lebenslanges Wohnrecht bei Verkauf??!?

24. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
maiko13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
lebenslanges Wohnrecht bei Verkauf??!?

Hallo zusammen,

hoffe hier kann mir jmd hilfe leisten!
es steht ein haus zur zwangsversteigerung an, welches wir kaufen möchten.
es ist jedoch bei den leuten die es verkaufen müssen so geregelt, dass der mann lebenslanges wohnrecht hat.
was passiert denn nun nach der ersteigerung? muss/darf er da wohnen bleiben??
kann man ihn rausbekommen?
es ist wohl auf jedenfall notariell eingetragen worden dieses wohnrecht...?!
also würde gerne mehr erfahren, danke!!
maiko

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pochifiore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Leider kann ich dazu auch nichts sagen, aber ich habe genau das gleiche Problem! (Nicht dass wir uns für das gleiche Objekt interessieren...)

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#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Maiko,

eine solche beschränkte persönliche Dienstbarkeit bleibt auch bei einer Zwangsversteigerung bestehen. Das Grundstück wird mit allen Lasten und Beschränkungen versteigert. Die einzige Möglichkeit besteht meines Wissens nach darin, die Person "auszuzahlen" um die Einwilligung zur Löschung des Rechtes im Grundbuch zu erhalten.

Gruß

Julia

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#3
 Von 
Pochifiore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Puh, das hört sich dann aber schon schwierig an.
Wo sieht man das denn genau und zuverlässig ob solch eine Last oder Beschränkung wirklich vorliegt und übernommen werden muss?
Steht das im Grundbuch drin?
(ganz blöde Frage: Das Grundbuch kann man bei der Gemeinde ansehen, oder?)

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#4
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ja im Grundbuch stehen solche Belastungen. JuYa hat im übrigen recht! Ein solches "Niesbrauchrecht" kann nur mit Notar und Einverständnis der Gegenseite gelöcht werden. Grundbücher werden meist beim zuständigen Amtsgericht aufbewahrt. Du wirst aber soweit ich weis eine Einverständniserklärung des Eigentümers brauchen. Aber bei einer Zwangsversteigerung müsste doch ein Ansprechpartner angegeben sein...

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#5
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

@Maiko,

wenn das Grundstück zwangsversteigert wird, dann hat das Gericht ein (Wertermittlungs-)Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kannst Du im Amtsgericht in der Zwangsversteigerungsabteilung - wichtig: Geschäftszeichen! - einsehen; es enthält i. d. R. auch Angaben über die sogenannten Lasten und Beschränkungen. So benötigst Du keine Einwilligung vom GS-Eigentümer.

Gruß

Julia

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ein Zwangsversteigerungsverfahren wird meistens durch eine Bank eingeleitet, damit diese ihr durch eine Grundschuld abgesichertes Geld zurück bekommt.

Wenn diese Grundschuld im Range vor dem Wohnrecht steht (was oft der Fall ist), dann wird das Wohnrecht durch die Zwangsversteigerung automatisch gelöscht.

Ein Einblick in das Wertgutachten ist trotzdem hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pochifiore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ch habe die Unterlagen erhalten und kann diesen letzten beitrag bestätigen. Das Wohnrecht gilt in diesem Fall nicht.

Ist ja schon irgendwie schlimm für die Leute...
Bekommt man die dann auch sicher da raus? Ich meine, die werden sich doch mit Händen und Füßen wehren, oder?
Kommen da dann noch mehr Kosten auf einen zu?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

ich hab das gleiche problem. möchte auch ein haus ersteigern, dass zur zwangsversteigerung ausgeschrieben ist. ich habe mieter drin, die nicht rauswollen und auch keine miete zahlen. bei einer zwangsersteigerung gilt eine 3 monatige kündigungsfrist für die mieter (denke auch für diejenigen die ein wohnrecht haben, dass ja somit verfällt). Wenn sie jedoch nach drei Monaten keine Wohnung haben oder nicht ausziehen wollen hilft auch nur der Gang über den Gerichtsvollzieher und Zwangsräumung was mehrere Tausend Euro kostet und vor allem viiiel Zeit.
Wir sind am Überlegen, ob wir das Haus ersteigern sollen oder nicht.
Aber bei einer Zwangsversteigerung ist es normal üblich, dass sämtliche Altlasten des Hauses wegfallen und auch ein eingetragenes Wohnrecht wegfällt. Beim Kauf natürlich nicht.

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