchgewinkt werden - mit entsprechend erhöhten Toleranzabzügen.

Bei Drohnen ist das natürlich schwieriger. Und da der zuständige Richter mit 99,9%-Wahrscheinlichkeit kein Drohnenexperte ist, wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Drohnenexperten befragen. Und was der dann sagen wird, wie das Gericht das gesagte in seine Entscheidung einfließen lässt und wer am Ende die Kosten des Drohnenexperten tragen muss - das wird man im Hellseherforum fragen müssen.


Selbst wenn im fiktivem Fall sämtliche Messungen alle korrekt wären, verhält es sich denn bei Drohnen nicht wie beim PKW, das Fahrzeughalter nicht derjenige ist der das Fahrzeug auch geführt hat? Alle Messungen beziehen sich nicht auf eine Person, sondern auf eine bestimmte Drohne(Seriennummer). Etwa vergleichbar mit einem Auto das von hinten geblitzt wurde, aber es kein Foto vom Fahrer gibt. In solchen Fällen wird doch auch immer von Amts wegen ggf. mit Fahrtenbuchauflage das Bußgeldverfahren eingestellt, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Ich wäre ja auch noch bereit ein Fahrten(Flug) Buch in Zukunft zu führen. Aber ich möchte nicht für die weiteren Verstöße bestraft werden, die ich nicht begangen habe.

Die Behörde schreibt ja selber im Bescheid das die Verstöße an sich sehr geringfügig sind, aber aufgrund der hohen Anzahl der vermuteten Verstöße (die 10 Messungen ) das im Bußgeld entsprechend berücksichtigt werden muss. Ich habe irgendwie das Gefühl man möchte an mir ein Exempel statuieren, um der Welt da draußen zu zeigen, das jeder Drohnenpilot rund um die Uhr mit einer Überwachung in Form einer Vorratsdatenspeicherung rechnen muss. Natürlich wird sich ein solches Urteil in der Drohnenszene schnell verbreiten und dann bei einigen für Angst sorgen. Damit hätte die Behörde sein Ziel sicherlich erreicht. Durch so etwas geht natürlich auch sehr viel gutes Potential verloren, weil die meisten die ich kenne sich an die Regeln halten und durchaus wünschenswerte Dinge wie z.B. die Rehkitzrettung mit seiner Drohne machen. Ich habe halt leider einmal nicht aufgepasst und diesen EINEN Fehler begangen, den ich sicherlich nicht widerholen werde.


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Man kann ja für mindestens einen der 10 übrigen Fälle beweisen, dass man es gar nicht gewesen sein kann. Damit ist nach meiner Auffassung auch die Beweiskraft der übrigen 9 Fälle erschüttert. Das wird ein Richter berücksichtigen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19130 Beiträge, 10306x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das wird ein Richter berücksichtigen.

Ja - aber die Berücksichtigung wird wahrscheinlich nicht in Form eines direkten Freispruchs erfolgen, sondern dadurch, dass erstmal ein teurer Sachverständiger gehört wird. Und das Gerichtsurteil wird maßgeblich davon abhängen, was der Sachverständige sagt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von hh):
Man kann ja für mindestens einen der 10 übrigen Fälle beweisen, dass man es gar nicht gewesen sein kann. Damit ist nach meiner Auffassung auch die Beweiskraft der übrigen 9 Fälle erschüttert.

Nunja den Optimismus teile ich nicht. Man beweist höchstens, dass man an dem Tag nicht der Pilot war. Nicht jedoch, dass die Drohne nicht korrekt erfasst wurde (und ggf. von jemand anderem geflogen wurde).

Meiner unvollständigen Kenntnis nach gibt es hier auch eine Halterhaftung sowie eine Kennzeichnungspflicht.

Die Argumente des TE beschränken sich allein darauf, ein bestimmtes System hätte 10 Mal falsch erfasst und nur das eine Mal, wo man mit noch mehr erwischt wurde, war es korrekt?!

Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund eines exotischeren Themas mit neurer Rechtslage würde ich mir überlegen hier rechtlichen Beistand zu suchen und zwar bevor man irgendeine Erklärung abgeben hat....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MarcelFlight001
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Meiner unvollständigen Kenntnis nach gibt es hier auch eine Halterhaftung sowie eine Kennzeichnungspflicht.


Selbstverständlich wurde meine Drohne ordnungsgemäß gekennzeichnet. Aber es ist ja kein Schaden entstanden wo meine Versicherung hätte einspringen müssen. Und ich bin mir jetzt echt nicht mehr sicher, ob es so etwas wie eine Halterhaftung auch in Bußgeldangelegenheiten gibt. Beim KFZ ist diese Halterhaftung zumindest bei Bußgeldern sehr eingeschränkt, wenn es nur um Sanktionen und keine Schäden geht.


Zitat (von drkabo):
Ja - aber die Berücksichtigung wird wahrscheinlich nicht in Form eines direkten Freispruchs erfolgen, sondern dadurch, dass erstmal ein teurer Sachverständiger gehört wird. Und das Gerichtsurteil wird maßgeblich davon abhängen, was der Sachverständige sagt.


Vielleicht ist es gar nicht mal so schlecht wenn ein Sachverständiger dieses mysteriöse "Detektionsgerät" mal etwas genauer unter die Lupe nimmt.


Zitat (von KarlMachtMit):
Man beweist höchstens, dass man an dem Tag nicht der Pilot war. Nicht jedoch, dass die Drohne nicht korrekt erfasst wurde (und ggf. von jemand anderem geflogen wurde).


Aber wenn jemand anderes das Ding geflogen wäre, dann sollte man doch eigentlich den Piloten ermitteln und bestrafen der das Ding tatsächlich geflogen ist? So habe ich eher den Eindruck das die es sich so einfach machen wollen wie möglich. So frei nach dem Motto: Mit wenig Ermittlungsaufwand das maximale herausholen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19130 Beiträge, 10306x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
So habe ich eher den Eindruck das die es sich so einfach machen wollen wie möglich. So frei nach dem Motto: Mit wenig Ermittlungsaufwand das maximale herausholen.

Das ist ja grundsätzlich nicht falsch, wenn auch in Rechtsangelegenheiten auf Effizienz und Aufwand/Nutzen-Verhältnisse geachtet wird. Würde ich mir als Steuerzahler oft noch mehr wünschen.

Zitat (von MarcelFlight001):
Vielleicht ist es gar nicht mal so schlecht wenn ein Sachverständiger dieses mysteriöse "Detektionsgerät" mal etwas genauer unter die Lupe nimmt.

Ihnen ist aber schon klar, dass Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zumindest einen Teil der Kosten des "Unter die Lupe nehmen" werden tragen müssen? (Bei 1000€ Bußgeld wäre es mir das wahrscheinlich trotzdem die Kosten wert, bei 200€ wahrscheinlich nicht mehr.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13316 Beiträge, 4763x hilfreich)

Zitat (von MarcelFlight001):
Zweifel an der Beweiskraft von DJI AeroScope-Daten

Es ist bereits zweifelhaft, ob die Behörde (welche wirft eigentlich die weiteren 10 Verstöße vor?) überhaupt DJI AeroScope nutzt, oder ob es nicht ein anderes System ist.

Ich würde die 10 anderen Verstöße bestreiten, dabei den, bei dem man nachweislich überhaupt nicht vor Ort war anführen und dann abwarten, was von der Behörde zurückkommt.
Falls diese dann weiterhin die Verstöße vorwirft über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen.

Und noch was was Dir als Entlastung dienen könnte.
Da Du auf DJI AeroScope "versteift" bist, gehe ich mal davon aus, dass auch deine Drone eine von DJI ist, wenn Du die DJI App als registrierter User nutzt werden darin, und auf den DJI Servern alle Flüge gespeichert.
Ist halt nur fraglich, wie tief die Behörde und Justiz sich mit der Materie beschäftigen möchte, Dronenflüge und die dahinterstehende Technik, sind da leider noch genauso Neuland wie das Internet....

Zitat (von drkabo):
Ihnen ist aber schon klar, dass Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zumindest einen Teil der Kosten des "Unter die Lupe nehmen" werden tragen müssen?

Sofern dabei nachgewiesen werden kann, dass die Daten "unbrauchbar" sind, was nicht unwahrscheinlich ist, da der TE ja einen der vorgeworfenen Flüge definitiv nicht durchgeführt haben kann, fallen für ihn auch keine anteiligen Kosten an.

Wenn man das ganze mit anwaltlicher Unterstützung durchziehen möchte, muss man nur aufpassen, wie das Verfahren beendet wird, damit man nicht auf dessen Kosten sitzen bleibt.

-- Editiert von User am 27. August 2024 10:20

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.275 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.411 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.