Hallo,
ich bin notariell eingetragener Kaufmann (Im Handelsregister).
Meine Schwerpunkte liegen in der Erstellung von Software und Internetdienstleistungen.
Nun bin ich auf eine raffinierte Idee gekommen, die mein Konzept komplett ändern wird. Das Konzept beinhaltet Kreditvergabe an Privatpersonen und Gewerbstägige.
Meine Frage: Darf ich ohne weiteres Kredite vergeben?
Ich bin durch die Bankengesetze etwas verunsichert. Die Kreditvergabe soll nur ein kleiner Bestandteil des Konzepts sein.
als Kaufmann (e.K.) Kredite vergeben?
20. April 2004
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Frage vom 20. April 2004 | 20:14
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 3x hilfreich)
als Kaufmann (e.K.) Kredite vergeben?
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#1
Antwort vom 20. April 2004 | 22:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Ist erlaubnispflichtig nach § 32 KWG
.
Selbst wenn Sie die Kredite nicht selber vergeben, sondern nur vermitteln wollen, ist eine Genehmigung nach § 34c (1) GewO
notwendig. (Ausnahme -nur die Vermittlung betreffend-: Vermittlung von Krediten an Ihre Kunden, um damit Waren oder Dienstleistungen, die die Kunden von Ihnen erworben haben, zu finanzieren. [§ 34c (5) 3,4 GewO
])
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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