eMail Anfrage beim Anwalt - Abzocke?!

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Struppitier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eMail Anfrage beim Anwalt - Abzocke?!

Hallo Liebe Forumsnutzer.

Ich bin Neu hier, und wusste mir nicht anders zu helfen als mich hier anzumelden. Vielleicht kann mir jemand meine fragen Beantworten und mir ein wenig weiter helfen :-)

Und zwar geht es um folgendes, ich habe per eMail bei meinem Rechtswanwalt, den ich schon fast 20 Jahre kenne und Ihm schon einige Euros gelassen habe im laufe der Jahre, und auch Ihm neue Mandanten vermitteln konnte per Empfehlung. Ich hatte ein frage, die ich Ihm auch per Telefon stellen hätte können, aber da ich am PC gesessen habe, dachte ich mir. Ach Schreib Ihm einfach mal eine eMail. ( Thema Arbeitsrecht, teilweise habe auch ich die Antworten kostenlos selbst im Internet gefunden.)

Der nette RA Antwortete mir am nächsten Tag ( Im Betreff hat er gleich eine Zeile angelegt ala Mandanten-Name - Fall Xyz.)
Wie gesagt es war eine eMail, Teilweise ausführlich, muß dazu sagen, er hat mir schon oft am Telefon viele fragen KOSTENLOS immer beantwortet wenn ich was auf dem Herzen hatte.
Nun zurück zur eMail. Es war eine Normale Text-eMail ohne ANHANG.
Am nächsten Tag hatte ich eine Antwort, war auch nicht gerade kurz in 2 Kategorien unterteilt. Aber insgesamt viel blabla um Sachen die ich schon wusste. Er bat in der eMail, um genaueres zu sagen sollte ich mal ein Termin in der Kanzlei vereinbaren.
Daraufhin habe ich der Antwort nicht mehr Beachtung geschenkt, und es kam 4 Wochen später ca. Eine neue eMail von dem netten RA Ob die sache nun erledigt sei, wenn nicht bittet er um eine Rückmeldung. Da ich Privat im Stress gewesen bin, vergaß ich auf die Mail zu Antworten. das Ende vom Lied war nun, das ich eine Rechnung bekommen habe.

Vergütung für Beratung, Gutachten, Mediation §34 Abs.1S.2 RVG 190,- EUR
+ Pauschale für Post und Telkommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,- EUR
Netto 210,- EUR + Mehrwertsteuer sind das weit über 200,- [b] FÜR EINE EINZIGE EMAIL ![/b]

Ich habe keinen Auftrag erteilt, noch Ihm irgendwas Schriftlich ( zb.Arbeitsvertrag) zukommen lassen, noch habe ich mit Ihm in der Zeit Telefoniert.

Kann ich mich dagegen wehren? Ich habe noch alle Mails ect. Klar ist mir das ich irgendwas bezahlen muß, aber 250,- für eine Mail sind für mich pure Abzocke. Da hätte ich auch einen Internet-Anwalt für 30,- fragen können. Und ein Gespräch mit dem netten RA am Telfon brachte keine Einigung, ausser das er tätig geworden ist und auf die Vergütung pocht, Wenn es nach Ihm ginge hätte er den Rückruf seinerseits auch noch Bezahlt haben wollen.
Ich will ja nichts Umsonst haben, aber für ein z.B. Ölwechsel an meinem Auto bei der Stammwerkstatt für 250,- würde man auch erst mal denken was das soll. Vor allem wenn man Stammkunde ist und der Herr gutes Geld an mir Verdient hat.
Mir geht es nur ums Prinzip. Wenn er das mit mehreren macht, hat er gutes Geld nebenbei verdient zum Hauptgeschäft.

Über eure Antworten bin ich gespannt.

Gruß

Struppitiger

PS: Falls das Thema hier nicht reinpasst, bitte verschieben. Danke




-- Editier von Struppitier am 17.08.2017 20:33

-- Editiert von Moderator am 13.10.2019 14:31

-- Thema wurde verschoben am 13.10.2019 14:31

Was denn, so teuer?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Struppitier):
Ich habe keinen Auftrag erteilt,

Doch , hier:
Zitat (von Struppitier):
Ich hatte ein frage, die ich Ihm auch per Telefon stellen hätte können, aber da ich am PC gesessen habe, dachte ich mir. Ach Schreib Ihm einfach mal eine eMail.




Zitat (von Struppitier):
Kann ich mich dagegen wehren?

Nö, da er die gesetzlichen Gebühren verlangt, die für eine Erstberatun fällig wären.
Die wären übrigens auch fällig gewesen, wenn er mit "JA" oder "NEIN" geantwortet hätte. Auch am Telefon.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat:
Da hätte ich auch einen Internet-Anwalt für 30,- fragen können.


Das nächste Mal bestimmt eine gute Option. In diesem Falle, stimme ich jedoch dem Vorschreiber zu. Sie haben per Mail eine Anfrage gestellt, diese wurde beantwortet und damit kann der Rechtsanwalt eine Erstberatung abrechnen. Nebenbei bemerkt, zumal er ja offensichtlich auch nicht mal kurz geantwortet hat, sondern sich mit dem Fall befasst hat. Es kommt in diesem Falle nicht darauf an, ob sie schon irgendwas durch Internetrecherche wissen oder nicht.

Hier bleibt nur zahlen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ja rein rechtlich ist alles gesagt.
Der Rest ist natürlich alles reine Kundenbindungssache. Wenn du beispielsweise im Jahr 50TEUR geschäftlich bei ihm lässt, wird er dir sicherlich privat mal 1-2 Fragen kostenlos beantworten, einfach weil er dich nicht als Kunde verlieren möchte.
Ebenso wird dein Autohändler nicht wegen einer Kleinigkeit rumzicken, wenn du 100 Firmenwagen dort gekauft/geleast hast.

Jetzt ist die Frage wie wichtig du dem RA bist oder ob er dich auch problemlos verlieren kann wg 200 Euro.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 18.08.2017 12:29

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa465269-46
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die wären übrigens auch fällig gewesen, wenn er mit "JA" oder "NEIN" geantwortet hätte. Auch am Telefon.


Interessant, wie Anwalte an Rat suchende bewusst falsche Antowrten geben, um das Einkommen Ihresgleichen zu sichern.

Ein reines "ja" oder "nein" reicht mit Sicherheit nicht aus, um den maximal Satz von 190€ für eine Erstberatung abzurechnen.

Im Streitfall muss der Anwalt, ebenso wie jeder andere Kläger, substanziiert vortragen, worin sich seine Forderung begründet (Komplexität der Thematik, Streitwert usw.).

Was Anwalte grundsätzlich verschweigen und falsch darstellen ist, dass es eine Mindestanforderung an eine Erstberatung gibt. Diese muss eine auf den konkreten Fall bezogene Auskunft, oder Rat beinhalten, die über das Maß eines generellen Hinweises ("generell rate ich meinen Mandanten nicht mit der Gegenseite zu kommunizieren") hinaus geht!

Im hier vorliegenden Fall sehe ich allerdings den Sachverhalt einer Erstberatung gegeben und sogar belegbar (Email).

Leider darf der Anwalt seinem Kunden gegenüber sein Honorar verschweigen, was regelmäßig zu bösen Überraschungen führt.

P.S.: Wenn man im Autohaus vom Verkäufer die Angebotenen Produkte vorgestellt und bewertet bekommt, würde auch niemand 250€ zahlen wollen (auch Anwälte nicht), obwohl der Kaufwert auch hier beträchtlich ist.

P.S.: Die Charakteristik des Anwalts besteht darin, dass er vom Streit anderer Menschen lebt. Daher schaffen Anwälte auch keine Lösungen, sondern messen dem Streit selbt einen Wert zu (Streitwert).

-- Editiert von pa465269-46 am 20.10.2017 16:22

-- Editiert von pa465269-46 am 20.10.2017 16:24

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von pa465269-46):
Diese muss eine auf den konkreten Fall bezogene Auskunft, oder Rat beinhalten, die über das Maß eines generellen Hinweises ("generell rate ich meinen Mandanten nicht mit der Gegenseite zu kommunizieren") hinaus geht!

Korrekt. Und das kann dann im Extremfalle auch halt auch ein "JA" oder "NEIN" sein.

Und wers nicht glaubt, der lässt sich halt verklagen. Dann wird das substaniert geklärt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ein reines "ja" oder "nein" reicht mit Sicherheit nicht aus, um den maximal Satz von 190€ für eine Erstberatung abzurechnen.


Das käme auf die dieser Antwort zugrunde liegende Frage an.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Struppitier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja als (ehemaliger) guter Kunde hätte ich von dem Anwalt mehr Kulanz erwartet da er schon gut Geld von mir erhalten hat. Selbst mein derz neuer Anwalt hat, wo ich Ihm das erzählt hab, nur den Kopf geschüttelt.
Manche Kollegen sind halt mehr aufs Geld verdienen aus, als auf langfristige Kundenbindung. Schade, für mich bleibt es eine Abzocke, da die Antwort total faktenlos umschwafelt gewesen ist, da, war google besser!
Was solls.
Kann allen nur abraten einen Anwalt per Email seinen fall zu schildern.
Ahoi..




-- Editiert von Struppitier am 12.10.2019 20:41

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7118 Beiträge, 1486x hilfreich)

Und manche Leute wollen immer was umsonst... So sieht es der Anwalt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Und für die Erkenntnis hast du nun 2 jahre gebraucht?

-- Editiert von Paragrafenreiter am 13.10.2019 00:07

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Struppitier):
... Wie gesagt es war eine eMail, Teilweise ausführlich, muß dazu sagen, er hat mir schon oft am Telefon viele fragen KOSTENLOS immer beantwortet wenn ich was auf dem Herzen hatte. ...
Er hat also schon etliche Male für Dich umsonst gearbeitet und erst jetzt bei der x-ten Anfrage, seine Arbeit ganz regulär in Rechnung gestellt?
Hmm, mir kommt da so der Verdacht auf, dass da eine bislang schon mehrfach großzügigerweise außer der Reihe gratis gewährte Leistung von Dir irrtümlicherweise schon als Selbstverständlichkeit betrachtet wird...

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Struppitier):
da die Antwort total faktenlos umschwafelt gewesen ist, da, war google besser!
Da hat der Anwalt doch nach 20 Jahren endlich diesen nervigen Mandanten los...
Irgendwann reichts.
Ende gut-alles gut.
:cheers:

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