Hallo und guten Abend,
ich versuche mich mal kurz zu fassen,sonst geht das ins endlose.
Ich habe eine sehr alte Mutter (95) als dementen Pflegefall zu betreuen und mir wurde das jetzt mal alles mal zuviel.
Eigentlich wollte ich sie im Heim unterbringen lassen, aber da sie keine Vorsorgevollmacht getroffen hat, bin ich nicht befugt und diese alte Dame ist immer noch selbstbestimmt.
So habe ich einen Anreiz dem Gericht übergeben,eine Lösung (Kurzzeitpflege zu finden)
Jetzt will das Gericht mir eine alleinige Betreuungsvollmacht erstellen für Gesundheit,Finanzen etc.
Ich habe da aber noch einmal drüber geschlafen und mir kommt das alles viel zu anstrengend vor, mir noch mehr aufzuhalsen als ich so oder so schon an der Backe kleben habe.
Da fährt ja mein Zug rückwärts anstatt vorwärts.
Ich pflege schon seit 13 Jahren so und nun soll ich dem Gericht Rede und Antwort stehen, wie ich Geld verwalte und wohin es fließt?
Wenn ich ein Eis kaufe,mir eine Quittung ausdrucken lassen?
Das heißt für mich jetzt jeden Schritt den ich einkaufen gehe, mit Belegen zusätzlich abzuheften in Ordnern?
Und dann beim Amtsgericht zur Überprüfung einreichen?
Und wenn denen dann was nicht passt,oder ein Beleg fehlt, ich mir noch eine Rüge abholen darf?
Ich glaube dazu habe ich keinen Bock und wollte fragen, ob ich die Anregung beim Gericht wieder revidieren kann,wie wir es vorher hatten?
Der Richter zur Anhörung war übrigens noch nicht da.
LG
Jolande
kann ich gerichtliche Betreuung der Mutter wieder revidieren?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Du kannst dem Gericht mitteilen, dass Du nicht als Betreuerin berücksichtigt werden willst. Dann wird ein anderer Betreuer bestellt. Abgesehen davon, so genau, wie Du Dir das vorstellst, ist das mit der Rechenschaftslegung nicht. Ich hab über Jahre meine Großmutter betreut, hab einmal am Anfang alles dargelegt, und dann einmal im Jahr die Kontoauszüge eingereicht, das langte schon. Das kann man vorher absprechen, wie das an Deinem Gericht gehandhabt ist. Quittungen musste ich überhaupt nicht einreichen. Der normale Verbrauch (inkl. Eis oder mal hochwertige Klamotten), darüber musste ich gar keine direkte Rechenschaft ablegen. Da hab ich dann handschriftlich an die Abbuchung geschrieben, was es war. Friseur, Fußpfleger, teure Unterwäsche u.s.w.
wirdwerden
hallo,
das hörte sich aber von dem Sozialarbeiter des Landkreises anders an.
Vielleicht läuft das von Kommune zu Kommune anders?
ich wollte eigentlich nur einen richterlichen Beschluss über die Kurzzeitpflege,damit ich mal Luft bekomme.
Aber das jetzt so etwas dabei raus kommt finde ich einschränkend.
Einladung zum Amtsgericht und einen Rechtspfleger an die Seite.
Selber Entscheidungen treffen kann man auch nicht ohne den Richter.
Ein fremder Betreuer ist ja noch grauslicher der alles nur vom Schreibtisch ordert.
Hier habe ich mir ein Eigentor geschossen glaube ich und hätte lieber abwarten sollen.
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ZitatDas heißt für mich jetzt jeden Schritt den ich einkaufen gehe, mit Belegen zusätzlich abzuheften in Ordnern? :
Nö, aber dann muss man im Falle des Falles mit den Konsequenzen leben.
ZitatUnd dann beim Amtsgericht zur Überprüfung einreichen? :
Wenn das Gericht diese anfordert, sollte man sie haben, ja
ZitatUnd wenn denen dann was nicht passt,oder ein Beleg fehlt, ich mir noch eine Rüge abholen darf? :
Dann muss man da halt notfalls darüber streiten. Und den Betrag natürlich erstatten, wenn man ihn nicht nachweisen kann bzw. er gerichtlich nicht anerkannt wird.
ZitatAbgesehen davon, so genau, wie Du Dir das vorstellst, ist das mit der Rechenschaftslegung nicht. :
Widerspruch.
Die nehmen das sogar sehr genau. Insbesondere wenn irgend jemand derMeinugn ist man gäbe zu viel Geld aus oder man soziale Hildeleistungen benötigt.
Mag sein, das es vorein paar Jahren anders war oder regionale Unterschiede bestehen.
ZitatIch pflege schon seit 13 Jahren so und nun soll ich dem Gericht Rede und Antwort stehen, wie ich Geld verwalte und wohin es fließt? :
Ich vermute mal, man hat die letzen 13 Jahre den Verbrauch des fremden Geldes nicht dokumentiert?
Dann sollte man das besser selbst als Betreuer weitermachen.
Denn wenn ein gerichtlich eingesetzter Betreeuer kommt, dann kann es passieren, das er die Ausgaben der vergangen Jahre prüft. Dann kann es unbequen umd teuer werden.
Zitatmir kommt das alles viel zu anstrengend vor, mir noch mehr aufzuhalsen als ich so oder so schon an der Backe kleben habe. :
Man archiviert die Belege und trägt diese mit Stichtworten und Betrag in eine Liste ein. Gleiches gilt für Abhebungen / Abbuchungen vom Konto.
Zeitaufwand: ca. 30 Minuten / Woche
Also nicht wirklich viel.
Und wenn die Mutter im Heim ist bzw. Pflegehilfe bekommt, gewinnt man ja einiges an Zeit.
Nein Harry, das ist nicht Quatsch. Normale Haushaltungskosten, die nicht abweichen von dem was vor der Betreuung war, die gehen problemlos durch. Ich hab das vorher mit dem Rechtspfleger abgesprochen und gut wars.
wirdwerden
Zitat:Ich glaube dazu habe ich keinen Bock und wollte fragen, ob ich die Anregung beim Gericht wieder revidieren kann,wie wir es vorher hatten?
WSenn die Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist und keine Vollmacht vorhanden ist, muss früher oder später eine Betreuung beantragt werden.
ZitatNein Harry, das ist nicht Quatsch. :
Habe ich auch nirgendwo geschrieben.
ZitatIch hab das vorher mit dem Rechtspfleger abgesprochen und gut wars. :
Das ist deine Erfahrung, ich habe halt andere
Und ich vermute stark, das im Falle das Falles Gerichte sich bei dem Thema halt ans BGB (§ 1802 BGB , §§ 1840 ff. BGB ) halten werden.
Zitatmuss früher oder später eine Betreuung beantragt werden. :
Ich vermute sogar, das eine Rücknahme in der Form gar nicht gehen würde. Denn wenn eine Betreuung bei Gericht angeregt wurde, hat das Gericht einen entsprechenden Prüfauftrag. Ein "Kasse 1, Storno bitte" funktioniert da nicht so einfach.
deswegen sage ich ja ich habe mir dadurch wahrscheinlich ein Eigentor geschossen.
mein Anliegen war,das meine Mutter in eine Kurzzeitpflege kommen sollte,welches sie vehement verweigert.
Sie will da einfach nicht hin.
Auch nimmt kein Heim so eine Frau die noch Nein sagen kann,wenn sie was nicht möchte.
Sie ist ja nicht total "Honig im Kopf" und hat viele Tage sehr lichte Momente.
Sie hat mir die Zustimmung gegeben vom Konto Geld abzuheben und die Einkäufe..etc.davon zu erledigen.
Und das hat sie auch dem Landkreis mitgeteilt.
Wir kaufen gemeinsam über Tablett ein (REWE) und so schaffe ich den großen Einkauf der mindestens 3x im Monat stattfindet.
Was ich dann vergessen habe, hole ich in kleinen Einzelschritten dann eben nach.
Unter anderem habe ich aber den Sozialarbeitern gesagt, ich mache das nur unter Vorbehalt und wenn mir das zu doof wird, ich dann wieder abspringe.
So ist aus einem kleinen Problem jetzt was ganz anderes geworden und das stößt mir auf.
(jetzt weiß ich auch woher mein Reflux kommt) ;-)
Möglicherweise werde ich ja auch nicht als Betreuerin angesehen und wenn da ein fremder Betreuer kommt,der den ganzen Laden hier umschmeißt,wird das die alte Frau vom Hocker holen.
Vielleicht entscheidet der Richter ja auch ganz anders und lässt sie sofort weg bringen?
Also wer sich entscheidet seine Eltern in so einem Fall zu pflegen, der sollte sich das sehr gut überlegen,was da auf ihn zu kommt.
Das hätte ich mir in meinen ärgsten Träumen nicht gedacht das diese Frau so alt wird.
LG
Jolande
Kein Richter lässt die alte Dame sofort wegbringen. Die einzige Frage ist, wer jetzt die juristische Betreuungt übernimmt, damit es der Dame gut geht. Das kann jemand aus der Familie sein, aber auch jemand Fremdes. Wie soll das sonst funktionieren?
wirdwerden
Der Bereich "Sorge" gliedert sich in diverse Unterbereiche auf.
Ist halt die Frage, welche Du davon brauchst um die Pflege im bisherigen Umfang weiter leisten zu können.
Ich hatte seinerzeit, als meine Mutter ins Pflegeheim kam, bereits Kontovollmacht. Deshalb hatte mir die Richterin beim Besprechungstermin empfohlen, den Bereich Vermögenssorge nicht zu übertragen. So war ich nicht rechenschaftspflichtig.
Vielleicht auch ein Ansatz für die Besprechung für Dich.
Berry
@wird werden
das wird ja gerade geprüft,aber man hört und sieht nix vom Gericht.Hier hat sich bisher noch kein Richter angekündigt,geschweige denn mal schriftlich gemeldet das mein Antrag dort eingegangen ist .
Außer das die Sozialarbeiter da waren und an dem Tag war meine Mutter mal wieder guter Dinge.
Die sollen alle mal morgens um 7 Uhr kommen und das Chaos da betrachten.
Wenn irgendwelche Einrichtungen kommen wie auch der MDK sitzt Mutter frisch frisiert und geputzt am Tisch und alles sieht in Ordnung aus.
Leider ist aber das Gegenteil der Fall,denn die Frau ist eine Nachtwanderin und macht da dann alles kaputt oder zerschneidet Klamotten....etc.
Verlegt alles das man nix mehr findet.
Neulich habe den Personalausweis gesucht und hat 3 Wochen gedauert bei einer 1 kleinen Zimmer Wohnung bis ich ihn gefunden habe.Abgehauen ist sie mit dem Rollator und ist 3 Kmh gelaufen, bis sie einer weggefangen hat bei 36 Grad in der Hitze.
Also ich könnte darüber ein Buch schreiben und die Leute würde sich weg kringeln,weil es ja auch mal lustig ist.
Aber nicht für den Angehörigen der 24 Stunden pflegt..
@Sir Berry
also was mir übertragen werden soll ist die Gesundheitssorge und Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr Betreuungsverfügung.
Ich weiß noch nicht worauf ich mich da jetzt eingelassen habe?
Jedenfalls bekomme ich dann einen Ausweis und den soll ich überall vorlegen wenn ich was regeln muss.
Das hört sich jedenfalls alles mega anstrengend an.
LG ihr Zwei
Jolande
Du, ich kann das schon nachvollziehen. Glaub es mir einfach mal. Und die Geschichten gehen ohne Ende. Der Prof., der nächtens um 3.00 im Schlafanzug am Fluß aufgegriffen wurde, wo er früher zu aktiven Zeiten mit seinen paar Studenten im Sommer die Veranstaltungen durchgeführt hatte, er lehrte in einem Nischenfach mit wenig Studis.
Du musst hier zwei Sachen unterscheiden. Die gerichtlich festgesetzte Betreuung löst nicht die tatsächlichen Probs. Aber, man kann etwas in die Wege leiten. Eben die Unterbringung, auch gegen den Willen des Betreuten. Also die juristische Betreuung ist überwiegend ein Schreibtischjob. Sie ist dazu da, die juristischen Angelegenheiten unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Betroffenen zu regeln, soweit die Vorstellungen berücksichtigbar sind.
Und die tatsächliche Pflege, das ist eine ganz andere Frage. Die muss der Betreuer sicherstellen, soweit möglich. Die finanzielle Dokumentation ist das geringste Übel, glaub es mir mal.
Wer putzt denn nach dem Aufstehen in der Früh bei Ihr? Richter kündigen sich an, dann wird an dem Tag eben nicht geputzt, und die haben doch auch einige Erfahrung. Ich würde mal im Gericht einen Termin vereinbaren, oder mal in der Früh das Chaos abfotografieren und ans Gericht schicken. Und wenn Du Dich überfordert fühlst, dann muss das Gericht einen externen Betreuer finden.
wirdwerden
ZitatDas hört sich jedenfalls alles mega anstrengend an. :
Eigentlich nicht.
Der Mehraufwand ist nur die "Buchhaltung", ein paar Formulare hier und da.
Es wird halt alles in gesetzliche Bahnen gelegt.
Die Pflege geht weiter bzw. Hilfe müsste man sich über kurz oder lang eh besorgen.
Jetzt wirds eigentlich einfacher, weil die Mutter nicht mehr ihre Zustimmung geben muss für eine Pflegehilfe zu beauftragen, bei anderen Sachen muss man nicht mehr auf sie einreden / übereden etc.
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