blankounterschrift geklaut

18. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
pferdi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
blankounterschrift geklaut

der a und der b sind befreundet. a ist erfolgreicher fussballer bei einem großen verein und verdient millionen (ohne management).

b ist bei a zu besuch. a hat zwischen seinen unterlagen ein paar blankounterschriften liegen. (weiße blätter, wo nur seine unterschrift drauf ist)

diese klaut der b dem a.
nun kommt es zum streit.

b fertigt aus der blankounterschrift einen managementvertrag. danach ist b nun für die nächsten 5 jahre bei a unter vertrag. b bekommt 50% aller einnahmen des a. b hat von management absolut keine ahnung.

was kann a machen? er wurde ja betrogen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pferdi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

im zusammenhang zur fragestellung:

wenn man argumentiert nach dem motto: warum hätte der a den b als manager denn überhaupt einstellen und ihm noch 50% abgeben sollen? achtet ein gericht auf sowas? bzw: wird ein gericht da nicht auch stutzig?

greift da §119 bgb? (wenn man dem b nicht sogar arglistige täuschung nachweisen kann)

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> achtet ein gericht auf sowas?

Natürlich.

Vorhersagen kann man den Ausgang nie.

Genau so gut könnte man fragen, wie glaubwürdig ist es, daß jemand Blankounterschriften bei sich rumliegen hat. Es ist ja nicht gerade so, als wäre das eine naheliegende Sache, weil eine Unterschrift ja sooo schwierig spontan zu machen ist.

Und es soll schon Weltklassesportler gegeben haben, die haben Millionen an irgendwelche Geistheiler und Jahrmarktswahrsagerinnen in voller Absicht gezahlt.

> greift da §119 bgb?

Womit sollte A denn im Irrtum gewesen sein?

Widersprüchliche Verteidigung sieht ein Gericht gar nicht gerne, so nach dem Motto, ich habe nie unterschrieben, aber falls doch, fechte ich wegen Irrtums an.

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#3
 Von 
pferdi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich nicht um ein sauberes blatt mit nur einer unterschrift sondern

a) um einen leeren schmierzettel mit gekritzel und ner unterschrift
b) mehrere unterschriften (a hat unterschiften geübt)

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

quote:
(a hat unterschiften geübt)
:dau: :schock: :crazy:

Unterschriften geübt!!! :respekt: :bang:

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#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Naja, solche Tatsachen können natürlich helfen, glaubhaft zu machen, was man da behauptet. Ein wenig jedenfalls. ;)

> Unterschriften geübt!

Ja, steht doch:

´a ist erfolgreicher fussballer bei einem großen verein´

Also vermutlich IQ unter der Toastbrotschwelle. ;)

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#6
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also ich kann mir gut vorstellen, dass man seine unterschrift übt ... besonders wenn jemand nicht viel (mit der Hand schreibt und wer tut das heute noch) sehen unterschriften sonst etwas ungelenk und kindlich aus ...

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#7
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)

........es handelt sich nicht um ein sauberes blatt mit nur einer unterschrift sondern

a) um einen leeren schmierzettel mit gekritzel und ner unterschrift
b) mehrere unterschriften (a hat unterschiften geübt) ........

Das heisst, b hat einen Managervertrag auf einem Schmierzettel, einen Managervertrag auf einem Zettel mit mehreren Unterschriften? Wirkt überaus glaubhaft :cool:

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#8
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Naja, prinzipiell kann man wirksame Verträge auch auf der berühmten Papierserviette festhalten.

Aber du hast schon recht, im Zweifel würde ein Gericht das wohl für recht unglaubwürdig halten.
Insbesondere an Stelle des B würde ich mir so einen ´Jackpot´ schon etwas sinnvoller zusichern lassen.
Aber es gab ja auch schon Fälle, in denen Promis ihren Managern hunderttausende zahlen mußten, weil sie ihnen vor 10 Jahren mal beim Bier versprochen haben ´kriegste 20% von alles, Alder!´.

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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es ist umstritten, ob derjenige, dem das Bewusstsein fehlt, eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben (zum Beispiel weil er seine Unterschrift auf einem Schmierzettel übt), überhaupt eine Willenerklärung abgibt. Der BGH hat entschieden, dass eine Willenserklärung trotz Fehlens des Erklärungsbewusstseins wirksam ist, wenn dem Erklärenden sein Verhalten zurechenbar ist, wenn für ihn also erkennbar war, dass sein Verhalten als Willenserklärung verstanden werden könnte (sog. potentielles Erklärungsbewusstsein). Das könnte z.B. der Fall sein, wenn Blankschecks schon mal so unterschrieben worden sind, um später einen Betrag einzusetzen. Ob dies auch bei Schreibübungen auf einem Schmierzettel der Fall ist, halte ich für fraglich. Ein Managementvertrag ist dann wohl nicht zustande gekommen.

Sollte die Unterschrift dem Fußballer dennoch zuzurechnen sein, so kann er sie anfechten. Dann aber macht er sich schadenersatzpflichtig gegenüber denjenigen, die auf die Richtigkeit der Unterschrift vertraut haben. Wer von der Anfechtbarkeit weis oder hätte wissen müssen (= also der „Freund“ des Fußballers), ist jedoch nicht zum Schadenersatz berechtigt. Ggf. könnte aber der „Freund“ mit der Unterschrift anderen Blödsinn angestellt haben, z.B. bei einer Bank schon einen Kredit für einen Ferrari beantragt und als Sicherheit die Einnahmen aus dem Managementvertrag angeboten haben. Dann käme es darauf an, ob auch die Bank etwas von der Anfechtbarkeit hätte wissen müssen (etwa weil der Managementvertrag so aussieht wie ein aus der Mülltonne herausgefischtes Schmierpapier).

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