Gerichtskostenbeihilfe für Prozess wegen Schulden an Privatschule?

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
dpienkowska
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenbeihilfe für Prozess wegen Schulden an Privatschule?

hallo.ich hab mal ne frage zum thema gerichtskosten.ich habe eine klage am hals in der es darum geht,dass ich meiner alten privatschule noch geld schulde und dies auch beazhle.dies wurde jedoch außergerichtlich geklärt bzw über einen schriftlichen weg.jetzt hab ich die rechnung für dies bekommen und kann diese nicht bezahlen,weil ich auf alg2 bin .kann ich da irgendwas noch beantragen bzw was machen?kenn mich damit nicht aus und kenne auch niemanden den ich fragen könnte,kann mir jmd helfen?

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"domi"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Prozeßkostenhilfe kann in Betracht kommen, wenn u.a. die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilli-anne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!! Ich habe mal eine frage! Wer kann mir helfen, oder Auskunft erschaffen? Ich habe ärger mit ein Versandhaus, wollte was bestellen, habe aber die wahre wieder abbestellt, und habe das Geld aber auf Vorkasse schon bezahlt gehabt. Nun renne ich mein Geld hinterher. Ich würde jetzt gerne ein Anwalt zufügen, habe aber das Geld nicht. Nun meine frage, habe ich ansprach auf Gerichtskostenbeihilfe?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Warum eröffnen sie nicht einen eigenen Thread dafür. Ihr Beitrag könnte hier untergehen!

Haben sie eine Rechtschutzversicherung? Ich würde es mit der probieren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilli-anne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein habe ich nicht, wenn ich jetzt in einer Rechtsschutzversicherung betrete springen die ja nicht gleich ein!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Sie können beim Amtsgericht einen Beratungsschein (für den Anwalt) holen, Lohnnachweis und 10 € mitnehmen.

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