Hey,
ich habe folgendes Porblem...
Ich komme mit meinen Eltern nicht mehr klar und möchte deswegen zu meinem Freund ziehen,
aber da ich erst 17 werde am 5.9.09 wollen meine Eltern das nicht.
Aber ich glaube denen geht es nur um das Geld und das sie jemanden zum Putzen haben.
Mein Vater hatte mir schon oft angedroht ich könnte ausziehen und jetzt wio ich es ernst meine will er es nicht mehr.
Bei meinem Freund und seinen Eltern geht es mir viel besser, weil ich da verstanden werde und da auch genügend Essen oder Trinken da ist, im Gegensatz zu meinem "zu Hause".
Deswegen möchte ich wissen ob das Jugendamt mich bei meinem Freund wohnen lassen würde?!
Weil zu Hause halte ich es nicht weiter aus und die Eltern meines Freundes haben auch ncihts dagegen...
-----------------
""
ausziehen mit 17
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
Deine Eltern haben das Sorgerecht für Dich und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn sie also Deinem Auszug nicht zustimmen, wird er auch nicht möglich sein.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
noch zahle ich gar nichts aber wenn ich meine ausbildung bald anfange wollen sie 100 euro haben u kriegen auch noch mein kindergeld...
-----------------
""
Und dafür wohnst du ziemlich kostengünstig. Du brauchst keine eigene Miete zahlen, keinen Strom, keine Nebenkosten, kein Internet, kein Telefon und alle sonstigen Kosten, die bei einer eigenen Wohnung entstehen würden.
Bist du denn der Meinung, dass die Eltern deines Freundes alles für dich mitfinanzieren würden? Und du da kostenlos essen und trinken kannst? Beneidenswert,,,
gruß azrael
Ich glaube wenn dir das Jugendamt zustimmt das heißt: Du wirst von deinen Eltern nicht "Artgerecht" behandelt,kannst du adoptiert werden
-----------------
""
@Franzijena:
Im Grunde genommen ist wohl alles richtig, was bisher geschrieben wurde. Letztendlich kann natürlich hier niemand beurteilen, wie die Situation bei Euch zuhause tatsächlich ist. Wenn es wirklich so "unerträglich" ist, wäre tatsächlich das Jugendamt die erste Anlaufstelle an die Du Dich wenden musst. Ein Auszug aus der elterlichen Wohnung dürfte ohne Hilfe des Jugendamtes jedenfalls nicht durchsetzbar sein. Ob das JA allerdings zustimmt, dass Du zu Deinem Freund ziehst, ist m.E. doch eher fraglich. Eine betreute Wohngruppe dürfte da schon eher in Frage kommen.
Ach so, eine Begründung in der Art
quote:
Ich komme mit meinen Eltern nicht mehr klar
ist sicherlich nicht ausreichend für ein Eingreifen des Jugendamtes. Da muss schon deutlich mehr vorliegen. Aber, wie gesagt, das können wir hier natürlich nicht beurteilen.
Gruß,
Axel
-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
6 Antworten