kontopfändung und überweisung

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
verzweifelt123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
kontopfändung und überweisung

hallo,
ich bekomme rente und grundsicherung und seit kurzem wird mein konto gepfändet. da ich mich überhaupt nicht auskenne, brauche ich ihre hilfe.
am anfang des monats wollte ich meine miete überweisen. da mein konto gepfändet wird, fragte ich die bankangestellte der sparkasse, ob das möglich ist. sie sagte mir, dass es kein problem gäbe. ich habe den überweisungsauftrag abgegeben und mein restliches geld abgehoben. jetzt kam ein schreiben der sparkasse, dass der überweisungsauftrag nicht durchgeführt wurde. auf meinen kontoauszüge steht auch, dass das geld für meine miete an den gläubiger überwiesen wurde. so kann ich in diesem monat meine miete nicht bezahlen. kann die bank so was machen? vor allem habe ich ausdrücklich hingewiesen, dass mein konto gepfändet wird. was kann ich dagegen tun? meine bank sagte mir gerade, dass sie nicht verpflichtet sind, den überweisungsauftrag ausführen. stimmt das?
ich bedanke mich im voraus
verzweifelt123

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Gepfändet werden kann doch nur der Betrag x, welcher über dem Sozialsatz liegt.

Sie sollten unbedingt mit dem Gläubiger in Kontakt treten und versuchen, eine Regelung zu finden. Warum hat er denn eine Lohnpfändung initiiert?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@verzweifelt123

ok, überweisung wurde per kundenauftrag gemacht innerhalb der 7 tage frist? dann ab zur bank, diese hat nämlich dann einen fehler gemacht. über sozialleistungen kann man innerhalb der gen. frist VOLL verfügen und überweisungen tätigen! hast du das notwendige getan, MUSS die bank erneut, trotz überschrittener frist, dafür sorgen, dass die überweisung klappt! bitte originale deines bescheids über einkünfte mitnehmen und HÖFLICH bleiben. zwar hat die bank den fehler gemacht, aber der wurde ja erst möglich wegen deines problems! hatte hier grad nen fall da hat es 5 mal nen anlauf gebraucht und nun konnte der typ seine miete zahlen.
welche bank ist es?
außerdem empfehle ich dir

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/Download/Kontenpfaendung_Aufhebung_mailen.pdf

findest du n schreiben an das gericht wegen aufhebung der pfändung!

zusätzlich: rente und alg2 pfändungen sind so wie du schilderst nicht möglich, siehe hier:

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvollstreckung.htm

mach ne SCHRIFTLICHE mitteilung an den gläubiger, ungefähr so:

ich beziehe zur zeit xxxx in höhe von yyy.
mir ist klar, dass sie so keine pfändung vornehmen können.

ich möchte aber gern meine schulden zahlen. leider ist es mir nur in raten von 10€ möglich. als beweis meines willens füge ich, in kopie, den beleg über die einzahlung der ersten rate bei. ich bitte um ruhendstellung. hierzu benötigt meine bank ein fax oder eine schriftliche bestätigung. vielen dank für ihr verständnis...
damit machst du deutlich, dass du weißt, es ist schikane. zeigst aber gleichzeitig bereitschaft!
eine frage hab ich noch: warum haste denn auf mb, vb und all das gar nicht reagiert???



sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
verzweifelt123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen dank für die antworten. diese helfen mir echt weiter. ich wußte gar nicht, dass man eine aufhebung des pfändungsbeschlusses beantragen kann. die mitarbeiter der schuldnerberatung haben so was gar nicht erwähnt.
die geschichte hat sich wie folgt entwickelt: die bank (es ist die sparkasse) hat die miete doch überwiesen. sie hat aber mein konto belastet, so dass es jetzt im soll ist. sie meinten, dass das geld nun mal dem gläubiger überwiesen ist und sie es nicht mehr zurück holen können. jeztz werden sie mein konto auch mit überziehungszinsen belasten, obwohl ich alles fristgemäß eingereicht habe.
ich habe auch mehrmals mit dem vertreter des gläubigers gesprochen und eine ratenzahlung angeboten. da aber diese ihnen zu niederig waren, kam es zu der pfändung. mir ist klar, dass die schulden hoch sind und ich jahre für die abzahlung brauchen werde, aber aus der grundsicherung kann ich tatsächlich nicht mehr als 10,- euro abknüpfen. ich denke, der gläubiger wird sich bestätigt fühlen, wenn sie das geld auf sein konto sieht, vor allem so kurz nach der erstellung der pfändung.
na ja, ich behalte den kopf hoch und versuche es mit der aufhebung des beschlusses.
noch mal danke!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@verzweifelt123

die bank ist verpflichtet, das geld zurückzubuchen. dafür muss man kämpfen, es ist nervig aber ein fehler der bank!! versuch es.
wenn der gläubiger nicht bereit ist kleinstbeträge zu akzeptieren, bitte um stundung in anbetracht deines einkommes. schick eine kopie des alg2 mit. es gibt auch ein gesetz, dass er keine weiteren zwangsmaßnahmen, die kostenpflichtig sind, einleiten darf. schadensminderungspflicht, ich glaub §254 bgb. teil ihm das in freundlichen worten mit. gleichzeitig den antrag ans gericht!
viel glück

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

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