gemeinsames Haus nach Scheidung

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
kleine_Perle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
gemeinsames Haus nach Scheidung

Kurz zum Sachverhalt:
Mein Ex-Mann möchte dass ich ihm meine im Grundbuch eingetragen Hälfte am Haus+Grundstück Rückübertrage.Dafür wollte er 20 000,00 € Zugewinn an mich zahlen.Das Haus etc.wurde uns 1991 von seiner Mutter und ihm selbst (beide waren zu damaliger Zeit in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragen) übertragen.Seine Mutter lies sich im Grundbuch ein kostenloses lebenslanges Wohnrecht eintagen. Nun nach der Scheidung will er alles zurück, mit der Begründung , es sei ja eine Schenkung seiner Mutter. Aus diesem und vielen anderen Gründen habe ich dem zugestimmt.Nun bekomme ich Post von seinem Anwalt,dass er keine Finanzierung über den Betrag von 20 000,00€ bekommt.Was mich übrigen nicht wundert.Er verfügt nur über ein monatliches Einkommen von ca.800 € und das Grundstück müsste schon lange verkauft werden, da das alles finanziell nicht haltbar ist.Aber er klebt daran wie eine Klette. Was kann ich noch tun? Während unserer 24 jährigen ist auch mein ganzes Gehalt in das Haus geflossen.Muß ich wirklich auf alles verzichten?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben ?!
kleine_Perle

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Zunächst besteht weder ein moralischer noch ein rechtlicher Grund, die erworbene Haushälfte irgendwie zurück zu übertragen.
Wenn das freiwillig gegen eine Zahlung passiert, ist dagegen nichts einzuwenden.

Unter Umständen ist es sinnvoll, reinen Tisch insofern zu machen, als hier eine Teilungsversteigerung angestrebt wird. Ob das finanziell sinnvoll ist, muß am Einzelfall entschieden werden.

Nur, auf Rechte zu verzichten, um "seine Ruhe zu haben" ist zwar verständlich, kann aber nicht empfohlen werden.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
kleine_Perle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist kein Gespräch mit meinem Ex möglich.Jeder Versuch wurde und wird mit seinem Standardsatz :"Ich spreche nur über meinen Anwalt mit Dir." beendet.
Über das Wochenende werde ich mir das alles nochmal reiflich überlegen.
Ich glaube nach wie vor es wäre besser und zwar auch für meinem Ex-Mann, das Ganze zu verkaufen. Mal sehen was meine Anwältin dazu sagt.
kleine_Perle

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