ärztl. Schweigepflicht nach Tod des Patienten

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
HoBra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
ärztl. Schweigepflicht nach Tod des Patienten

Guten Tag,

für mich wäre es sehr wichtig zu wissen, inwieweit die Schweigepflicht eines Arztes über den Tod des Patienten hinausgeht und ob es dafür rechtliche Grundlagen gibt.
Wenn ein Arztim Rahmen einer Therapie bestimmte Sachen über einen Patienten erfährt, hat er die ja für sich zu behalten. Verstirbt dieser Patient aber und hinterbleibene Familienangehörige wenden sich an den Arzt oder Therapeuten um Einzelheiten aus dessen Leben zu erfahren, ist dieser Arzt/Therap. noch an die Schweigepflicht gebunden?
Für den Verstorbenen ist der praktische Nutzen ja gleich Null, weil er nichts mehr dagegen unternehmen kann. Gibt es da Möglichkeiten im Vorfeld um sich ein evtl. Recht auf Verschwiegenheit zu sichern?
Vielen Dank für Antworten
H.B.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hobra

die verwschwiegenheitspflicht gilt auch über den tod hinaus.§203, stgb

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

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