doch wieder Beweisaufnahme im Berufungsverfahren OLG?

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
KarstenWo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
doch wieder Beweisaufnahme im Berufungsverfahren OLG?

Schönen guten Tag,
wir haben letztes Jahr unseren Prozess auf Rückabwicklung des Kaufvertrages für unseren Mangelbehaftetes Fahrzeug beim Landgericht verloren.
Da unseren Anwalt der Meinung ist, dass der Richter beim Landgericht eine falsche Entscheidung getroffen hat, haben wir beim OLG Berufung eingelegt. Unser Anwalt sagte uns, das hier nur das Urteil überprüft wird, aber keine neue Beweisaufnahme geführt wird. Jetzt haben wir aber einen Termin zur Beweisaufnahme vom OLG erhalten. hierzu ist auch wieder der Gutachter geladen.
Wird jetzt beim OLG doch wieder alles vorgetragen? Gibt es denn nach dem Beweisaufnahme Termin noch einmal einen Verhandlungstermin, oder kann danach auch direkt ein Urteil gesprochen werden?
besten Dank schon mal.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5982 Beiträge, 2252x hilfreich)

Zitat:
Gibt es denn nach dem Beweisaufnahme Termin noch einmal einen Verhandlungstermin,


Laien verstehen den Begriff "Verhandlungstermin" meistens falsch.
Da gibt es kein aus- oder verhandeln.
Verhandeln ist die juristische Bezeichung dafür daß die Parteien die in der Klage, der Klagbeantwortung oder in einem Schriftsatz angekündigten Anträge stellen und damit das Gericht um eine Entscheidung ersuchen.
Vorher kann natürlich versucht werden einen Vergleich zu vereinbaren.
Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann natürlich auch eine Vertagung beantragt werden um noch
Stellungsnahmen einzureichen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111143 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von KarstenWo):
Wird jetzt beim OLG doch wieder alles vorgetragen?

Logischerweise ... wie soll das Gericht sonst überprüfen ob was zu korrigieren wäre?



Zitat (von KarstenWo):
Gibt es denn nach dem Beweisaufnahme Termin noch einmal einen Verhandlungstermin, oder kann danach auch direkt ein Urteil gesprochen werden?

Ja, das kann sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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