einseitig angestrebte auflösung bruchteilsgemeinschaft an landvermögen

31. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
hoblueh@t-online.de
Status:
Frischling
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einseitig angestrebte auflösung bruchteilsgemeinschaft an landvermögen

Eine Bruchteilsgemeinschaft mit 2 Miteigentümern A und B entstand vor ca. 10 Jahren durch Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen als vorweggenommene Erbfolge (eingetragen im Grundbuch, keine GbR, ca. 21 ha). Miteigentümer B will weiterhin an den bisherigen Pächter C verpachten und keine Auflösung der Gemeinschaft (wegen der schwer vorzunehmenden Trennung aufgrund verschiedener Nutzungen: Acker, Wiese, Wald, Feldweg, Wassereinzugsgebiet und insbesondere der grundsätzlich damit verbundenen immens hohen Kosten aufgrund des Gegenstandswert i.H.v. ca. 200.000 € und den über 80 Vermessungspunkten). Miteigentümer A dagegen will nicht mehr an Pächter C verpachten, seinen Anteil in Natur besitzen und fordert die Aufhebung/Auflösung der Gemeinschaft und die Trennung des land- und forstwirtschaftlichem Vermögens in Natur. Beide Miteigentümer wollen keinen Verkauf oder die Versteigerung, sondern streben eine Auseinandersetzung über Notarvertrag an. Wegen der hohen Kosten will Miteigentümer A nun nur seinen Anteil an dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ausmessen lassen (ca. 100.000 € Wert und 50 Vermessungspunkte) und Miteigentümer B soll die Hälfte aller entstehenden Kosten mittragen, obwohl er die Trennung nicht will und sein Anteil an dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ja nicht vermessen wird. Muss der Miteigentümer B alle entstehenden Kosten mit bezahlen oder nur anteilig? Was für Möglichkeiten bestehen für den die Aufhebung nicht wollenden Miteigentümer B?

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