hallo
ich habe heute einen brief von eon edis bekommen und bin fast umgefallen!
sie wollen für ihr gas 3736,88€ haben...
von einen zeitraum: 08.03.2010 bis zum 08.01.2013
ich habe nie eine rechnung erhalten...die frau am telefon hat gesagt das es sogar schon vor inkasso gegangen ist und ob ich ihre mahnungen nicht erhalten habe...
nein ich habe nie eine mahnung erhalten oder sonstiges!
wie kann ich jetz weiter vorgehen?
danke erstmal für die antworten
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eon (strom) will 3736,88 euro haben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
von mike123123 am 27.03.2013 13:05
wie kann ich jetz weiter vorgehen?
Rechnungen anfordern, Rechnungen prüfen und Rechnungen (unstrittige Beträge) zahlen?!
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
Nie was für Heizung bezahlt?
wirdwerden
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die rechnung hab ich schon hier zu liegen...steht ja auch oben das ich sie bekommen habe...
und wie ich oben auch geschrieben habe habe ich nie eine rechnung ueber die jahre bekommen...keine mahnungen oder sonst was...gestern nach ueber 3 jahren bekam ich das erste mal eine rechnung...und dann gleich soeine hohe!
ich kann nix fuer die heizung zahlen wenn ich nicht
weiss was und wieviel...da sie keine rechnung schickten...komischerweise war immer einer das gas ablesen...und meinte dann ja sie bekommen post von uns...
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Verjährung ist noch nicht eingetreten. Nur, was mich nach wie vor wundert: hast du wirklich gedacht, dass dir EON auf Dauer die Heizung finanziert? Keine Rücklagen gebildet?
Wie wärs mit einer Ratenzahlungsvereinbarung?
Vielleicht noch ein Hinweis: bei uns ist es üblich auf die Heizkosten (auch Gas) monatlich einen Abschlag zu zahlen. Ablesen und Verrechnen erfolgt dann wie bei den Nebenkosten in größeren Abständen.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 28.03.2013 08:32
Ohne auch nur irgendeine Form der Rechnung kommt man gegen die Verzugsschäden schonmal an. Mehr aber auch nicht. Zumindest müsste der Anbieter nachweisen, dass irgendeine Rechnung oder Mahnung an dich zugestellt wurde.
Etwas über tausend Euro pro Jahr halte ich vom Betrag her nicht übertrieben. Natürlich ist das krass, weil es alles auf einmal kommt. Aber ce la vie.
Es war mindestens fahrlässig da nicht selbst aktiv nachzuhaken. Wie gesagt kann niemand ernsthaft glauben, für 0 beliefert zu werden.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Und man sollte schnell eine Lösung finden, damit der Saft nicht abgedreht wird.
wirdwerden
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Waren eigentlich keine Abschläge vertraglich vereinbart?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
so...das ding ist ja auch das wir als wir hier eingezogen sind noch eine holz heizung hatten...
der vermieter hat diese dann gegen eine heizung mit gas gewechselt...
ich und meine frau haben nie selbst einen vertrag mit eon über gas abgeschlossen!!
der vermieter hat gesagt das er sich drum kümmert.
ich gehe auch mal stark davon aus das die ganzen briefe und mahnungen bei ihn gelandet sind...
wir wohnen auf einen dorf und unser vermieter hat noch 3-4 weitere häuser...er kommt 1-2 mal im jahr her und fragt ob es was neues gibt...und fährt dann wieder...
muss der vermieter und keine rechnung schicken?
vorallem warum wurde das gas in den 3 jahren nicht einmal abgestellt?
warum wir unseren vermieter nichtmal anrufen?
ganz einfach weil er nicht zu erreichen ist!
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quote:
ich und meine frau haben nie selbst einen vertrag mit eon über gas abgeschlossen!!
Dann wäre das erste doch mal einfach ein Vertragsverhältnis zu bestreiten und gerichtsfeste Nachweise über einen Vertrag einzufordern.
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"
quote:
Dann wäre das erste doch mal einfach ein Vertragsverhältnis zu bestreiten und gerichtsfeste Nachweise über einen Vertrag einzufordern.
es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass eon Grundversorger ist, und dann ist doch afaik schon der veränderte Zählerstand ein Nachweis...
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So einfach ist das aber nicht.
Der Vermieter hat die Pflicht, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Für das Jahr 2010 muss er diese bis spätestens Ende 2011 erstellt haben. Für das Jahr 2011 bis Ende 2012. Wenn er es verpennt, die versprochene Anmeldung durchzuführen, kann man sich in meinen Augen auf die Verjährung berufen. Auch wenn das dann hart ist, der Vermieter hat dann wohl einen Fehler gemacht. Er hätte den Gasanbieter von Anfang an auf seinen Mieter aufmerksam machen müssen.
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Und warum sollte das Gas zu den Nebenkosten zählen? Das kann ja, wie Strom, auch alleine Sache des Mieters sein...
Vor allem: Was zu den Nebenkosten zählt, muss doch afaik im Mietvertrag aufgezählt werden. Da es bei Einzug noch keine Gasheizung gab, kann es auch gar nicht zu den Nebenkosten zählen...
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Bei Einbau der Heizung wird es doch Absprachen gegeben haben? Und Verbrauchskosten, sofern nicht explizit als Nebenkosten aufgeführt, gehen zu Lasten des Mieters. Allein der Verbrauch des Gases führt doch durch "tätiges Handeln" zum Vertragsabschluß mit dem Lieferanten.
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Richtig, dass es auf den Mietvertrag ankäme. Aber der stammt ja laut Infos des TE aus einer Zeit mit alter Holzheizung. Ich glaube kaum, dass der Mieter da bei EON einen Vertrag über Holzlieferung hatte. Ja, ich habe da etwas spekuliert aber ich vermute doch mal stark, dass die Heizkosten bis dato Teil der Nebenkosten waren und dass der Vermieter sein Versprechen verpennt hat, sich um alles zu kümmern. Nun will er vermutlich das alles auf den Mieter abwälzen.
Also ok, was genau stand zu den Heiznebenkosten im Mietvertrag? Sind sie teil der Nebenkosten oder nicht? Gibt es Zeugen dafür, dass der Vermieter sich um das mit der Heizung kümmern wollte? Was genau hat er zugesagt? Gibt es irgendetwas Schriftliches dazu?
Dass der Mieter nie Rechnungen und dergleichen bekam, deutet in meinen Augen auch darauf hin, dass EON zunächst erfolglos versucht hat, sich an den Vermieter zu wenden. Wenn Heizung Teil der Nebenkosten ist bzw. immer war, dann dürfte helfen, EON den Mietvertrag vorzulegen, um zu zeigen, dass sie sich an den Vermieter zu wenden haben.
Soweit meine Meinung :-)
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Bei einer Ofenheizung gehen die Verbrauchskosten für Holz oder Briketts immer zu Lasten des Mieters. Also können keine Heizugskosten in den Nebenkosten enthalten gewesen sein.
Nach Einbau der Gasheizung kann davon ausgegangen werden, das der Mieter weiterhin die Verbrauchskosten trägt. Wer also den Gashahn aufdreht wird zahlen müssen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
So lange sich der TE aber nicht zu Wort meldet und die offenen Fragen beantwortet, ist alles weitere nur Spekulation.
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quote:
Bei einer Ofenheizung gehen die Verbrauchskosten für Holz oder Briketts immer zu Lasten des Mieters
Wieso immer? Reden wir hier von einer Haushälfte mit eigener Heizung oder von einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien, bei denen die Heizkosten nach vereinbartem Schlüssel im Mietvertrag umgelegt werden? ;-)
Ich denke, Kampfradlers Satz ist nichts hinzuzufügen.
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Stimmt.
Trotzdem verstehe ich den Satz "Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien, bei denen die Heizkosten nach vereinbartem Schlüssel im Mietvertrag umgelegt werden?" nicht, denn bei Ofenheizung kenne ich nur Häuser mit Ofen in jeder Wohnung und jeder feuert was er will. Ergo gibt es in solchen Häusern keine Heizungsumlage.
Öfen werden dann meist durch Gasetagenheizungen ersetzt, die dann vom Mieter betrieben und das Gas entsprechend von diesem als Nutzer bezahlt wird.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Ich sage ja nicht, dass denie Variante nicht stimmt. Ich habe weiter vorne schon gesagt, ich habe etwas spekuliert hinsichtlich des Mietvertrages. Streng genommen kann auch dieses "Ich kümmere mich um Anmeldung etc." bedeuten, dass der Mietvertrag mit Einbau der neuen Heizung gewandelt wird und die Heizkosten über die Nebenkosten abgerechnet werden. Würde Sinn machen. Ist aber wohl kaum möglich das zu beweisen.
Wie auch immer, wir spekulieren wild rum und der Autor meldet sich nicht mehr, um die offenen Fragen zu beantworten...
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und wenn der TE einen Vertrag mit EON unterschrieben hat, so muss er sich auch an selbigen halten, sprich die Rechnung begleichen.
Hat er keinen unterschrieben, sondern ginge man nur davon aus, dass er vom Vormieter die Lieferung übernommen hat, sähe die Sache ebenfalls anders aus.
Denkbar wäre ggf. eine Verwirkung der Gasbeträge zumindest für 2010 (mit viel Glück und guten Argumenten), für 2011 und 2012 sieht es wiederum ganz anders aus, die sind zu "frisch" als dass man sie "verwirken" könnte
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