gekündigter Arbeitgeber schickt mir Laptop ohne Kommentar

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
gaijin.recht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
gekündigter Arbeitgeber schickt mir Laptop ohne Kommentar

Guten Tag,

Ich habe mit einem neuen Arbeitgeber einen Vertrag unterzeichnet, diesen jedoch dann rechtsgültig zwei Wochen später wieder gekündigt (mit Bestätigung, fristgerecht etc.)
Das Arbeitsverhältnis hat also nie begonnen. Jetzt habe ich Monate später vom selben Arbeitgeber kommentarlos einen Laptop zugeschickt bekommen.
Wie verhält es sich hier mit den Besitzverhältnissen?

Zunächst dürfte der Laptop ja noch Eigentum der Firma sein.
Bin ich aber dazu verpflichtet, dieser die fälschliche Zusendung anzuzeigen oder habe ich die Option nichts zu sagen und der Laptop würde nach der üblichen Verjährungsfrist in mein Eigentum übergehen?

Sobald sich die Firma meldet und die Herausgabe fordert, ist klar, dass ich dieser Nachkommen muss, sofern mir dadurch keine weiteren Kosten entstehen.

Bin ich aber verpflichtet mich proaktiv zu melden?
Bzw. Mache ich noch strafbar, wenn ich nichts sage?

Gruß
Gajin

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)

Also erst einmal ist dein Gedanke der falscheste Weg überhaupt!
Der Laptop ist Eigentum der Firma.
Dass du gekündigt hast, hat sich sicherlich mit dem Versand überschnitten. Zu meinen, dass er jetzt dir gehört, ist falsch. Und sicher wird die Firma das recht schnell merken und den Laptop zurück verlangen.
Daher wäre ein korrektes Verhalten, die Firma anzurufen und freundlich zu fragen, wie vorzugehen. Und den Laptop dahin zurück zu schicken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gaijin.recht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, der Versand hat sich mit Sicherheit nicht mit der Kündigung überschnitten, es liegen Monate(!) dazwischen.
Ich meine keineswegs, dass er mir gehört. Ich möchte lediglich wissen, ob ich proaktiv VERPFLICHTET bin mich zu melden.
Generell hatte ich an Parallelen zu folgendem Sachverhalt gedacht:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/nicht-bestellte-ware-geliefert-was-tun-25001#:~:text=Ihre%20Kontaktversuche%20reagiert.-,Gr%C3%BCnde%20f%C3%BCr%20falsch%20gelieferte%20Ware,ungewolltes%20Paket%20bei%20Ihnen%20eintrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)

der Link hat mit der Frage absolut nichts zu tun!
Der Laptop ist keine bestellte oder nicht bestellte Ware, der Laptop wird zum Arbeiten in der Firma benötigt und dir - während dem Angestellt sein bei der Firma - geliehen.
In dem Arbeitsvertrag hast du sicherlich dem Leihen des Laptops per Unterschrift zugestimmt.
Somit bist du auch verpflichtet ihn zurück zu schicken.
Sollte die Firma aber bis Ende 2025 ihn nicht zurück verlangen, kannst du ihn wohl doch behalten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von gaijin.recht):
Bin ich aber dazu verpflichtet, dieser die fälschliche Zusendung anzuzeigen oder habe ich die Option nichts zu sagen und der Laptop würde nach der üblichen Verjährungsfrist in mein Eigentum übergehen?


Anstand nennt man es, wenn man sich bei der Firma meldet. Sollte man als Erwachsener haben. Und dazu braucht es auch keine rechtliche Beratung oder Tipps in einem Rechtaforum

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von gaijin.recht):
Wie verhält es sich hier mit den Besitzverhältnissen?

Du bist der aktuelle Besitzer.

Aber warum sollte da interessant sein?



Zitat (von cirius32832):
Anstand nennt man es, wenn man sich bei der Firma meldet

Richtig.
Aber juristisch könnte es sich um eine nachvertragliche Nebenpflicht handeln.
Wobei man nur informieren muss und das nach Terminvereinbarung eine Abholung möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
habe ich die Option nichts zu sagen und der Laptop würde nach der üblichen Verjährungsfrist in mein Eigentum übergehen?
Die "übliche Verjährungsfrist" nennt man Ersitzung und diese dauert stolze 10 Jahre. Welchen Wert hat der Laptop wohl noch in 10 Jahren? Wie viel würden Sie huete für einen 10 Jahre alten, gebrauchten Laptop von einem privaten Verkäufer zahlen? Ganz abgesehen davon, dass die Voraussetzungen für eine Ersitzung sowieso nicht vorzuliegen scheinen. Die Ihnen vorschwebende Regelung scheint es ganz einfach nicht zu geben. Es ist und bleibt Eigentum des Arbeitgebers.

Zitat:
Mache ich noch strafbar, wenn ich nichts sage?
Sorgen würde mir eher die Nutzung machen, die schon eine Unterschlagung darstellen könnte. Noch mehr Sorgen würden mir aber sowieso mögliche Schadenersatzforderungen machen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gaijin.recht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
In dem Arbeitsvertrag hast du sicherlich dem Leihen des Laptops per Unterschrift zugestimmt.

Tatsächlich gibt es im Vertrag keine Klausel dazu..

Zitat (von cirius32832):
Anstand nennt man es, wenn man sich bei der Firma meldet. Sollte man als Erwachsener haben.

Es ist nicht alles wie es von außen scheint. Der Arbeitsvertrag ist nicht ohne Gründe vor Antritt wieder aufgelöst worden, aber das ist ein anderes Thema.

Zitat (von Harry van Sell):
Du bist der aktuelle Besitzer.
Aber warum sollte da interessant sein?

Verzeihung ich meinte Eigentumsverhältnisse.

Zitat (von Harry van Sell):
Aber juristisch könnte es sich um eine nachvertragliche Nebenpflicht handeln.
Wobei man nur informieren muss und das nach Terminvereinbarung eine Abholung möglich ist.

Ich habe nochmal in den Vertrag geguckt und dort gibt es eine Klausel, die in sagt, dass auf Aufforderung während des Arbeitsverhältnis besteht oder sofort ohne Aufforderung bei Beendigung alle Gegenstand zurückzugeben sind.
Interessant ist halt, dass das Verhältnis bereits beendet ist und der Laptop erst nachträglich zugesandt wurde.

Deswegen kam ich auch auf die Analogie mit der unbestellten Ware (zumal der AG quasi ein online Händler ist).


Zitat (von Zuckerberg):
Die Ihnen vorschwebende Regelung scheint es ganz einfach nicht zu geben. Es ist und bleibt Eigentum des Arbeitgebers.

Ich nahm an, dass es die üblichen 3 Jahre sind, bei Fundsachen die selbst aufbewahrt werden ist es meine ich so.
Wenn die Ersitzung die einzige anwendbare Regelung ist und ich dafür Tatsachen schaffen müsste und das Gerät tatsächlich benutzen müsste, wish dann Schadensersatzansprüche entstehen könnten, sollte der AG doch auf die Idee kommen, dass er den Laptop vermisst...

Hab dem AG jetzt geschrieben, dass ich den Laptop bekommen habe. Bin gespannt was zurückkommt.

Wie oben schon erwähnt gibt es Gründe, dass ich den Job nicht antrete und einen auf den ersten Blick unmoralische Handlung in Betracht ziehe, sofern ich mich damit rechtlich nicht in Schwierigkeiten bringe (was ja sehr wohl der Fall zu sein ist).

Im Bezug auf lupenreine kapitalistische Konzerne gelten meiner Meinung nach sowieso andere moralische Grundsätze.
Aber da es hier nicht um Moral sondern um Recht gehen soll, und ich diesbezüglich meine Antwort erhalten habe, möchte ich mich bei allen Antwortenden bedanken!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von gaijin.recht):
Ich habe nochmal in den Vertrag geguckt und dort gibt es eine Klausel

Da wäre dann mal der Wortlaut relevant, eventuell könnte es sein, das dann das
Zitat (von Harry van Sell):
Wobei man nur informieren muss und das nach Terminvereinbarung eine Abholung möglich ist.

tatsächlich zu wenig wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von gaijin.recht):
Im Bezug auf lupenreine kapitalistische Konzerne gelten meiner Meinung nach sowieso andere moralische Grundsätze.
Ah ja ....

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