eBay Kleinanzeigen: Schriftliche Zusage zwei Mal = Kaufvertrag?

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
maiskölbchen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen: Schriftliche Zusage zwei Mal = Kaufvertrag?

Moin,

ich habe bei ebay KA ein MacBook Pro angeboten. Es meldete sich auch irgendwann jemand der es haben wollte. Habe es dann auf reserviert irgendwann gesetzt und es haperte am Termin. Daraufhin hat er abgesagt, das war für mich okay.

Dann wollte er es doch haben und schrieb auch "und ich spring auch nicht ab". Also diesmal wirklich. Könnt euch ja denken, was draus wurde. Sonntag, also morgen, sollten wir uns treffen. Habe ihm dann einmal geschrieben, dass Sonntag noch nicht safe wäre, aber ich alles versuche. Daraufhin sagte er, er sagt nun definitiv ab und ab da antwortete er auch nicht mehr.

Auf die Aussage direkt danach dass ich Sonntag nur für ihn nach Hamburg kommen würde, meinte er, er hätte schon ein anderes gefunden. Daraufhin erfolgte keine Antwort mehr von ihm.

Und da ich sowas satt bin, Dinge zu reservieren, Geld zu verlieren denn in der Zeit sinkt ja auch der Wert bei Ankaufportalen, möchte ich ein Exempel statuieren.

Und ja, ich weiss, dass auf Ebay KA die Leute Fake Namen benutzen, aber ich weiss seinen richtigen Namen und habe auch sein LinkedIn Profil. Sprich über eine einfache Meldeauskunft ist das ja kein Thema denjenigen zu finden.

Was kann ich machen? Ich hätte schon gerne die Differenz oder Einhaltung des Kaufvertrages. Solche Leute müssen einfach lernen, dass ebay Kleinanzeigen kein Rechtsfreier Raum bei dem man sich benehmen kann wie man will. Mal Hü, mal Hott. Habe es zwei mal reserviert gehabt, zwei Mal deswegen anderen Interessenten abgesagt, zwei Mal quasi Zeit verschenkt. Und eben wohl auch Geld.

Liebe Grüsse



-- Editiert von User am 4. Februar 2023 13:22

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119392 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von maiskölbchen):
Ich hätte schon gerne die Differenz

Differenz von was?



Zitat (von maiskölbchen):
oder Einhaltung des Kaufvertrages.

Dann hätte man mal einen abschließen sollen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Das kaufen bei ebaykleinanzeigen ist ja als Abholung eines Interessenten gedacht. Und wenn jemand kommt und dann entscheidet das er den Artikel nicht nimmt dann hat man ja auch nicht verkauft.
Man hat keinen Anspruch, denn es gab keinen Kaufvertrag nur loses Interesse.
Und die Reservierung kann man ja mit einem Mausklick rückgängig machen.
Verliere nicht deine Zeit und tue dir keinen weiteren Stress an. :wipp:

0x Hilfreiche Antwort

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