eon (strom) will 3736,88 euro haben

27. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
mike123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
eon (strom) will 3736,88 euro haben

hallo
ich habe heute einen brief von eon edis bekommen und bin fast umgefallen!
sie wollen für ihr gas 3736,88€ haben...
von einen zeitraum: 08.03.2010 bis zum 08.01.2013
ich habe nie eine rechnung erhalten...die frau am telefon hat gesagt das es sogar schon vor inkasso gegangen ist und ob ich ihre mahnungen nicht erhalten habe...

nein ich habe nie eine mahnung erhalten oder sonstiges!
wie kann ich jetz weiter vorgehen?

danke erstmal für die antworten

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von mike123123 am 27.03.2013 13:05

wie kann ich jetz weiter vorgehen?

Rechnungen anfordern, Rechnungen prüfen und Rechnungen (unstrittige Beträge) zahlen?!

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nie was für Heizung bezahlt?

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mike123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

die rechnung hab ich schon hier zu liegen...steht ja auch oben das ich sie bekommen habe...
und wie ich oben auch geschrieben habe habe ich nie eine rechnung ueber die jahre bekommen...keine mahnungen oder sonst was...gestern nach ueber 3 jahren bekam ich das erste mal eine rechnung...und dann gleich soeine hohe!
ich kann nix fuer die heizung zahlen wenn ich nicht
weiss was und wieviel...da sie keine rechnung schickten...komischerweise war immer einer das gas ablesen...und meinte dann ja sie bekommen post von uns...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Verjährung ist noch nicht eingetreten. Nur, was mich nach wie vor wundert: hast du wirklich gedacht, dass dir EON auf Dauer die Heizung finanziert? Keine Rücklagen gebildet?

Wie wärs mit einer Ratenzahlungsvereinbarung?

Vielleicht noch ein Hinweis: bei uns ist es üblich auf die Heizkosten (auch Gas) monatlich einen Abschlag zu zahlen. Ablesen und Verrechnen erfolgt dann wie bei den Nebenkosten in größeren Abständen.

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert wirdwerden am 28.03.2013 08:32

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ohne auch nur irgendeine Form der Rechnung kommt man gegen die Verzugsschäden schonmal an. Mehr aber auch nicht. Zumindest müsste der Anbieter nachweisen, dass irgendeine Rechnung oder Mahnung an dich zugestellt wurde.
Etwas über tausend Euro pro Jahr halte ich vom Betrag her nicht übertrieben. Natürlich ist das krass, weil es alles auf einmal kommt. Aber ce la vie.
Es war mindestens fahrlässig da nicht selbst aktiv nachzuhaken. Wie gesagt kann niemand ernsthaft glauben, für 0 beliefert zu werden.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Und man sollte schnell eine Lösung finden, damit der Saft nicht abgedreht wird.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119507 Beiträge, 39733x hilfreich)

Waren eigentlich keine Abschläge vertraglich vereinbart?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mike123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

so...das ding ist ja auch das wir als wir hier eingezogen sind noch eine holz heizung hatten...
der vermieter hat diese dann gegen eine heizung mit gas gewechselt...
ich und meine frau haben nie selbst einen vertrag mit eon über gas abgeschlossen!!
der vermieter hat gesagt das er sich drum kümmert.
ich gehe auch mal stark davon aus das die ganzen briefe und mahnungen bei ihn gelandet sind...
wir wohnen auf einen dorf und unser vermieter hat noch 3-4 weitere häuser...er kommt 1-2 mal im jahr her und fragt ob es was neues gibt...und fährt dann wieder...

muss der vermieter und keine rechnung schicken?
vorallem warum wurde das gas in den 3 jahren nicht einmal abgestellt?

warum wir unseren vermieter nichtmal anrufen?
ganz einfach weil er nicht zu erreichen ist!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119507 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
ich und meine frau haben nie selbst einen vertrag mit eon über gas abgeschlossen!!

Dann wäre das erste doch mal einfach ein Vertragsverhältnis zu bestreiten und gerichtsfeste Nachweise über einen Vertrag einzufordern.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Dann wäre das erste doch mal einfach ein Vertragsverhältnis zu bestreiten und gerichtsfeste Nachweise über einen Vertrag einzufordern.


es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass eon Grundversorger ist, und dann ist doch afaik schon der veränderte Zählerstand ein Nachweis...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

So einfach ist das aber nicht.
Der Vermieter hat die Pflicht, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Für das Jahr 2010 muss er diese bis spätestens Ende 2011 erstellt haben. Für das Jahr 2011 bis Ende 2012. Wenn er es verpennt, die versprochene Anmeldung durchzuführen, kann man sich in meinen Augen auf die Verjährung berufen. Auch wenn das dann hart ist, der Vermieter hat dann wohl einen Fehler gemacht. Er hätte den Gasanbieter von Anfang an auf seinen Mieter aufmerksam machen müssen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Und warum sollte das Gas zu den Nebenkosten zählen? Das kann ja, wie Strom, auch alleine Sache des Mieters sein...

Vor allem: Was zu den Nebenkosten zählt, muss doch afaik im Mietvertrag aufgezählt werden. Da es bei Einzug noch keine Gasheizung gab, kann es auch gar nicht zu den Nebenkosten zählen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Bei Einbau der Heizung wird es doch Absprachen gegeben haben? Und Verbrauchskosten, sofern nicht explizit als Nebenkosten aufgeführt, gehen zu Lasten des Mieters. Allein der Verbrauch des Gases führt doch durch "tätiges Handeln" zum Vertragsabschluß mit dem Lieferanten.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Richtig, dass es auf den Mietvertrag ankäme. Aber der stammt ja laut Infos des TE aus einer Zeit mit alter Holzheizung. Ich glaube kaum, dass der Mieter da bei EON einen Vertrag über Holzlieferung hatte. Ja, ich habe da etwas spekuliert aber ich vermute doch mal stark, dass die Heizkosten bis dato Teil der Nebenkosten waren und dass der Vermieter sein Versprechen verpennt hat, sich um alles zu kümmern. Nun will er vermutlich das alles auf den Mieter abwälzen.

Also ok, was genau stand zu den Heiznebenkosten im Mietvertrag? Sind sie teil der Nebenkosten oder nicht? Gibt es Zeugen dafür, dass der Vermieter sich um das mit der Heizung kümmern wollte? Was genau hat er zugesagt? Gibt es irgendetwas Schriftliches dazu?

Dass der Mieter nie Rechnungen und dergleichen bekam, deutet in meinen Augen auch darauf hin, dass EON zunächst erfolglos versucht hat, sich an den Vermieter zu wenden. Wenn Heizung Teil der Nebenkosten ist bzw. immer war, dann dürfte helfen, EON den Mietvertrag vorzulegen, um zu zeigen, dass sie sich an den Vermieter zu wenden haben.

Soweit meine Meinung :-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei einer Ofenheizung gehen die Verbrauchskosten für Holz oder Briketts immer zu Lasten des Mieters. Also können keine Heizugskosten in den Nebenkosten enthalten gewesen sein.
Nach Einbau der Gasheizung kann davon ausgegangen werden, das der Mieter weiterhin die Verbrauchskosten trägt. Wer also den Gashahn aufdreht wird zahlen müssen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

So lange sich der TE aber nicht zu Wort meldet und die offenen Fragen beantwortet, ist alles weitere nur Spekulation.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Bei einer Ofenheizung gehen die Verbrauchskosten für Holz oder Briketts immer zu Lasten des Mieters

Wieso immer? Reden wir hier von einer Haushälfte mit eigener Heizung oder von einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien, bei denen die Heizkosten nach vereinbartem Schlüssel im Mietvertrag umgelegt werden? ;-)

Ich denke, Kampfradlers Satz ist nichts hinzuzufügen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stimmt.
Trotzdem verstehe ich den Satz "Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien, bei denen die Heizkosten nach vereinbartem Schlüssel im Mietvertrag umgelegt werden?" nicht, denn bei Ofenheizung kenne ich nur Häuser mit Ofen in jeder Wohnung und jeder feuert was er will. Ergo gibt es in solchen Häusern keine Heizungsumlage.
Öfen werden dann meist durch Gasetagenheizungen ersetzt, die dann vom Mieter betrieben und das Gas entsprechend von diesem als Nutzer bezahlt wird.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Ich sage ja nicht, dass denie Variante nicht stimmt. Ich habe weiter vorne schon gesagt, ich habe etwas spekuliert hinsichtlich des Mietvertrages. Streng genommen kann auch dieses "Ich kümmere mich um Anmeldung etc." bedeuten, dass der Mietvertrag mit Einbau der neuen Heizung gewandelt wird und die Heizkosten über die Nebenkosten abgerechnet werden. Würde Sinn machen. Ist aber wohl kaum möglich das zu beweisen.

Wie auch immer, wir spekulieren wild rum und der Autor meldet sich nicht mehr, um die offenen Fragen zu beantworten...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

und wenn der TE einen Vertrag mit EON unterschrieben hat, so muss er sich auch an selbigen halten, sprich die Rechnung begleichen.

Hat er keinen unterschrieben, sondern ginge man nur davon aus, dass er vom Vormieter die Lieferung übernommen hat, sähe die Sache ebenfalls anders aus.

Denkbar wäre ggf. eine Verwirkung der Gasbeträge zumindest für 2010 (mit viel Glück und guten Argumenten), für 2011 und 2012 sieht es wiederum ganz anders aus, die sind zu "frisch" als dass man sie "verwirken" könnte ;)


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen