Zweite Staatsbürgerschaft. Ab wann und was gibt es zu beachten?

8. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Arrowhead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweite Staatsbürgerschaft. Ab wann und was gibt es zu beachten?

Gute Tag an alle,

soweit ich dies verstanden hatte ist vor Kurzem ein Gesetzt erlassen worden, wonach eine Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt ist. Dies soll auch bald in Kraft treten.

Ich bin ein deutscher Staatsbürger, würde aber gerne, wenn möglich, eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen. Mein Frage ist folgendes:

Gibt es hier etwas zu beachten? Kann jeder eine doppelte Staatsbürgerschaft habe, oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen?
Muss ich dies zuvor eantragen?
Darft ich einfach eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen, ohne in Deutschland zuvor etwas offiziel beantragt zu haben?

Schließlich, ab wann ist dies erlaubt? Mai?

Vielen Dank an alle und viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Arrowhead):
Ich bin ein deutscher Staatsbürger, würde aber gerne, wenn möglich, eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen.
Die müsstest du in dem Staat beantragen, in dem du Staatsbürger werden willst.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz und die Modernisierungen/Änderungen (vermutlich ab Mai 24 in Kraft) betreffen nur deutsches Recht...also damit die Ausländer, die bereits in D leben und nun auch Deutsche werden wollen.

Das modernisierte StA-Gesetz regelt nicht, wie Deutsche zusätzlich andere Staatsangehörigkeiten erhalten können. Darüber entscheidet das Gesetz des anderen Staates. Vermutlich muss man dort leben...(man hört auch, dass man manche Staatsangehörigkeiten kaufen kann).

Evtl. liest du einfach mal nur die ersten kurzen Absätze A) und B)---damit du verstehst, was die deutsche Regierung mit diesen Änderungen erreichen will?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/VII5/StARModG.pdf?__blob=publicationFile&v=4



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17356x hilfreich)

Der § 25 StAG wird nicht geändert. Je nachdem, welche andere Staatsangehörigkeit man annimmt, verliert man also die deutsche Staatsangehörigkeit.

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#3
 Von 
Arrowhead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Aber nur damit ich es verstehe, hat man also als Ausländer mehr Rechte in Deutschland als ein Deutscher? Das ist ja völlig doof... quasi würde ich mich fragen, ob dies nicht Verfassungswiederig sein würde (will diese Diskussion hier jetzt nicht anbrechen, aber ich meine, dies wäre doch etwas fragwürdig, oder?)

Zum anderen Land, wo ich die Staatsbürgerschaft annehmen will, von derer Seite ist es mir erlaubt. Ich würde aber nur ungern die Deutsche Staatsbürgeschaft verlieren...


EDIT:

Hier noch ein Auschschnitt

Zitat:

Vorteile auch für Deutsche
Doch nicht nur für Menschen, die in Deutschland eingebürgert werden möchten, und für Kinder im Besitz zweier Pässe ist die Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft von Vorteil. Auch Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland niederlassen wollen, würden von der Neuregelung profitieren. Bisher verlieren sie ihren deutschen Pass automatisch, wenn sie eine andere, ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten, es sei denn, sie stellen einen Beibehaltungsantrag, dem stattgegeben wird. Mit der generellen Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft fällt dieses Hindernis künftig weg. Wenn ein ausländischer Staat seine Staatsangehörigkeit an einen Deutschen verleiht, so kann dieser künftig beide Staatsbürgerschaften besitzen und muss seinen deutschen Pass nicht abgeben.

aus
https://www.rtpartner.de/immigration/doppelte-staatsbuergerschaft/
Ich sage nicht, dass diese Webseite ein vertrauenswürdige Quelle ist. Ich habe keine Ahnung, nur etwas im Internet geschaut. Aber so hatte ich dies Verstanden....

Kann man dies irgendwo offiziell nachfragen? Ausländeramt scheit mir falsch zu sein. Bürgerbüro vielleicht?

Vielen Dank nochmal an alle.

-- Editiert von User am 11. März 2024 13:23

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33944 Beiträge, 17629x hilfreich)

Aber nur damit ich es verstehe, hat man also als Ausländer mehr Rechte in Deutschland als ein Deutscher? Nö - für den Ausländer geht es um die Einbürgerung in D neben einer bestehenden Staatsangehörigkeit. Für Sie geht es darum nicht - Sie brauchen sich hier gar nicht einbürgern lassen, sondern sind vermutlich durch Abstammung dt. Staatsangehöriger. Rechtsvergleichend müsste man also schauen, wie andere Staaten reagieren, wenn deren Staatsbürger sich in D einbürgern lassen.
Kann man dies irgendwo offiziell nachfragen? Ja, bei Leuten, deren Beruf die rechtliche Beratung ist - auch als "Anwälte" bekannt.

-- Editiert von User am 11. März 2024 19:46

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Arrowhead):
hat man also als Ausländer mehr Rechte in Deutschland als ein Deutscher?
Nein, da hast du irgendwas nicht richtig verstanden.
Zitat (von Arrowhead):
Das ist ja völlig doof.
NÖ. Das ist nicht doof. Das ist nur einfach nicht so, wie du es verstehst. Es ist nicht fragwürdig oder gar verfassungswidrig.
Zitat (von Arrowhead):
Zum anderen Land, wo ich die Staatsbürgerschaft annehmen will, von derer Seite ist es mir erlaubt.
Vermutlich hat dieses andere Land auch so seine Gesetze für Ausländer, die dort eingebürgert werden wollen.

Mach doch mal ein Beispiel---in welchem anderen Staat möchtest du als Deutscher gern auch noch Staatsbürger werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Arrowhead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami
Vielen Dank für die Antwort. Ich will eigentlich nur ungern zu viele private Informationen im Netz posaunen, aber es ist halt kein EU-Land.

(Populistenzeug editiert)

Am ende ist es so, wenn ich als, z.B., Türke die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich wollte, dürfte ich beides haben. Wenn ich aber als Deutscher die türkische Staatsbürgerschaft wollte, dann würde mir Deutschland dies verweigern... ich sehe es als weniger rechte.

Ich werde mich versuchen weiter zu informieren, vielleicht finde ich einen anderen Weg. Aber es hört sich echt .... modern... an.

-- Editiert von Moderator am 11. März 2024 19:44

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37283 Beiträge, 6249x hilfreich)

Zitat (von Arrowhead):
aber es ist halt kein EU-Land.
Das macht nichts und geht auch nicht um private Informationen oder Posaunenchor. Was soll der Quatsch.

Ein Drittland/Nicht-EU-Staat hat eigene Gesetze. Dort wird zu lesen sein, unter welchen Voraussetzungen Ausländer (zB Deutsche) dort eingebürgert werden können.
Zitat (von Arrowhead):
dass ich als Deutscher weniger Rechte habe als ein Ausländer
Das ist noch immer nicht so. Und längst nicht jeder Ausländer wird hier eingebürgert.. Ganz viele erfüllen die Voraussetzungen auch nach der Modernisierung des Gesetzes nicht.
Zitat (von Arrowhead):
der Grund warum Menschen mehr und mehr den Vertauen in Politik und Recht verlieren.
Hier ist der völlig falsche Platz für deine seltsamen Andeutungen. Eingebürgerte dürfen ihre (alte) Staatsangehörigkeit aufgeben, kein Gesetz zwingt sie, 2 zu haben.
Zitat (von Arrowhead):
nein, denn als deutscher bürgerst du dich ja nicht in Deutschland ein" ist eine verkehrte Logik
NÖÖÖ. Als Deutscher kann man nun mal nicht in D eingebürgert werden. Du hast es noch immer nicht verstanden.
Zitat (von Arrowhead):
Am ende ist es so, wenn ich als, z.B., Türke die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich wollte, dürfte ich beides haben.
Aber nur, wenn du als Türke in D die gesetzl. Voraussetzungen erfüllst. Sonst bleibst du in D ein Türke mit türkischem Pass und dt. Aufenthaltserlaubnis.

Zitat (von Arrowhead):
Wenn ich aber als Deutscher die türkische Staatsbürgerschaft wollte, dann würde mir Deutschland dies verweigern.
Selbstverständlich. :smile: Deutschland kann dir die türkische Staatsbürgerschaft nicht geben. Auch keine eines anderen Staates.
Zitat (von Arrowhead):
Ich werde mich versuchen weiter zu informieren,
Ja, mach das. Du sitzt total verkehrt herum auf deinem Pferd.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Arrowhead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Verlaub, aber versuchst du mich absichtlich misszuverstehen, oder drücke ich mich so undeutlich aus?

"Ein Drittland/Nicht-EU-Staat hat eigene Gesetze. Dort wird zu lesen sein, unter welchen Voraussetzungen Ausländer (zB Deutsche) dort eingebürgert werden können."
Die Vorrausetzungen des anderen Landes erfülle ich. Darum geht es nicht. Es geht mir darum, ob ich als Deutscher, wenn ich noch Staatsbürgerschaft X annehme, die deutsche Staatsbürgerschaft verliere. X hat keine Einwände auf eine doppelete Staatsbürgerschaft.


"Selbstverständlich. :smile: Deutschland kann dir die türkische Staatsbürgerschaft nicht geben. Auch keine eines anderen Staates."... ja... klar nicht... darum geht es nicht. Es geht um die Tatsache, dass ein Deutscher beim Erhalt der Türkischen Staatsbürgerschaft die Deutsche Staatsbürgerschaft verlieren würde...


Wir reden hier glaub ich etwas an einander vorbei. Aber trotzdem Danke für die Antowrt.

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