arztrechnung wegen nicht eingehaltenem termin

5. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
nils84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
arztrechnung wegen nicht eingehaltenem termin

Hallo.
Ein Arzt (Psychotherapeut) hat mir kürzlich eine Rechnung wegen 2 Terminen ausgestellt, die ich nicht wahrgenommen habe. Den ersten hatte ich ein paar Stunden vorher abgesagt. Daraufhin hatte der Therapeut nach einer kurzen Pause einfach aufgelegt. Da ich ihn bereits zuvor für etwas seltsam und zudem noch inkompetent gehalten hatte, bin ich zum nächsten Termin nicht mehr hingegangen. Jetzt habe ich auf dieser Seite gelesen, dass ein Arzt einem Patienten nicht wahrgenommene Termine in Rechnung stellen kann, selbst wenn der Patient überhaupt nicht darüber informiert wurde. Woher weiß man denn dann die Länge der Kündigungsfrist und die Höhe der Ausfallrechung? Das würde doch bedeuten, dass der Arzt einfach festlegen kann, dass die Kündigungsfrist ein Jahr beträgt und die Rechungssumme mehrere 1000 Euro. Außerdem könnte ein Arzt doch dann einfach Termine erfinden, die der Patient gerade verpasst hat. Wie sieht die Lage vor Gericht aus? Was kann ich tun, um die Rechnung nicht bezahlen zu müssen?

Danke,

Nils

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo nils 84

Sind Sie Privat Krankenversichiert? Denn mussen Sie zahlen.

KK mussen Sie nicht und die Kassa auch nicht.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nils84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle antwort.
ich bin zivildienstleistender, also kassenpatient. die vorhergehenden termine gingen alle auf überweisung. also muss ich nichts zahlen? eine nachvollziehbare begründung wäre noch nett, damit ich das dem arzt so mitteilen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Gerne,

Einfach ein Termin vereinbaren und Patient bei dieses Arzt werden das wäre Nett ;)

Fragen Sie Ihre KK die können das am Besten beantworten.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nils84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

häh?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 274x hilfreich)

Was die Krankenkasse nicht übernimmt, muß der Patient selbst bezahlen.
Sie können die Krankenkasse ausnahmsweise bitten, diese Leistungen zu übernehmen.
Wenn sie das nicht tut, bleiben Sie zahlungspflichtig.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo zusammen

Die KK sollte das übernehmen, es ist nur eine Reglung zwischen KK und KK Ärzte das das nicht bezahlt werden muss.

Nils wie wäre wenn Sie sagen das Sie ihre Termine nicht eingehalten haben da Sie "Therapieangst" haben.

Cats

-- Editiert von cats am 06.07.2004 08:10:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nils84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

[zitat anfang] Was die Krankenkasse nicht übernimmt, muß der Patient selbst bezahlen.
Sie können die Krankenkasse ausnahmsweise bitten, diese Leistungen zu übernehmen.
Wenn sie das nicht tut, bleiben Sie zahlungspflichtig.
[zitat ende]

die vorherigen termine wurden alle über eine überweisung abgerechnet. in diesem falle wurde ja gar keine leistung erbracht. muss man nicht vom arzt vorher über solche pratiken aufgeklärt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Depesche
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Nils,

vielleicht ist es wirklich sinnvoll, wenn Sie den Sachverhalt mal mit einem Sachbearbeiter ihrer Krankenkasse besprechen.

So wie ich es verstanden habe, sind Sie schon seit einiger Zeit beim Therapeuten in Behandlung als Kassenpatient. Ist die Therapie bereits von der KK genehmigt worden? Ich Kann mir nicht vorstellen, dass der Therapeut ihnen zumindest den ersten nicht eingehaltenen Termin in Rechnung stellt. Immerhin haben Sie den ja abgesagt.

So wie es aussieht, besteht ihrerseits auch kein ausreichendes Vertrauensverhältnis. Wenn die "Chemie" zwischen Patient und Therapeut nicht stimmt, hat eine Therapie m.E. keine Aussicht auf Erfolg. Anscheinend wollen Sie deshalb die Therapie abbrechen.

Wie gesagt, klären Sie das mit ihrer Krankenkasse.

Viel Erfolg und Gruß

Depesche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.09.2010 15:29:59
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo nils84,
du hast doch sicherlich einen Therapievertrag unterschrieben. Dort steht drin, wie es sich verhält, wenn du Termine absagst oder nicht wahrnimmst. Es steht auch drin wie teuer (ca. 50 Euro pro Sitzung)es ist und wieviel Stunden oder Tage du vorher ohne Berechnung der Kosten absagen kannst. Bedenke, daß der Therapeut zu diesen Terminen keine neuen Patienten einladen kann und er diesen Termin nicht von der KK bezahlt bekommt.
So hat es mir ein Therapeut erzählt.
Gruß Brenda

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Also ich finde es schon gerechtfertigt, wenn der Therapeut eine Art Ausfallgebühr erhebt!

Mein Frau ist Logopädin.
Sie verlangt auch vom Patienten 25 EUR Ausfallgebühr wenn der Termin nicht min. 24h vorher abgesagt worden ist.

Wie Brenda oben schreibt, kann ja der Therapeut durch das kurzfristige Absagen des Termins keinen neuen Patienten einbestellen.

Also das Lehrgeld zahlen und das nächste mal rechtzeitig absagen!

Übrigens in der Praxis meiner Frau hängt z.B. ein sehr grosser Zettel im Wartezimmer, auf dem hingewiesen wird, dass bei nicht rechtzeitig abgesagten Termin 25 EUR entstehen.

Und ich denke die Kasse wird in den Fällen nichts zahlen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen