bitte dringendst um rat. lebe zur zeit in thailand, bin aber noch in D gemeldet. muss jetzt in einer sache eine eidesstaatliche erklärung beim AG abgeben. dafür soll ich nach D zurückfliegen. kann ich sowas auch über konsulat, botschaft oder dgl. machen? vielen dank !
-----------------
" "
eidesstaatliche erklärung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
kann ich sowas auch über konsulat, botschaft oder dgl. machen?
Mit Sicherheit. Das wäre ja auch etwas sinnfrei, wenn man mit einer EV Zahlungsunfähigkeit versichern soll und dafür erst mal Tausende für Flugkosten ausgeben sollte, die man ja gar nicht hat.
-----------------
""
Geile Sache - würde mal die deutsche Justiz um ein Flugticket hin und zurück bitten
Dann kommen die auch auf die billigere Lösung mit der Botschaft.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ha ja. Das macht ihr bitte zur Abwendung unnötiger hoher Kosten(erstattungen) wirklich bei der Botschaft!!
-- Editiert am 22.09.2010 21:53
vielen dank vorerst, aber wo finde ich einen gesetzestext oder einen paragraphen wo ich diese eidesstaatliche erklärung auch bei einer botschaft machen kann. nochmals danke
-----------------
" "
--- editiert vom Admin
Ist es überhaupt eine Zwangsvollstreckungs-eV? Das wird mir aus der Frage nicht ganz klar.
Was für eine könnte es denn noch sein? Eine Zeugenaussage wohl kaum.
-----------------
""
Z.B. im Rahmen des Zugwinnausgleichs oder bei einem Erbscheinsverfahren oder oder oder...
Der Fragesteller spricht auch von der Abgabe vor dem AG, die ZV eV wird aber nicht (mehr) vor dem AG abgegeben.
es geht um eine erbsache. ich muss eidesstaatlich erklären (versichern), daß ich zu lebzeiten von meiner mutter (schon verstorben) keine finanziellen zuwendungen erhalten habe.
-----------------
" "
Der Botschaft könntest du Folgendes verklickern: "Also sorry, ich hab da ein Problem (Sachverhalt schildern). Die brauchen das und das, aber leider hab ich kein Geld für ein Ticket. Können wir das auch so und so machen, oder was tun wir da am besten, gibt es auch die Möglichkeit der Kostenerstattung fürs Ticket, oder...?" Letzteres dürfte helfen -)
Oder geht das nicht auch schriftlich? Also, dass du einen entsprechenden Brief machst, unterschreibst und mit Luftpost ans Gericht back home in old Germany zurückschickst. Also einfach mal beim Gericht bei der zuständigen Rechtspflegerin bzw. dem zuständigen Rechtspfleger in der Sache anrufen. Ich hatte auch mal einen Fall, da war die eine Zeugin in Österreich und die Richterin hat ihr geschrieben, sie könne sich auch schriftlich zur Sache äußern (bestimmt auch, damit sie ihr keine Fahrkarte kaufen musste). Die Zeugin hat jedoch lediglich zurückgeschrieben: "Och mei, was soll ich denn auch dazu sagen...?!"
Ich denke, das geht bestimmt, dass du die Erklärung schriftlich einreichst. Auch bei uns wird es ja oft so gemacht, dass ein Anwalt bzw. eine Anwältin in der anhängigen Sache eine Erklärung oder Info von der Mandantschaft ans Gericht faxen kann.
-- Editiert am 23.09.2010 20:01
--- editiert vom Admin
Hi,
einfach mal § 2 des Konsulargesetzes lesen - da steht drin, was Botschaften so machen dürfen...
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
danke mümmel, genau das habe ich gemeint
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten