gerichtliches Mahnverfahren, Widerspruch per FAX

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb450659-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
gerichtliches Mahnverfahren, Widerspruch per FAX

folgende ist passiert: ich erhalte einen gerichtlichen Mahnbescheid von dem Gläubiger bzw. dessen Rechtsanwalt, gebe diesen meinem Rechtsanwalt zwecks Widerspruch. Dieser legt laut eigener Aussage fristgerecht per FAX Widerspruch ein. Er hat einen entsprechenden positiven Sendebeleg laut eigener Aussage. Eine Kopie dieses Sendebelegs habe ich bislang nicht von meinem RA erhalten
Trotzdem erhalte ich einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, da angeblich das FAX beim Mahngericht nicht ankam. Mein RA meint, alles nicht so schlimm, man können ja gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erheben, was ich unabhängig von meinem RA sowohl per FAX als auch per Schrieben (Einschreiben mit Rückschein) mache.
Es kommt zur Klage, trotzdem pocht der Gegenanwalt auf Vollstreckung. Der eigene Anwalt beantragt Aussetzung der Vollstreckung, soweit mir bekannt, gibt es noch keinen gerichtlichen Beschluss, obwohl die Richterin erhebliche Zweifel an der Höhe der Forderung hat.
Frage: kann ein FAX-Sendebeleg den Vollsteckungsbescheid außer Kraft setzen, sprich wie einem Wiederspruch zum n Mahnbescheid wirken?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb450659-1):
Frage: kann ein FAX-Sendebeleg den Vollsteckungsbescheid außer Kraft setzen, sprich wie einem Wiederspruch zum n Mahnbescheid wirken?


Nein. Ein Fax Sendeprotokoll aber auch ein Fax Sendejournal bestätigen nur die Absendung, nie den Empfang.
Als Vollstreckungsschutz also absolut ungeeignet.

Wenn der Einspruch nicht verspätet eingelegt wurde, ist damit zu rechnen, dass die Richterin die Aussetzung der Vollstreckung - ggf. gegen Hinterlegung - anordnet.

Berry

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