eign Anwalt erhöht Kostennote nachträglich

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
kleinerVulkan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eign Anwalt erhöht Kostennote nachträglich

Ich habe nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Anwalt eingeschaltet um meine Ansprüche (Schmerzensgeld, Provisionsausfall, Schadenersatz) geltend zu machen.
Er berechnete zuerst nach 1,6fachen Geschäftsgebühr.
Es gab in dem Fall keine neuen Sachverhalte, die nicht auch zu Beginn bekannt waren.
Dennoch erhöht er nun auf den 2,3 fachen Satz u hat diese Forderung direkt mit der Zahlung der Gegenseite verrechnet (also seinen erneuten Rechnungsbetrag einbehalten, darf er das?) Die Gegenseite hat aber nicht mal die ursprünglichen Anwaltsgebühren gezahlt sondern lediglich die Gebühr nach ihren ZAhlungen.
Frage: muss ich das so hinnehmen? Ich möchte diese erhöhte Rechnung nicht anerkennen da ich keine erhöhten Aufwand seinerseits erkennen kann.(er hat nachweislich immer nur wort wörtlich meine Erläuterungen die ich per mail an ihn gesendet habe um den Sachverhalt zu erklären abgeschrieben/übernommen) was kann ich tun ? Muss die Gegnerische Partei nicht die Anwaltskosten nach dem ursprünglichen Gegenstandswert zahlen?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Anwalt soll seine Gebühren bei der Gegenseite geltend machen.

Kostenschuldner sind aber zunächst Sie.

Die Rechnung ist auf den ersten Blick überzogen. I.d.R. gibt es nur 1,3 bis 1,5 Gebühren.

Wenn er mehr verlangt (was ja der Fall ist) sollten Sie den Anwalt auffordern, die erhöhte Gebühr ausführlich zu begründen, damit Sie diese falls sie nicht von der Gegenseite erstattet wird von der Anwaltskammer überprüfen lassen können (das geht tatsächlich und ist gebührenfrei).

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten. Die Rechnung ist korrekt (wonach es aber nicht aussieht), dann müsste die Gegenseite die Kosten tragen.Oder sie ist überhöht.

Ich gehe davon aus, dass nach ihrem Schreiben ziemlich schnell eine "korrekte" Abrechnung erfolgt.

Unterstellt habe ich, dass Sie keine Honorarvereinbarung abgeschlossen haben di höhere als die gesetzlichen Gebühren vorsieht.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.895 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen