ebay löscht ungerechtfertigt meine Kleinanzeige

24. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)
ebay löscht ungerechtfertigt meine Kleinanzeige

In einem Haus mit mehreren Wohnungen befindet sich auch ein Dachboden, zu dem man nur umständlich mit einer Leiter und durch eine Luke im 3.Stockwerk gelangen kann. Dieser Dachboden steht mir als Privatmann zur Verfügung und ich habe mehrere Plätze gegen eine geringe Miete Privatpersonen überlassen, die dort Haushaltsgegenstände, Akten und kleine Möbelteile unterbringen, für die sie in ihren Wohnungen keinen Platz haben. Obwohl es sich insgesamt um kein attraktives Lager handelt, wissen die Mieter ihre Plätze zu schätzen, weil sie für gewerblich zu mietende, sicherlich aber viel schönere Plätze viel mehr bezahlen müßten. Außerdem machen sie sich auch mein Anliegen zu eigen, mit ihrer Miete einen Wohlfahrtsverband wie „Ärzte ohne Grenzen" oder „Brot für die Welt" zu unterstützen. Die Mieten lasse ich nämlich nicht an mich, sondern direkt an solche Verbände überweisen.
Weil ich noch 2 – 3 Plätze anbieten kann, hatte ich bei ebay inseriert und, darauf ausdrücklich hinweisend, daß es sich um eine private Vermietung handelt, sie gegen die üblicherweise von mir verlangte Miete angeboten. Nun sind leider gewerbliche Mieter auf den Plan getreten, die mein Angebot nicht für glaubhaft halten und deswegen mit der Behauptung, daß es sich um ein gewerbliches Angebot handle, an ebay herangetreten sind, so daß die Anzeige gelöscht wurde.
Obwohl ebay mir Gelegenheit gegeben hat, der Löschung meiner Anzeige zu widersprechen, hat es meine Erklärungen aber überhaupt nicht beachtet und meine Anzeige nicht wieder erscheinen lassen.
Muß ich das hinnehmen, obwohl ich eine private Vermietung angeboten habe, gegen die ebay keine Einwände hat ? Wie kann ich mich gegen die Entscheidung von ebay wehren ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Muß ich das hinnehmen, obwohl ich eine private Vermietung angeboten habe

Es ist ziemlich irrelevant als was man es bezeichnet - relevant ist was es tatsächlich ist.



Zitat (von Chakameh):
hat es meine Erklärungen aber überhaupt nicht beachtet

Und das will man jetzt woher genau wissen?

Und was genau hat man erklärt? Im Wortlaut?



Zitat (von Chakameh):
Obwohl ebay mir Gelegenheit gegeben hat, der Löschung meiner Anzeige zu widersprechen,

Der Wortlaut dieser Mitteilung?



Zitat (von Chakameh):
Wie kann ich mich gegen die Entscheidung von ebay wehren ?

Man klagt dagegen vor Gericht - hilft aber bekanntermaßen unter Umständen auch dann nichts wenn man gewinnen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kann ich mich gegen die Entscheidung von ebay wehren ?
Die dürfen selber entscheiden, welche Anzeigen sie online haben wollen, oder nicht. Nur weil deine Anzeige den Richtlinien entspricht, heisst das noch lange nicht, dass die da auch online sein MUSS ;)

Zitat:
die mein Angebot nicht für glaubhaft halten
Dieser Meinung dürfte sich auch das Finanzamt anschliessen.


Auch wenn deine Intention gut gemeint ist mit den Beträgen an gemeinnützige Einrichtungen, musst du diese dir trotzdem als Einnahmen anrechnen lassen,,,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7126 Beiträge, 1492x hilfreich)

1. Darfst Du diesen Platz überhaupt vermieten?
2. Bist Du als Vermieter gegen Schäden an den von den Mietern eingelagerten Sachen versichert?

Zitat:
Obwohl es sich insgesamt um kein attraktives Lager handelt, wissen die Mieter ihre Plätze zu schätzen, weil sie für gewerblich zu mietende, sicherlich aber viel schönere Plätze viel mehr bezahlen müßten.


Du sachreibst ja selber "Mieter" und "Lager" .... also liegt ein Gewerbe vor

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Muß ich das hinnehmen, obwohl ich eine private Vermietung angeboten habe,
Meiner Meinung nach ist das ganz klar eine gewerbliche Vermietung von Lagerfläche. Es spielt keine Rolle ob du das "Privatvermietung" nennst oder nicht.
Es spielt auch keine Rolle ob du die EInnahmen direkt an andere Verbände überweisen lässt. Steuertechnisch sind das deine Einnahmen welche du dem Finanzamt angeben musst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Harry: Ebay gibt keine weiteren Erklärungen ab, sondern beruft sich auf ihre Statuten und daß sie den Einwänden eines gewerblichen Vermieters, es handle sich bei meiner Anzeige um eine gewerbliche Vermietung, durch Löschung meiner Anzeige entsprochen habe. Sie räumt ein, ihrer Entscheidung zu widersprechen und den Widerspruch in einem speziellen Feld zu begründen. Das habe ich getan und erklärt, kein gewerblicher Vermieter zu sein, wie ich es auch schon mit meinem in der Anzeige gegebenen Hinweis getan habe, im Vermietungsfall einen privaten Mietvertrag abschließen zu wollen.
Wegen einer solchen Fehlentscheidung von ebay gehe ich doch nicht vor Gericht. Vermieter wie ich betreiben wie meine Schwiegermutter mit 2 – 3 Wohnungen kein Gewerbe. Wir sind keine SAGA, sondern werden vom Finanzamt als Privatleute behandelt, die sich für ihr Eigentum sehr engagieren.
Die in einer Anzeige ausdrücklich als privat angebotene Vermietung eines 7 qm großen Lagerplatzes, der monatlich € 35,- kosten soll, der sich auf einem Dachboden über einer 3. Etage befindet und nur durch eine Luke erreicht werden kann, als ein gewerbliches Geschäft zu verstehen, ist nach meinem Verständnis absurd.
Zu lesen-denken-handeln: Kann sich ebay tatsächlich über seine Veröffentlichungskriterien hinwegsetzen und willkürlich entscheiden, ob es eine Anzeige erscheinen lassen will oder nicht ? ebay bietet seine Dienste öffentlich groß an und darf sich das Recht nehmen, gegen seine eigenen Regeln zu entscheiden ? ebay erlaubt mir, meine Anzeige aufzugeben, sofern sie nicht gewerblich ist, entscheidet aber selber, trotz ihres privaten Anscheins, daß sie nicht privat, sondern gewerblich ist. Ich meine, daß ebay anhand seiner Kriterien entscheiden soll, sich aber irren kann und sich dann korrigieren muß.
Ist es wirklich richtig, daß ebay die Veröffentlichung einer Anzeige, die ganz seinen Richtlinien entspricht, auch ablehnen kann ? Für das Finanzamt bin ich Privatmann und kein Gewerbetreibender. Es leuchtet mir auch ein, daß ich mir eine zu Gunsten einer Spende nicht erhaltene Miete als eine Einnahme anrechnen lassen muß.
Zu cirius: Warum sollte ich einen Dachbodenlagerplatz nicht vermieten dürfen ? Ein Mieter wird darauf hingewiesen, daß er seine Lagerung auf sein eigenes Risiko vornimmt und keine Haftung für Schäden und Diebstahl übernommen werden kann. „Führt ein Mangel zu Sach- oder Vermögensschäden, wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet."
Die Verwendung der Bezeichnung von Mieter und Lager soll darüber entscheiden, daß ich gewerblich handle und nicht privat ? Welche Bezeichnungen wären denn zur besseren Erklärung des privaten und nicht gewerblichen Geschäftes geeigneter ?
Zu Philosoph: Mit dem Hinweis auf Privatvermietung soll der Interessent ja nur darauf hingewiesen werden, daß er es nicht mit einem professionellen Vermieter zu tun hat. Daß die Vermietung wirklich privat und nicht gewerblich ist, hat er verstanden, wenn er weiß, daß ich ein Privatmann bin, der einen unattraktiven Dachbodenlagerplatz in seinem Haus anbietet wie ein anderer seine Garage, die er nicht mehr braucht. Dem Finanzamt bin ich verpflichtet, meine sämtlichen Einkünfte nennen, wozu auch eine erhaltene Miete gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Das habe ich getan und erklärt, kein gewerblicher Vermieter zu sein,

Das mit dem bloßen widerholen unsubstantiierter Behauptungen ein Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich sein kann, dürfte ja wohl klar sein.



Zitat (von Chakameh):
, im Vermietungsfall einen privaten Mietvertrag abschließen zu wollen.

Die meisten Mietverträge in DE sind private Mietverträge - sogar die der SAGA, weil das ein Privatunternehmen ist.
Insofern taugt das genau 0,0 um einen nichtgewerblichen Mietvertrag zu beweisen.



Zitat (von Chakameh):
sondern werden vom Finanzamt als Privatleute behandelt,





Zitat (von Chakameh):
Kann sich ebay tatsächlich über seine Veröffentlichungskriterien hinwegsetzen

Und das wären welche genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Harry: Wie kann man aber beweisen, privat und nicht gewerblich zu handeln ? Bei einem gewerblichen Geschäft kann man notfalls Dokumente vorzeigen, die der Beweissuchende anerkennen oder verwerfen kann. Ein privates Geschäft findet dagegen offiziell eigentlich gar nicht statt, weil es nach außen nicht wahrnehmbar ist, nicht bemerkt wird. Es ist ein unsichtbar vollzogener, nicht registrierter Prozeß unter Privatleuten, der niemanden etwas angeht. Wie kann man ihn als einen privaten Vorgang beweisen ?
Ein 7 qm großer Lagerplatz, der monatlich € 35,- kosten soll und sich auf einem Dachboden über einer 3. Etage befindet und nur durch eine Luke erreicht werden kann, ist als ein gewerbliches Handelsobjekt ungeeignet. Ein solches Angebot mit dem Hinweis, daß es privat gemietet werden kann und mit einem Gewerbe nichts zu tun hat, sollte auch als ein solches erkannt und nicht als gewerblich interpretiert werden. Der Anzeige wegen kann ich schlecht ein Gewerbe anmelden und nach der in den Beiträgen vertretenen Auffassung, daß es sich um eine gewerbliche Anzeige handelt, müßte ich folglich auf die Anzeige verzichten. In vielen bei ebay erscheinenden Anzeigen werden viele Gegenstände zum Kauf angeboten, die alle als privat gelten, obwohl die Anbieter teilweise in Massen anbieten. Tatsächlich sind sie auch privat und niemand kommt auf die Idee, den Angeboten einen gewerblichen Status zu geben.
Die meisten Mietverträge in Deutschland sind private Mietvertäge, sogar die der SAGA ? Und warum ist es meiner nicht ?
Die Pointe zu meinem Hinweis, daß mein Mietgeschäft vom Finanzamt als privat und nicht als gewerblich angesehen wird, kann ich auch mit aller Fantasie nicht verstehen.
Es erkenne, außer einer wenig konstruktiven Kritik, auch nicht den Ansatz eines Anerkenntnisses für meinen eigenen Standpumkt. Der mag ja falsch sein. Ansichten aber nur kaputt zu machen und nichts zu sagen, was weiterhelfen könnte, finde ich, ist nicht genug.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Bei einem gewerblichen Geschäft kann man notfalls Dokumente vorzeigen, die der Beweissuchende anerkennen oder verwerfen kann.

Genau wie bei einem Privaten Geschäft diese Möglichkeit besteht.



Zitat (von Chakameh):
Ein privates Geschäft findet dagegen offiziell eigentlich gar nicht statt,

Das findet selbstverständlich offiziell statt.



Zitat (von Chakameh):
Es ist ein unsichtbar vollzogener, nicht registrierter Prozeß unter Privatleuten, der niemanden etwas angeht.

Wenn es "niemanden etwas angeht" wird man damit leben müssen, das man nichts beweisen kann.



Zitat (von Chakameh):
Und warum ist es meiner nicht ?

Weil einige es behauptet haben, die Plattform auch der Meinung ist und der Beweis des Gegenteils nicht angetreten wurde.



Zitat (von Chakameh):
Wie kann man ihn als einen privaten Vorgang beweisen ?

Keine Ahnung, aber warum will man das beweisen? Das interessiert doch keinen.
Ich würde mir eher Gedanken machen, wie ich beweise, dass es sich nicht um ein gewerbliches Angebot handelt.
Und da hätte ich mal als erstes bei der Plattform angefragt, was genau die denn gerne haben möchten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Die Pointe zu meinem Hinweis, daß mein Mietgeschäft vom Finanzamt als privat und nicht als gewerblich angesehen wird, kann ich auch mit aller Fantasie nicht verstehen.

Du kennst den Spruch mit dem Sack Reis nicht?
Die Redewendung „In China ist ein Sack Reis umgefallen" ist eine Metapher für etwas das irrelevant ist.


Wie das ganze steuerlich erfasst wird, ist hier vollkommen unwichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Die in einer Anzeige ausdrücklich als privat angebotene Vermietung eines 7 qm großen Lagerplatzes, der monatlich € 35,- kosten soll, der sich auf einem Dachboden über einer 3. Etage befindet und nur durch eine Luke erreicht werden kann, als ein gewerbliches Geschäft zu verstehen, ist nach meinem Verständnis absurd.

Bei Vermietungen sind die Grenzen oft fließend ob es sich um eine gewerbliche oder eine private Vermietung handelt. Das sind oft Einzelfallentscheidungen.
Es spielt keine Rolle, dass der Dachboden nur über eine Luke erreicht werden kann. Es spielt keine Rolle, als was du das deklarierst.
Es kommt nur darauf an, was du damit verfolgst.
Zielgerichtet bietest du Fläche zur Vermietung an um damit wirtschaftliche EInkünfte zu erzielen um andere Organisationen zu unterstützen.
Meiner Meinung nach handelst du hier gewerblich.

Eine schöne Zusammenfassung gibt es hier:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/vermietung-und-verpachtung-110-gewerbliche-vermietung_idesk_PI20354_HI2708553.html

Zitat daraus:
Zitat:

Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit ist erst dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr verleihen,

Meiner Meinung nach ist das hier gegeben.
Um gewerblich zu handeln braucht man kein Papier welches besagt, dass man ein Gewerbe auch angemeldet hat. Viele Menschen sind sich über den gewerblichen Charakter ihres Treibens überhaupt nicht bewusst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Laie: Eine Hilfe zur Klärung, ob die Vermietung als privat oder gewerblich anzusehen ist, ist für mich der Hinweis, dafür nicht unbedingt eine Anmeldung als Gewerbe voraussetzen zu müssen, sondern zu versehen, daß schon ihr gewinnstrebender Charakter und die mit ihr verbundenen Umstände darüber entscheiden. Dieses berücksichtigend läßt sich gut noch weiter streiten, ob hier gewerblich oder privat zutrifft. Ein Platz auf dem Dachboden, der schwer zugänglich im 3.Stock nur durch eine kleine Luke erreichbar ist, den keiner beachtet, der fast nicht existiert und der eigentlich zu nichts zu gebrauchen ist, soll zur Aufbewahrung von Sachen angeboten werden, soll nicht ungenutzt bleiben. Man kann es Betrachten, wie man will; er kann ebenso privat wie gewerblich sein, sowie Geld ins Spiel kommt. Warum ihn für nichts, sondern gegen eine Spende an einen Wohlfahrtsverein hergeben ? Privat ? Gewerblich ? Dann soll der Platz doch einfach weiter vergessen bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Wie kann ich mich gegen die Entscheidung von ebay wehren ?
Zitat (von Chakameh):
Wegen einer solchen Fehlentscheidung von ebay gehe ich doch nicht vor Gericht.
. Dann bleibt: Deinem Widerspruch wurde nicht entsprochen. Klagen willst du nicht. Schlucks runter.

Wer zahlt seine 35,- an eine wohltätige Stelle, wenn er sich eine bequeme, aber teurere Lagermöglichkeit nicht leisten kann?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Anami: Wenn sich jemand einen bequemen, das heißt leicht zugänglichen Lagerplatz nicht leisten will und darum nur einen, wenn auch nur schwer zugänglichen für € 35,- mietet, setze ich voraus bzw. nehme ich an, daß er seine Pflicht, die Miete als Spende an die Wohlfahrt zu bezahlen, auch erfüllen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
setze ich voraus bzw. nehme ich an,
Das steht dir frei. Hat nur nichts mit der Aktion von ebay zu tun.

Hast du denn diese Pflicht in deinem Dachbodenvertrag auch verankert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu Anami: Meine Antwort war gedacht, die Zweifel auszuräumen, ob jemand die verlangten € 35,- überhaupt an eine wohltätige Stelle zahlen werde, wenn er sich einen teuren Lagerplatz nicht leisten kann. Selbstverständlich ist diese Zahlungspflicht in einem entsprechenden Mietvertrag vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.852 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen