handwerkskammer schickt rechnungen

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
yvonne29
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)
handwerkskammer schickt rechnungen

hallo
hoffe hier weiß jemand mehr...
mein freund hatte 2003 für 5 monate einen gewerbeschein
er hat versucht sich selbstständig zu machen - messebau
er wurde von der arge gefördert, aus dem selbstständig machen wurde aber nichts
er hat also keine einnahmen gehabt
ein schreiben vom finanzamt bestätigt das
der gewerbeschein wurde also wieder abgemeldet
er bekommt aber ständig post von der handwerkskammer in der er angeblich von amtswegen her angemeldet wurde, obwohl er ja kein gewerbe betreibt oder betrieben hat
seit 2003 bis heute schicken die ständig rechnungen, diesen rechnungen hat er widersprochen und auch mehrfach mitgeteilt das er kein gewerbe betreibt, dass interessiert die nicht
irgendwann hat er nicht mehr reagiert
das witzige ist - die behaupten das er ein gewerbe betreibt und geben dabei seine alte adresse an - ein normales mietshaus - wo alle swohnungen bewohnt sind - er wohnt dort seit vier jahren nicht mehr
er hat aber wie bereits erwähnt echt kein gewerbe und dies auch nachgewiesen
naja, lange rede - kurze frage - was soll er tun? mittlerweile wurde von der alten stadt ein amtshilfeersuchen gestellt und es sollen vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden
gut er hat eine eidesstattliche versicherung abgegeben und bekommt seit 2000 durchgehend bis heute geld von der arge
nachweisbar, die lassen ihn aber nicht in ruhe - was tun?

danke für die hilfe
lg
yvonne

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Solange man unter einem Mindestumsatz liegt kann man sich freistellen lassen. Allerdings musst du das bei der IHK beantragen (das sagen die dir nicht von selbst). Drücken vor der IHK kann man sich nicht. Das Amt wo man sein Gewerbe anmeldet gibt die Informationen weiter an die zuständige IHK.

Ich würde die IHK anschreiben und um Befreiung bitten.
(Einschreiben!)

-- Editiert von georg2000 am 15.10.2008 17:00

-- Editiert von georg2000 am 15.10.2008 17:01

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#2
 Von 
yvonne29
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für den beitrag
aber mein freund hat das gewerbe ja bereits 2003 wieder abgemeldet und er erhält trotzdem weiter jährlich rechnungen
die gewebe abmeldung wurde der ihk geschickt, außerdem ein schreiben vom finanzamt das nichts eingenommen wurde, also nichts daher zu zahlen war und die durchgehenden bescheide von der arge
trotzdem schicken die weiter rechnungen!
lg
yvonne

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#3
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Rechnungen oder Mahnungen. Wenn Rechnungen, dann nochmal per Einschreiben mitteilen, daß das Gewerbe nicht mehr existiert (nochmals Abmeldung beifügen).

Gleichzeitig für die Zeit in der es das Gewerbe gab, einen Antrag auf Befreiung anfordern.

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#4
 Von 
yvonne29
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die antworten^- anträge wurden gestellt - und abgelehnt
ist doch eigentlich nicht möglich
er hat 2003 den gewerbeschein abgemeldet
2004 haben die ihn ohne gewerbe einfach angemeldet
- das wurde nachgewiesen - er bekommt trotz anträge auf beitragszurücksetzung da längst abgemeldet die antwort -pech, die rechnungen sind gültig
wie können rechnungen gültig sein, die rechtswidrig verschickt wurden?
wie kann eine behörde willkürlich rechnugen verschicken?normalerweise braucht man doch auf sowas nicht mal zu reagieren, wenn man mit einer behörde nichts am hut hat
es kann doch z.b. die ikk mir keine rechnungen schicken, obwohl ich bei der aok versichert bin und mit der ikk nichts zu tun habe
was geht ihn die hwk an?
ich weiß nicht weiter
morgen kommt eine gerichtsvollzieherin
werde ich in die angelegenheit reingezogen und in der nachbarschaft schief angeguckt...oh gitt
was nun hat einer rat?
yvonne

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wer ein Gewerbe anmeldet, wird Pflichtmitglieder der zuständigen Kammer (Die Handwerker bei der HWK, die Händler u. a. bei der IHK, die Ärzte bei der Ärztekammer usw.).

WIe erfährt die Kammer von Ihren neuen ´´Mitgliedern´´´? Gewerbeamt und HR melden sie an die Kammern weiter. Das kann aber dauern. Deshalb kann es auch sein, dass du eine Beitragsrechnung der Kammer erhältst, obwohl dein Gewerbe wieder abgemeldet ist.

Für die Dauer deiner Gewerbetätigkeit bist du beitragspflichtig, kannst dich aber auch -mangels Umsatz- befreien lassen, wie georg schon schreibt. Wenn die das ablehnen, dann muss auch eine Begründung vorliegen. War der Umsatz doch hoch? Wie ist das bei ihm? Resultieren die Beitragsbescheide noch aus der aktiven Zeit und/oder betreffen sie auch noch die Zeit nach der Gewerbeabmeldung? Was wurde denn als Nachweis der Abmeldung zu Kammer geschickt - oder wurde nur angerufen? Haben die eine Gewerbeabmeldung von ihm bekommen?



-- Editiert von HeHe am 20.11.2008 13:25

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#6
 Von 
yvonne29
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo
danke für den beitrag
für die aktive zeit hat er überhaupt keinen bescheid bekommen - da er erst in der nicht aktiven zeit dort von amtswegen eingetragen wurde
das war rechtswidrig
ohne gewerbe - kann man niemanden in eine kammer eintargen
die beitragsforderungen gehen von 2004 - 2007
er hat denen die gewrbeabmedlung mehrfach geschickt - die ist von 2003!
das coole war heute morgen: die vollstreckungstante ist nicht gekommen - sie hat ihm per email geschrieben das die forderung gar nicht rechts bzw bestandskräftig sein kann und hat die sache wieder zurück an die handwerkskammer gegeben
denn es wäre ja das gleiche wen jemand ein knöllchen erhält und das obwohl er weder auto noch fühererschein hat - willkürlich rechnungen verschicken ist strafbar
die sache hat sich also indirekt erledigt
ohne gewerbe ist eine eintragung in die kammer nicht möglich und alles andere somit nicht bestandskräftig
er hat morgen einen termion beim anwalt, der wird denen sicher auch noch mal die leviten lesen und die sache hat sich - schlimmsten falls muss im zivilprozessweg noch geltend gemacht werden dass sich die sache erledigt hat
lg
yvonne

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> denn es wäre ja das gleiche wen jemand ein knöllchen erhält und das obwohl er weder auto noch fühererschein hat

Das kann aber durchaus der Fall sein. Seit wann muß man Auto oder Führerschein besitzen, um z.B. zu schnell zu fahren? Ohne Führerschein im Auto des Kumpels geht doch auch.

> willkürlich rechnungen verschicken ist strafbar

Nein, bewußt fälschlich Rechnungen verschicken ist strafbar. Irrtümlich Rechnungen verschicken ist nicht strafbar. "Willkürlich" bedeutet übrigens "ohne sachlichen Grund mal ja, mal nein", das liegt ja offenbar nicht vor.

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#8
 Von 
yvonne29
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

mit dem auto war doch bloß ein beispiel
im klartext : OHNE GEWERBE IST EINE EINTRAGUNG IN DER HANDWERKSKAMMER NICHT MÖGLICH
das gewerbe wurde 2003 doch schon abgemeldet und er war nie in der hwk
die hat ihn dann aber plötzlich ohne gewerbe 2004 eingetragen
und das geht nicht - die wollen sogar auch nur rechnungen ab 2004 -nicht in dem zeitraum wo er tatsächlich einen gewerbeschein hatte
die hwk hat den abmeldeschein von 2003 und hat trotzdem rechnungen verschickt
sogar die stadt hat erkannt das die forderungen rechtswidrig sind und die vollstreckung heute abgelehnt
morgen hat er einen termin beim ra - denn der hat auch gesagt das ist nicht möglich
wollte einfach nur mitteilen das sich der ganze ärger zum glück soweit in luft aufgelöst hat :-)

übrigens ist der begriff willkürlich richtig gewesen
die hwk hatte nur den anmeldeschein - (angeblich) daher nach ihrer auffassung zu recht rechnungen verschickt - haben dann aber den abmeldeschein noch mehrmals zugeschickt bekommen und trotz besserem wissen neue rechnungen geschickt

lg
yvonne

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