hallo,
ich habe von der BfA ein med.gutachten angefordert und es auch bekommen. nun steht aber unter dem gutachten der satz:
"Auf die urheberrechtlichen Bestimmungen wird aufmerksam gemacht."
Was bedeutet das??? darf ich dieses gutachten nicht weitergeben, auch nicht an meine behandelnden ärzte???
Wär schön wenn mir das jemand erklären würde.
danke im voraus
medizinisches gutachten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo
Klar kannst Du.
Bei die Gutachten die Du jetzt hab, handelt sich um ein Originals Werkstück, den Hinweis auf Urheberrecht Bestimmungen bedeutet das das Werks darf nicht: 1- vervielfältigt (kopiert oder wieder gedrückt werden). 2- veröffentlicht (im Internet oder durch die Presse z.B.)
Und natürlich geht’s hier im erste Linie das keine andere Gutachter diese Schöpfung wieder benutzt.
Du kann immer Dein Original zeigen und behalten wenn eine Kopie benötigt wird muss erst die Zustimmung von der Gutachter abgeholt werde. Ob Du die abgeben muss oder nicht, kann ich sagen.
Für den privat Unterlagen kannst Du kopieren wie du möchtest zu Hause, aber die Kopien darfst du nicht gebrauchen.
MfG
-- Editiert von Audio am 05.06.2005 13:56:15
hi audio,
was heisst das jetzt genau.
darf ich dieses gutachten meinen ärzten zeigen, aber die dürfen keine kopie anfertigen??? darf mein anwalt sich eine kopie ziehen??
das gutachten was ich von der BfA bekommen habe war kein original, sondern auch nur ne kopie.ich habe das gutachten angefordert, weil meine ärzte zweifel an der kompetenz des gutachters haben.
danke für deine antwort
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Hallo Baltus
Zeigen (in der Hand) kannst Du immer und überall wo Du möchtest.
Wenn es um Rechtstreit geht besonders betrefft die Gutachten in sich, dann kannst Du bzw. der RA, Kopien machen für die Akte (z.B. an das Gericht als Anlage geben).
MfG
kann man ein medizinisches gutachten anfechten? wenn ja,was kostet das? kurz zum fall.guter freund,seit 2 jahren wegen starken depressuionen krank,bestätigt vobn ärzten und gutachten,lebt in scheidung.frau möchte gutachten anfechten.ich denke,frau muß die anwaltskosten übernehmen.wer weiß da bescheid?
Und jetzt?
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