ehem. Arbeitgeber Verleumdung und rückt mein Privateigentum nicht raus.

4. Mai 2005 Thema abonnieren
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Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)
ehem. Arbeitgeber Verleumdung und rückt mein Privateigentum nicht raus.

Hallo verehrte Gemeinde,

Ich habe in einer Werbeagentur gearbeitet, die sich Anfang des Jahres aufgelöst hat. Das Gewerbe wurde ohne mein Wissen abgemeldet und ich stand ohne Kündigung auf der Strasse. Ich bin aber trotzdem noch 3 wochen geblieben(bis dritte januarwoche), ohne Aussicht auf Geld.
Nun habe ich mich im März selbstständig gemacht.

Die ehem. Chefin war dann spurlos verschwunden, kein Kunde hat sie am Telefon erreicht. So haben Sie mich angerufen und ich habe die jobs übernommen.

nun habe ich sie endlich über ihren bruder erreicht, weil ich noch meinen scanner und meinen schneidetisch haben will.

daraufhin kam diese anwort:
---------------------
nachdem er meine saemtlichen Daten geklaut hat, die Kunden im Namen von ****** angeschrieben und angerufen hat, den **** sich unter den Nagel gerissen hat, wahrscheinlich unsere Praesi als seine rumzeigt und den halben Rechner vom **** "geleert" hat, seine letzte Arbeitswoche (da habe ich aufgeraeumt) nicht zu Arbeit erschienen ist, soll er nicht von mir erwarten, dass ich seine Sachen aufgehoben habe und auch noch fuer Ihn ein halbes Jahr horte.
---------------

!!!NICHTS VON DEM HABE ICH GETAN!!!
die maus war kaputt und wir wollten sie aus spass mit dem auto überfahren und das wusste sie.



Meine Frage: was kann ich tun, um meinen scanner zu bekommen?
kann ich gegen diese verleumdung vorgehen?

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15 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern der Scanner in Ihrem Eigentum steht, können Sie diesen herausverlangen. Dieses ist auch mit einer Klage möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
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Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Wer ist meine Anlaufstelle?
Muss ich dafür eine Anzeige erstatten?
Ich bin leider sehr unwissend in diesen Dingen..

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Zivilrechtlich können Sie sich eines Anwalts bedienen, oder selbst Herausgabeklage beim Amtsgericht erheben. Dort begeben Sie sich zu der Rechtsantragsstelle, die Ihnen das weitere Vorgehen erläutern wird.

Strafrechtlich haben Sie die Möglichkeit der Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Diebstahls und Unterschlagung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jetzt sofort hier
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle Information.

kleine Frage noch: welche Ihrer Vorschläge ist sinnvoller?
Herrausgabeklage oder Anzeige?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Eine pauschale Antwort auf Ihre Frage kann ich Ihnen leider nicht geben, da ich die nötigen Einzelheiten Ihres Falles nicht kenne.

Durch eine strafrechtliche Anzeige wird durch die Polizei ermittelt und gestohlene/unterschlagene Sachen sichergestellt, sofern eine Strafbarkeit gegeben sein sollte. Sollte keine Strafbarkeit gegeben sein, bekommen Sie Ihren Scanner durch eine Anzeige nicht wieder. Eine Anzeige hat idR auch die Wirkung dass die Angezeigten einlenken, sofern diese sich was zuschulden haben kommen lassen. Eine andere Person sollten Sie jedoch nur anzeigen, wenn Sie auch davon überzeugt sind, dass diese Person nicht unschuldig ist, da Sie sich sonst einer Falschen Verdächtigung strafbar machen.

Durch eine Klage am Zivilgericht entstehen Ihnen Kosten, die Sie jedoch nach einem gewonnenen Prozess dem Beklagten in Rechnung stellen können.

Alles in allem wäre eine strafrechtliche Anzeige der einfachste Weg für den Anfang. Allerdings nur, wenn Sie davon überzeugt sind, dass der Angezeigte nicht unschuldig ist.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#6
 Von 
jetzt sofort hier
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Das die ehem. Arbeitgeberin meinen Scanner und Schneidetisch nicht rausgibt, bzw. nicht mehr hat, schreibt sie ja in folgender Zeile: "soll er nicht von mir erwarten, dass ich seine Sachen aufgehoben habe und auch noch fuer Ihn ein halbes Jahr horte. " (ist kein halbes Jahr, gerademal 3 Monate) und das es mein Scanner ist, weiss sie auch, hatte ihn ja wegen Bedarf mitgebracht.

Also heisst das für mich, auf zur Polizei? Eigentlich ist mir sowas peinlich...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wenn der Scanner nicht mehr da sein sollte, dann haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz.

Strafrechtlich würde dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung in Frage kommen. Da dieses jedoch anscheinend nicht sicher ist, können Sie Anzeige wegen "aller in Betracht kommenden Delikte" stellen.

Es ist Ihre Entscheidung wie Sie handeln.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jetzt sofort hier
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Dankeschön!! Ich bin begeistert von Ihrer Hilfsbereitschaft.

Dann mache ich mal ein "Beratungsgespräch" beim Freund und Helfer.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.

Denken Sie daran, falls es wirklich zum Prozess kommen sollte, dass Sie eventuell Prozesskostenhilfe für Zivilprozesse bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts (AG) beantragen können.

Vor dem Prozess kommt die Beratungshilfe in Betracht, wenn Sie bedürftig sind (auch bei der Rechtsantragsstelle des AG). Dann würden sich Ihre Kosten für einen Anwalt, der außergerlichtlich tätig wird, auf EUR 10,- beschränken.

Sofern Sie wollen, lassen Sie uns den Ausgang Ihrer Sache wissen.

Alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jetzt sofort hier
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe ihr erst einmal eine FristMail geschrieben, in der ich ihr die Option einräume, mir die Dinge zukommen zu lassen, bevor ich Anzeige erstatte. (Daumen Drück, ich mag Rechtsstreit nicht, ich bin Freund von gesundem Menschenverstand)


Sehr gern berichte ich vom Ausgang. Ich bin selbst ein Freund der Beiträge, bei denen man sehen kann, was passiert ist.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Beachten Sie, dass für einige Delikte, wie z.B. die Anzeige wegen Sachbeschädigung, eine Antragsfrist von 3 Monaten gilt. Danach können Sie diese nicht mehr zur Anzeige bringen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jetzt sofort hier
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

ich habe sie ja bisher nicht erreichen können, sie war für niemanden zu erreichen, das weiss ich ja von den ehemaligen Kunden... und ich bin davon ausgegangen, dass es selbstverständlich ist, sich vernünftig zu einigen.... nach meiner Sicht der Welt... aber die hat hier wohl keine Existenzberechtigung.

Danke für die Tips und die Zeit, die Sie mir widmen.
Ich werde berichten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jetzt sofort hier
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Zwischenstand: Sie hat sich "beharrlich" nicht gemeldet.

Allerdings schien meine Androhung einer Herausgabe-Anzeige und der Verleumdungsanzeige von Erfolg gekrönt zu sein.

Mir wurde heute vom Bruder mitgeteilt, dass der Scanner und weiteres noch da ist. Und er holt es mir.


DANKE FÜR DIE HILFE!!!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.

Viel Erfolg.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort


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