darf Der Anwalt das,

29. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bahir
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
darf Der Anwalt das,

Hallo, ich bin neu hier und brauche dringend Rat.....ich bin in folgender Situation.
Eine ehemalige Freundin von mir hat noch Schulden bei und uns offen.
Diese möchte Die aber nicht begleichen und sagt sie ist sich keiner Schuld bewusst,obwohl sie unter Zeigen einen mündlichen Vertrag geschlossen hat.und hat auf Anschreiben reagierte sie nicht,und sie hat alle Telefone gesperr,damit wir sie nicht erreichen können.Dadurch,dass wir ihr eventuelle Lohnpfändung ersparen wollten und uns keine andere Möglichkeit einfiel sie Letztmalig an ihre Schulden zu erinnern haben wir die Firma in der sie arbeitet über einen ganz normalen Button angeschrieben,mit der Bitte der ehemaligen Freundin auszurichten,dass Si3 bitte auf die Schuldfrage eingeht,bzw.die Schulden zahlt,damit sie nicht vor Gericht landen.nun ereilte uns am 27.12 eine Unterlassunfsklage,die mein Mann unterzeichnen sollte,obwohl der Dame durch das Anschreiben der Firmeninternen Accounts keinerlei Schaden entstanden ist.
Mein Mann bat um kurze Mail,wenn die Erste eingetroffen ust(kann ja mal verloren gehen)
Auch auf die Zweite Erinnerungsmail gab es keine Antwort.Eine Dritte hat er sich erspart.
Auch liegen zwischen dem Anschreiben(nichtmal an den Arbeitgever gerichtet) und dem Eintreffen des Schreibens ihres Anwalt bereits 36 Tage,in diesen Tagen haben wir weder die Dame noch deren Arbeit oder sonstiges angeschrieben,sondern uns in der Zeit einen Anwalt gesucht,der Momentan nicht erreichbar ist.
Das heißt wir sollen etwas unterlassen,was wir sowieso die 36 Tage unterlassen haben.ein weiteres Anschreiben an ihre Arbeit hatten wir auch nicht vor(wir haben darum gebeten uns mitzuteilen ob die Nachricht ankam)Trotzdem gilt mein Mann angeblich als Widerholungstäter.
Obwohl wir lediglich nochmal gefragt ob sie angekommen ist,auch hier keine Reaktion.
Anbei hat der Anwalt auf Unterlassung von etwas gepocht,was niemals von uns so formuliert wurde( ich habe absichtlich nicht gesagt um welche Schuld es sich bei der Dame handelt,sondern lediglich,dass sie bei uns etwas begleichensoll,dadurch dass wir nicht anders ohne Anwalt an sie rankamen und keinerleiAnstalten machte zu reagieren wählte ich diesen Weg.Sie wurde nicht beleidigend oder sonstiges wir wollten lediglich erreichen ,dass sie sic/äußert und die Fristen wahrt.
Isteine Unterlassenserklärung überhaupt rechtens wenn der Anwalt etwas zitiert was es so nie gegeben hat( angeblich hat mein Mann geschrieben die Dame hätte Schulden bei ihm....daran hängt der Anwalt sich gerade auf,obwohl lediglich geschrieben wurde,dass die Dame Schulden begleichen soll bei wem hat er nicht gesagt)
Außerdem wurden wir im Schreiben beleidigt,wir haben alles nur frei erfunden um uns zu rächen,er wirft uns vor was wir machen ist erspresserisch und perfide......so einen langen Anwaltsbrief von geschlagenen 2 DIN A 4 Seiten habe ich noch nicht gesehen.Darf er uns so beleidigen.
Und vor allem ........warum schickt er eine Unterlassungserklärung er’s 25 Tage nachdem seine Mandantin deswegen bei ihm war ab?
Sollte das nicht eigentlich gleich passieren,wäre zumindest in ihrem Interesse gewesen?
Es tut mir total leid,aber ich bin etwas überfordert,weil der gesamte Bruef vom Anwalt keinen Sinn ergibt und uns irgendwie irritiert.
Wir werden nichts unterschreiben o.ä. ,aber es angefochten irgendwie an einem
Herzlichen Dank an alke,die so weit gelesen haben

-- Editiert von Bahir am 29.12.2019 15:56

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Bahir):
Das heißt wir sollen etwas unterlassen,was wir sowieso die 36 Tage unterlassen haben.

Ja und es soll sichergestellt werden, das man es auch die nächsten 2.542.256 Tage unterlässt.



Zitat (von Bahir):
Trotzdem gilt mein Mann angeblich als Widerholungstäter.

Ja, er hat es ja auch 2x gemacht.



Zitat (von Bahir):
Anbei hat der Anwalt auf Unterlassung von etwas gepocht,was niemals von uns so formuliert wurde

Der Anwalt versucht ein möglichst breites Spektrum abzudecken, damit er nicht bei jeder neuen Aktion wieder eine Unterlassung machen muss, sondern direkt die Strafe kassieren darf.



Zitat (von Bahir):
Wir werden nichts unterschreiben o.ä.

Normalerweise ist da eine Frist drin genannt, verstreicht die ohne Reaktion könnte dann richtig teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Bahir):
Eine ehemalige Freundin von mir hat noch Schulden bei und uns offen.


Bei wen soll es sich bei den genannten Zeugen handeln und könnt Ihr die Darlehensauskehrung auch beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Bahir):
Dadurch,dass wir ihr eventuelle Lohnpfändung ersparen wollten


Für eine Lohnpfändung bräuchtet ihr erstmal einen Vollstreckungstitel. Bis dahin ist es unter Umständen noch ein sehr langer Weg, wenn überhaupt.

Zitat (von Bahir):
obwohl der Dame durch das Anschreiben der Firmeninternen Accounts keinerlei Schaden entstanden ist.


Ihr Ruf in der Firma ist beschädigt.

Zitat (von Bahir):
Auch liegen zwischen dem Anschreiben(nichtmal an den Arbeitgever gerichtet) und dem Eintreffen des Schreibens ihres Anwalt bereits 36 Tage,


Das spielt keine Rolle

Zitat (von Bahir):
,sondern uns in der Zeit einen Anwalt gesucht


Das hättet ihr direkt tun sollen, statt E-Mails an die Firma zu schreiben.

Zitat (von Bahir):
Das heißt wir sollen etwas unterlassen,was wir sowieso die 36 Tage unterlassen haben


Und die Unterlassungsverfügung soll sicherstellen, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Zitat (von Bahir):
Anbei hat der Anwalt auf Unterlassung von etwas gepocht,was niemals von uns so formuliert wurde


Ja, das kann er prophylaktisch tun.

Zitat (von Bahir):
Darf er uns so beleidigen.


Abgesehen davon, dass ich keine Beleidigung entdecken kann, darf er natürlich die Interessen seiner Mandantin vertreten und das darstellen, was sie ihm über die Sache erzählt.

Zitat (von Bahir):
warum schickt er eine Unterlassungserklärung er’s 25 Tage nachdem seine Mandantin deswegen bei ihm war ab?


Keine Ahnung. Vielleicht hatte er vorher keine Zeit. Spielt rechtlich aber auch absolut keine Rolle.

Zitat (von Bahir):
... weil der gesamte Bruef vom Anwalt keinen Sinn ergibt und uns irgendwie irritiert.


Der Sinn ist es, dass ihr es in Zukunft unterlasst die Arbeitsstelle der Dame oder sonstige Dritte in eure privaten Streitigkeiten hineinzuziehen.

Du würdest es sicherlich auch nicht gut finden, wenn irgendjemand mit dem du privat Streit hast, deinen Arbeitgeber damit hineinziehen würde, indem er euren privaten Streit vor ihm ausbreitet.

Zitat (von Bahir):
Wir werden nichts unterschreiben o.ä. ,


Das könnte im Zweifelsfall teuer werden...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Fragestellerin sollte es sich doch erschließen, dass das, was sie da gemacht hat, überhaupt nicht geht. der Arbeitgeber bzw. deren Mitarbeiter sind doch nicht die Laufburschen von ihr. sie mag sich mal vorstellen, wie das aussieht, wenn eine Firma 10.000 Mitarbeiter hat und jeder Externe die Firmenemail nutzt, um seine privaten Angelegenheiten auf dem Weg zu regeln? EInmal wird der betroffene Mitarbeiter von der Arbeit abgehalten, aber auch derjenige, der hier zusätzlich involviert wird. Zahlst Du den Arbeitgeber dafür?

Wenn ich der Arbeitgeber der Exfreundin wäre, ich hätte die Mitarbeiterin aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nicht wieder passiert. So ein Verhalten muss niemand tolierieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, natürlich. Das ist wieder so eine Nummer:

"Ich frage so lange und hänge mich so lange an unwesentlichen Einzelheiten auf, bis ich die Antwort bekomme, die mir ansatzweise gefällt."

Ob man nun geschrieben hat: "Die soll ihre Schulden bezahlen" oder "die soll ihre Schulden bei mir bezahlen" ist schlicht belanglos. Schlechtestenfalls muss das Unterlassungsbegehren halt entsprechend umformuliert werden. Private Schulden, zumal untituliert, gehen den Arbeitgeber schlicht nichts an.

Und es ist auch vollkommen egal, wer letztendlich die Mail öffnet, die man an den offiziellen Firmenaccount schreibt.

Aber jeder so wie er mag. Ist halt wieder ein Fall, wo man über das Portmonee lernen muss, dass man im Unrecht ist.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bahir
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,erstmal danke ich für die zahlreichen Antworten auf meine Schilderungen hin.
Ich möchte gerne versuchen hier einiges zu benennen.
—Wir haben die Arbeitsstelle angeschrieben, damit es eben zu keiner Lohnpfändung kommt,denn diese hätte es gegeben und da Hätte der Arbeitgeber sofort gewusst wieviel Schulden bei wem offensten.
—Von einer finanziellen Schuld haben wir auch nie gesprochen.Wir haben ihr die Möglichkeit geben wollen es ohne Anwalt und Pfändung zu klären.
Sie hätte uns ebenso gut eine CD Schulden können.
Und ja.....ich wäre froh, wenn man mi eine peinliche Lohnpfändung ersparen würde
—mein Mann hat im ersten Anschreben darum gebeten ob es möglich wäre die Dame zu unterrichten,ob sie sich bitte äußern könnte.
— leider gibt es vom System keine Rückmedung pb etwas versendet wurde oder nicht.
— daher hat er durch das zweite Schreiben nachgefragt ob die Mail überhaupt angekommen ist
—auch da gab es keinevReaktion.
—ein drittes Mal wäre nichts mehr gekommen,da wir uns dann notgedrungen für einen Anwalt entscheiden mussten.
— im übrigen haben wir mehrfach versucht sie zu kontaktieten,per Brief, Sms etc.
Ke8ne Reaktion.
Ich möchte aber auch nicht auf mein Ged verzichten.
— mein Mann soll unterschreiben,dass er es unterlässt zu sagen die Dane hätte Schulden bei ihm..........dies hat er doch nie erwähnt.
— der Anwat sagt doch nicht von einem Ehrverletzenden Verhalten, sondern er wirft ihm vor eine Falschaussage getätigt zu haben.
Dies hat er jedoch nicht getan
— Daher schlagen wir letzte Endes einen Vergleich vor,in dem mein Mann sagt,dass er keinem gegenüber mehr erwähnt,dass die Dame Schulden bei ihm hat(hat er ja auch nie getan)
Jedoch ohne Rechtsanwrkennung.
— vllt. Lässt sich die Gegenseite darauf nicht ein, da der Anwalt ein Abmahnanwalt für große Firmen ist und natürlich das Geld haben möchte.
—Die Klägerin kümmert sich nicht ums Verfahren weil ihr nach meiner Meinung nach egal ist was passier,sie will sich um nichts kümmern und das wird wohl auch so bleiben.
—leider stellt der Abwakt auch Behauptungen auf die nicht der Wahrheit und den Tatsachen entsprechen.Erwiesenermaßen
—sollte es zur Klage kommen haben wir zumindest versucht uns außergerichtlich zu einigen.
Fazit..... mir wäre es lieber man kontaktiert mich wo auch immer ohne Angabe zu einer Schuld als dass ich eine Kontopfndung bekomme
Sie hat auch auf das erste Anschreiben nicht reagiert und erst nach de Erkundigung einen Anwalt gesucht.
Dieser hat bereits kundgetan, dass keinerlei Schaden entstanden ist,hätte uns auch gewundert, da si3 ja von Ihrem alten Arbeitsplatz von ihm abgeworben wurde.

Ich danke auch für die zahlreichen Kritiken eurerseits vg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bahir
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich frage so lange und hänge mich so lange an unwesentlichen Einzelheiten auf, bis ich die Antwort bekomme, die mir ansatzweise gefällt."

Also das ist so nicht korrekt,wir waren allerbeste Freunde und ich muss auch trotz Differenzen nicht versuchen sie komplett bloßzustellen.
Nochmal..... sie hat auf gar nichts reagiert, nächster Schritt wäre eine Gehaltspfändung gewesen,diese wollten wir nicht erwirken.
Sie hätte uns auch eine CD Schulden können.....
P.s. ihr Ruf in der Firma ist dadurch in keinster Weise geschädigt,das sagt sogar ihr Anwalt selbst.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wurde die Zwangsvollstreckung denn nun durchgeführt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Bahir):
haben die Arbeitsstelle angeschrieben, damit es eben zu keiner Lohnpfändung kommt,denn diese hätte es gegeben


Nein, die hätte es nicht gegeben, da ihr offensichtlich keinen Vollstreckungstitel habt, denn sonst könnte es euch völlig egal sein, was die Freundin bestreitet oder nicht. Ohne Vollstreckungstitel keine Pfändung. Und ob ihr je einen bekommt steht aktuell noch in den Sternen. Also komm einfach mal von der Nummer mit der Lohnpfändung runter. Kein Wunder, dass euch der gegnerische Anwalt nicht für voll nimmt.

Zitat (von Bahir):
— vllt. Lässt sich die Gegenseite darauf nicht ein, da der Anwalt ein Abmahnanwalt für große Firmen ist und natürlich das Geld haben möchte.


Ja, das ist sogar sehr wahrscheinlich.

Zitat (von Bahir):
—Die Klägerin kümmert sich nicht ums Verfahren weil ihr nach meiner Meinung nach egal ist was passier,sie will sich um nichts kümmern und das wird wohl auch so bleiben.


Warum sollte sie sich auch kümmern? Sie hat ja einen offenbar guten Anwalt, der das für sie tut.

Zitat (von Bahir):
mir wäre es lieber man kontaktiert mich wo auch immer


Was dir lieber wäre, ist aber hier letztendlich nicht von Bedeutung, Abgesehen davon, dass ich dir das nicht so recht glaube, dass es dir recht wäre, dass dein Arbeitgeber in irgendwelche privaten Streitigkeiten von dir hinein gezogen wird. Fakt ist, das den Arbeitgeber der Dame eure privaten Streitigkeiten nichts angehen.

Zitat (von Bahir):
nächster Schritt wäre eine Gehaltspfändung gewesen,


Nochmal: Nein, wäre sie nicht. Dazu braucht ihr einen Vollstreckungstitel und den habt ihr offensichtlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bahir
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,nein es hat keine Zwangsvollstreckung bis jetzt gegeben,da meinMann einen Vergleich angestrebt hat und wir nun schauen ob die Gegenseite diesen annimmt.
@Streetworker
. Kein Wunder, dass euch der gegnerische Anwalt nicht für voll nimmt.

Darf ich mal bitte erfahren woher du dir das Recht nimmst hier jetzt ein Urteil zu fällen?
Bist du der gegnerische Anwalt?
Das ist das was ich meine.....es gibt Leute die über einen wertend richten ohne die Sachlage zu kennen...
Nochmal.....wir konnten uns entscheiden.....Kontopfändung oder anschreiben
@Streetworker
Hast du eigentlich auch konstruktive Kritik oder kennst du unsere Sachlage genau?
Und doch ich freue mich eher über eine kurze Aussage dass wer für mich geschrieben hat als über die Pfändung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bahir
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

zufällig haben wur dem gegnerischen Anwalt auch nie gesagt warum wir sie angeschrieben haben, also egal ob Pfändung i Raum steht oder nichtdavon haben wir ihm nichts gesagt.
Daher kann das auch nicht der Grund dafür sein dass er uns nicht für voll nimmt.
Einen Anwalt ,der sich ständig In seinen Ausführungen Widerspricht und nur beleidigen kann ohne sachlich zu bleibend,das nehme ich dann nicht ganz ernst denn der Anwalt hat auch ein Sachlichkeitsgebot und ein Lügeverbot

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bahir
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle,die bis hierhin geholfen haben,alle Schritte wurden jetzt von beiden Seiteneingereicht☺Vg

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Bahir):
Darf ich mal bitte erfahren woher du dir das Recht nimmst hier jetzt ein Urteil zu fällen?


1. Du selbst hast geschrieben (im Strafrecht) dass der Anwalt Euch verhöhnt.

2. Ihr habt keinen Vollstreckungstitel, denn sonst würde es keine Vergleichsverhandlungen geben und es wäre auch piep-schnurz-egal ob die Freundin die Forderung bestreitet. Daher ist es

3. total sinnbefreit von Lohnpfändung zu schwadronieren, denn ohne Titel kann man keinen Lohn pfänden (lassen)

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