Hallo,
ich rege mich im Moment über die schlechte Leistung meines Anwalts auf. Ich möchte nicht ins Detail gehen.
Möchte mal anfragen wie das ist wenn auf Grund mangelner Leistung des Anwalts der Prozeß verloren wird. Kann man diesen irgendwie verklagen?
Und wie sieht es mit den zusätzlichen Anwaltskosten aus wenn ich den Anwalt wechsel. kann ich diese der gegnerischen Partei auf's Auge drücken falls ich den Prozeß gewinne. Sind ja dann irgendwie zusätzliche Anwaltskosten, wofür die gegnerische Partei ja nicht wirklich was dafür kann.
Gruß,
Ax
eigenen Anwalt verklagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Möchte mal anfragen wie das ist wenn auf Grund mangelner Leistung des Anwalts der Prozeß verloren wird. Kann man diesen irgendwie verklagen?
Klagen können Sie, bis Sie grün werden - die Frage ist, ob Sie mit Ihrer Klage auch Erfolg haben werden - und dies dürfte nur dann der Fall sein, wenn der Anwalt nachweisbar einen Fehler gemacht hat. Nicht für jede Gerichtsentscheidung, die nicht im Sinne der eigenen Mandantschaft ausfällt, ist jedoch der Anwalt verantwortlich. Manchmal sind eben auch einfach die Entscheidungen von Gerichten nicht wirklich nachvollziehbar.
quote:
Und wie sieht es mit den zusätzlichen Anwaltskosten aus wenn ich den Anwalt wechsel. kann ich diese der gegnerischen Partei auf's Auge drücken falls ich den Prozeß gewinne.
Nein!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Nicht für jede Gerichtsentscheidung, die nicht im Sinne der eigenen Mandantschaft ausfällt, ist jedoch der Anwalt verantwortlich. Manchmal sind eben auch einfach die Entscheidungen von Gerichten nicht wirklich nachvollziehbar.
Das ist wahr. Manchmal ist die Mandantschaft aber auch einfach nur im Unrecht.
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dies dürfte nur dann der Fall sein, wenn der Anwalt nachweisbar einen Fehler gemacht hat
... und wenn *durch diesen Fehler* der Prozeß verloren wurde. Ein Fehler, der keinen Einfluß auf den Prozeßausgang hatte (triviales Beispiel: weil der Prozeß sowieso aussichtlos war), ist auch nicht sanktionabel.
Und wie wäre es der Fall zu sehen, wenn erst durch Fehler des Anwalts - er hat die Rechtslage grob falsch beurteilt - es zum Prozess kam. Ein Mandant hat eine Abmahnung bekommen und wenn er es gleich bezahlt hätte, müsste er "nur" 800€ auslegen. Nach verlorenem Prozess ca. 2500 €. Prozess war von Anfang an aussichtslos und es war leicht zu erkennen.
MfG,
Robert
Witzig ist das DU erst Wert drauf legst vor Gericht zu ziehen und jetzt erklärst es wäre von Anfang an klar gewesen. Hinterher Klug*******rn hilft wenig.
Wenn ein Anwalt wüsste ob man gewinnt bräuchte es keinen Richter.
Daher wirst du mit "ich habe verloren" und "verklag den Anwalt" vermutlich nicht weit kommen.
Dazu brauchst du erst mal einen neuen Anwalt den du neu zahlst. Gewinnst du zahlt der Verlierer (Anwalt 1.) Wenn nicht du.
Das kannst du dann solange machen bis dein Geld alle ist. Am besten bringst du dann den 1. Anwalt dazu den 2. Anwalt zu verklagen usw.... und die beiden drehen sich voran im Kreis.
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