einmal allgemeinverständlich

14. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)
einmal allgemeinverständlich

Weil es der Stadtbehörde Köln nicht in den Kram passt, dass ich Kommunikation auf ihren Straßen vermitteln wollte.
Hat sie mich zur Beute ihrer Gewaltausübung gemacht.
Nicht direkt. Erst mal war meiner Absicht und Tätigkeit, mit Gewerbeschein und einer Sondernutzungsgenehmigung, 5 Jahre lang, alles in bester Ordnung
Aber wie das mal so ist, erkennt jemand eine kostengünstige Marktnische, dann sind da hundert andere die das Gleiche machen wollen.
Und dann sagte die Verwaltung Köln: „Mein Gott Walter, dat witt zu veell“ und hat dann keine Nutzungserlaubnis mehr für die Art von Leistung auf der Straße erteilt, durch Ratsbeschluss sogar verboten.
Nicht alle Straßenaktivisten verboten die etwas mit Gewerbeschein verkaufen was wollten, sondern nur uns Newscomer. ist eigentlich auch nicht richtig, wir waren keine Newscomer sondern wir/ich haben nur wieder eine uralte Straßengaudi belebt. Ich habe mich dann auf den Standpunkt gestellt: Gleiches recht für alle. Und dann hat man mich, mit Ordnungsstrafen und Erzwingungshaft mundtot machen wollen.
Erst Jahre später habe ich beim Verwaltungsgericht Münster darin recht bekommen, dass die Stadt Köln mich mit meiner Sache, nicht willkürlich in die Wüste schicken kann, wie sie Lust und Laune hat. Insbesondere ich meiner ausgeübten Tätigkeit, Tatsache, keiner Stadtbehörde, in den straßenrechtlichen Arsch, noch nach einem Gewerbeschein oder Sondernutzung fragen muß.
Absicht und Tätigkeit ist dem Allgemeingebrauch der Straße zuzurechnen, wie das Autofahren selbst auch nicht erst straßenrechtlich genehmigt werden muss.
Dabei ist nur auf die Regel zu achten, dass Freiheit nicht schrankenlos gewährt ist.

Siehste, argumentiert die Behörde, keine Freiheit ohne Regeln!
Die Stadt will ihrer Machtausübung recht behalten und wurde vom Bundesverwaltungsgericht Berlin darin auch unterstutzt: Begründung: Hier wären die straßenrechtliche Vorbehalte einer Kommune höher einzuschätzen als das Grundsätzlich zu gewährende Freiheitsrecht, deshalb kann es dem Beschwerdeführer auch nicht erlaubt sein, die Absicht zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise auszuüben.
Ein Rechtswissenschaftler erklärt der uninteressierten Öffentlichkeit zwar, die Bundesverwaltungsrichter haben doch einen an der Waffel. Mit formalen Bestimmungsfragen Grundrechte zu unterlaufen. Aber man lässt meine Beschwerden trotzdem, ins gesellschaftspolitische Leere laufen.

Ich sehe das auch so, die Bundesrichter einen an der juristischen Waffel haben. Aber ein Urteil eines Bundesverwaltungsgericht ist allgemeingültig - und hinter der Unangreifbarkeit der Allgemeingültigkeit, kann sich eine Verwaltung Köln wunderbar verstecken. Auch wenn man längst weiß, dass ich mit Urteil des Verwaltungsgericht Münster keiner Erlaubnis fragen muss.

Man lacht mich aus und meint einfach: Bundesgericht sticht Untergericht und dann haste verloren. Und so hast du auch keinen Rechtsanspruch auf die Sondernutzungsgenehmigung, weil wir sie dir so nicht geben müssen.
Ja, sagt der Stadtpolitiker, was habe ich dann noch mit deinem von der Verfassung garantiertem Freiheitsrecht am Hut. Du hast beim Bundesverwaltungsgericht verloren, und das Gutwillen der Stadt, dir im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Eine Erlaubnis geben zu können, ist Sache der Ämter, wenn man dir von da aus keine Erlaubnis geben will, dann ist das deren Sache.
Da kann ich einer Verwaltung nicht reinreden.
Wendet sich und geht mal pissen.
Ätsch! Pustekuchen! Noch ist Holland nicht verloren. Da mache ich für das besagte Freiheitsrecht, eben eine Verfassungsklage.
Habe ich dann auch gemacht.
Und die Prüfungskammer Karlsruhe hat in einem 2 Seiten Bericht (-1-BvR-188-81-) dann auch bestätigt, dass auf den Schwachsinn der Bundesverwaltungsrichter hier gar nicht erst weiter eingegangen werden muss.
Soweit das Vordergericht-Münster bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend festgestellt hat, dass der Beschwerdeführer für die Absicht und Tätigkeit keiner Gewerbe- oder straßen- verkehrsrechtliche Erlaubnis braucht, ist man damit bereits von den Richtlinien ausgegangen, dass die Verfassungsrechtsprechung die Lösung des Problems in der Grundsatzentscheidung „Mephisto“ aufgestellt hat.
Karlsruhe 1981
Gemeint ist, dass das verfassungsgereicht nicht dazu da ist, dieser unserer Gesellschaftsordnung auch noch die Verfassungsordnung zu erklären.

Wer aber Interpretiert die höchstrichterliche Weisung an das Gemeinwesen, wenn niemand daran interessiert ist. Der Petitionsausschuss NRW. Zuständig der politischen Fragen in den Kommunen? Die Blenden das Sagen in der Entscheidung (-1-BvR-188-81-) einfach aus, gehen gar nicht darauf ein, berufen sich weiter auf die unangreifbare Allgemeingültigkeit, des Bundesverwaltungsgericht, das man trotzdem eine Erlaubnis braucht und eine Verwaltung nicht zwingen kann eine zu erteilen. Und wieder heißt es: Das müssten die Stadtpolitiker einer Kommune schon selber entscheiden
Wer aber sticht jetzt wen? Wessen Weisung ist jetzt Maßstab? Verfassungsgericht, Bundesgericht? Bundesgericht Obergericht und Obergericht wieder einfaches Verwaltungsgericht, einfaches Verwaltungsgericht wieder an die Stadtverwaltung,?
Eine unlösbare Frage, wenn es kein Schwein interessiert.
Aber weitere Rechtsmittel stehen mir nicht zur Verfügung, alle Rechtsmittel sind jetzt ausgeschöpft. Und so wende ich mich mit meiner Naivität und der höchstrichterlichen Weisung, an den ehemaligen Verkehrsminister NRW. Clement, auch dessen Fachleute für das Verkehrsrecht, lachen mich aus und versuchen auch noch meine Einstellung zu der Verfassungsprüfung durch den Kakao zu ziehen.
Werden echt anzüglich und wollen Beweisen, das ich zur Interpretation der höchstrichterlichen Bescheinigung erheblich Rumspinne,. Dem höchstrichterlichen Papier könne nichts weiter entnommen werden: dass das begehrte Freiheitsrecht nicht gewährt werden muss und eine Straßennutzung, von den Behörden, generell, erlaubnispflichtig gemacht werden darf.
Unterschrift Verkehrsminister Clement.

Auch der Berufsverband und die Gewerkschaft IG-Medien lassen mich im stich. Dass sei auch echt Scheiße, eine richtige Spinnerei, wie ich mich hier gegen die Obrigkeit Stelle.
Und so sind die Fruchtlosen Diskussionen 20 Jahre lang nur dazu geführt worden, um festzustellen das ich nur ein Spinner sei.

20 Jahre zu spät, dass ich meiner Absicht und Tätigkeit auf öffentlichen Straßenland, noch eine kariere starten könnte, bin inzwischen Rentner. Wirft das Bundesverwaltungsgericht die Straßenverkehrsrechtliche Weichenstellung über den Haufen und bestimmt wieder mal allgemeingültig, alles anders. dass man der Absicht und Tätigkeit, auf der Straße Kommunikation ausüben zu wollen, Tatsache keinen Gewerbeschein oder eine Sondernutzung fragen muss.
20 Jahre Kampf und Demütigung für etwas selbstverständliches? Wie die Kunst und Meinungsfreiheit. Und jetzt will es keiner gewesen Sein. Die verantwortlichen seien inzwischen verstorben, oder nicht mehr im Amt.

Und so propagiert der Verursacher der Angelegenheit, nur noch den Slogan: „To Again of the Road“ die Stadt Köln begrüßt all die Komödianten die auf der Straße ohne Gewerbeschein und Sondernutzung kommunizieren wollen.
Ich habe mir alles mal von der Seele geschrieben, weiß aber nicht was damit abfließen soll.
Ich bin Traumatisiert der Verachtung und Gleichgültigkeit die mir all die Jahren wiederfahren ist.

Hätte ich da nicht eine Wiedergutmachung verdient? Dazu braucht es aber einen fähigen Anwalt, den aber kann ich mir mit 90 EURO Rente nicht leisten. Da werde ich auch nur wieder zu einer Lachnummer.

Vielleicht weiß man hier doch noch einen machbaren Rat?


rupp

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich habe Ihren Beitrag sogar gelesen. Irgendwann ist jedoch einmal gut. Sie haben bereits mehrfach versprochen, das dies Ihr letzter Forumeintrag sei.
Ich denke nicht, das dieses Forum geeignet ist für Ihre Form der Urteils- und Anwaltsschelte. Nachdem Sie den Instanzenweg ausgeschöpft haben können Sie sich entweder mit der Situation abfinden oder versuchen die politischen Verhältnisse zu ändern.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.536 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen