neue Stromzähler / Energierecht vs. Berufsrecht vs. Mietrecht vs. Zivilrecht

8. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Stromzähler / Energierecht vs. Berufsrecht vs. Mietrecht vs. Zivilrecht

Hallo liebe Leute,

LEGENDE:
X = Mieter (das bin ich; der einzige Mieter im Haus)
Y= Vermieter (zugleich Hauseigentümer)
S= Firma, die im Auftrag vom Netzbetreiber den Monteur entsendet zum Zählerwechsel.
M= Monteur (das ist der Monteur der Firma S, die direkt im Auftrag vom Netzbetreiber Zählerwechsel macht)
N= Netzbetreiber (in diesem Falle zugleich grundzuständiger Messstellenbetreiber, immer gewesen und geblieben)
YA= Sohn vom Vermieter (der sich öfters um dies und jenes kümmert, weil Y es nicht auf die Kette bekommt)
U= Unbekannter ("Bekannter" von YA und möglicherweise Y)



vorab Entschuldigung, aber dieser Beitrag wird leider lang. Das Thema ist aber durchaus spannend und interessant. Aber Achtung! Es ist kompliziert und ich glaube das wird eine der schwersten Fragen im ganzen Forum sein! Mitunter auch deswegen, weil es thematisch mehrere Rechtsgebiete anreißt. Dies wären meiner Einschätzung nach in diesem Falle Energierecht, Baurecht, Berufsrecht, Mietrecht und Zivilrecht!

Ich habe bereits ewig lange im Netz recherchiert und konnte zu manchen Fragestellungen absolut keine Antworten finden. Darum melde ich mich nun hier und hoffe auf Antworten, egal von wem, aber vor allem von Fachanwälten, langjährigen Elektrikern, Netzbetreiber-Mitarbeitern, erfahrenen Hauseigentümern und Co.

Der Reihe nach:
Folgende Eckdaten:

Mieter X hat bei Vermieter Y einen Mietvertrag.

Y ist Privatvermieter. X wohnt mit Y im selben Haus. Y hat nur dieses Haus.

Haus hat 3 Wohnungen. 1 steht leer.

Es gibt insgesamt 2 Stromzähler.

Haus steht nicht unter Denkmalschutz, ist aber über 110 Jahre alt.

Y ist alt und hat von Mietrecht keine Ahnung, ist vom Typ her jemand, für den keine Gesetze gelten.

X ist wahrscheinlich der erste Mieter in seinem Leben, der einen schriftlichen Mietvertrag mit Y hat.


Zur Ausgangslage:

12/2019 wurde X und Y schriftlich vom Netzbetreiber mitgeteilt, dass die alten Stromzähler bald ausgebaut
und gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht werden. Eine schriftliche Ankündigung des Wechseltermins folge dann.

04/2020 kam benannte Ankündigung.

Dann im 05/2020 kam der Termin.

So. Und jetzt geht's los.


Zum Fall:

Der Monteuer M der Firma S im Auftrag des Netzbetreibers N kam.

Er begann' mit den Arbeiten, tauschte den Stromzähler am linken Platz aus. Dann sollte der Stromzähler am rechten Platz folgen. Dies ist der Stromzähler, der den Strom von X zählt. M entfernte die Plombe und öffnete dieses kleine schwarze Kästchen direkt unter dem Stromzähler. Dort stellte der sodann direkt fest, dass etwas nicht in Ordnung ist. M erklärte dies dem anwesenden Mieter X, Y lag zu dem Zeitpunkt auf seinem Sofa in seiner Wohnung, unbemerkt. M sprach von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage". M erklärte weiter etwas auf "Elektro-Fachsimpel", was ich (Mieter X) nicht genau verstehen konnte.
M erklärte so etwas Ähnliches wie "Hier 1 Klemme, da 2 Klemmen".... und weiter "Das hat man ganz ganz früher gemacht. Das darf heute so nicht mehr sein." Und weiter erklärte er etwas von Brandschutz und erklärte, dass er nun an diesem Platz den neuen Stromzähler nicht einbauen kann, nicht einbauen darf. Er fertige nun ein Mängelbericht an. Und diese Mängel müssen vom Vermieter (also Hauseigentümer) behoben werden. Genauer gesagt: Der Vermieter Y muss einen Elektromeisterbetrieb, der die Zulassung vom Netzbetreiber N hat beauftragen die Mängel zu beseitigen. Erst dann könne der neue Stromzähler auch an diesem Platz gewechselt werden. Y verblieb weiterhin in seiner Wohnung, die ebenerdig mit dem Zählerkasten ist.

M fertigte sodann den Mängelbericht an und erklärte mir, dass Y entsprechend Bescheid von N bekommen wird.
Den Mängelbericht bekam ich dann auf Anfrage ebenfalls von N.

Als M fertig mit dem Mängelbericht und allem war wollte er, dass ich diesen unterschreibe. Ich habe die Unterschrift verweigert.
Das Blatt sah vor, dass auch bzw. wohl in erster Linie der Hauseigentümer zu unterschreiben hatte.

Daher habe ich, X, M darauf hingewiesen, dass Y auch im Haus ist. Ich habe M dann sachte zurück ins Haus "gedrängelt". Im Flur am Zählerkasten stand dann plötzlich Y, der wohl dachte, dass schon alle wieder weg sind. Y wollte sich offenkundig nur die neuen Stromzähler angucken. M stellt sich Y direkt vor und machte Y die gleichen Erklärungen wie mir. Das habe ich mitbekommen. M hat das auch alles sehr gut und verständlich erklärt. Wie Y aber nun mal ist nickte er einfach alles ab, wahrscheinlich
sogar ohne es inhaltlich genau verstanden zu haben. Über dies hinaus reagierte Y leicht genervt und sagte M ins Gesicht "Jooo jooo. Ich hab 'n Bekannten. Der kann das machen."

Nun muss man wissen (Hintergrundwissen), dass "Bekannter" bei Y so viel heißt wie "Ich ruf mal meine Alkoholiker- und Rentner-Kumpels an und einer von denen bringt mir das dann mal eben für 'ne Flasche Bier und 10 Euro in ordnung".

Achtung! Dies ist wirklich kein Scherz und auch nicht wirklich übertrieben. Das ist die Wahrheit.

Etwas anders als sonst lief es aber dann doch, also in dem Falle nicht ganz so dramatisch wie man nun vermuten könnte.
Ich will betonen, dass ich hier auch präzise und fair bleiben will! Genauigkeit ist mir sehr wichtig.

So.
So weit so gut. Der Monteur M war dann mit seinen Erklärungen fertig und reiste ab.

Der Bescheid kam offenkundig. Und dann musste was getan werden.

Ich hatte inzwischen ja auch im Hintergrund den Mängelbericht angefordert und bereits bei mir auf dem Tisch liegen.

Nun war es wenige Wochen später so, dass ich morgens auf einmal keinen Strom mehr hatte.

Ich ging die Treppe runter, um nachzusehen. Da waren nun ein Unbekannter U und YA (der Sohn des Vermieters) am Stromzähler und hatten die Sicherungen alle raus gedreht und waren dort was am Gucken. Wer U war ist mir bis heute unbekannt geblieben.

Nochmals wenige Wochen später das gleiche Spielchen. Dieses Mal waren ebenfalls U und YA am Stromzähler. Dieses Mal hatte man aber dran gearbeitet. Und dazu hatte man auch eine Plombe entfernt. Diese Plombe war exakt die Plombe, die von M dran gemacht wurde, nachdem dieser fertig war mit seiner Arbeit. Auf der Plombe steht auch der Name von Netzbetreiber N drauf.

Was mir auffiel: Die beiden schien es nicht so Recht zu sein, dass ich sie nun antraf. Und U hatte weder einen Dienstwagen, noch Arbeitskleidung, noch eine Anmeldung bei mir. Nichts. Einfach gar nichts.

Nun war ich unterwegs und kam ein paar Stunden später zurück. Ich gucke in den Zählerschrank rein, stelle fest: Plombe fehlt.

Dann habe ich mich an das Thema ran gemacht und wollte grundsätzlich mal viel mehr über all das wissen.

So fand ich heraus und das hat auch ein Gespräch mit N bestätigt, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf und dass jeder Elektriker, der dran gearbeitet hat, grundsätzlich immer sofort nach Abschluss der Arbeiten eine neue Plombe dran macht. Und vor allem, dass noch nicht ein mal jeder Elektriker da ran darf, sondern nur diejenigen, die ganz konkret eine spezielle Zulassung von Netzbetreiber N haben. Diese Zulassung hat zumindest in dem Ort, wo ich wohne,
nur ein Betrieb. Und von diesem Betrieb war der Unbekannte U auch nicht.

Nun fehlt seit dem die Plombe und es ist nichts weiter passiert. Außer eine Antwort auf meine E-mai Nachfrage an N. N antwortete mir, dass eine "Instandsetzung durch Herrn "YA" gemeldet wurde und der Zählerwechsel bereits bei Firma S in Auftrag gegeben worden sei".

Dann kam eine schriftliche Ankündigung eines neuen Termins. Dieser wurde jedoch ebenfalls schriftlich kurz vorher wieder abgesagt. Telefonische Nachfrage bei Firma S ergab', dass der Monteur M krank sei und dass also auf jeden Fall der selbe Monteur wieder kommen wird, weil der für das Gebiet zuständig sei. Wenn er wieder gesund sei, dann würde man sich wieder automatisch bei mir melden wegen des Termins.

So. Und jetzt ist aber seit dem wirklich nichts mehr passiert!

Ihr seht: Eine sehr große und komplexe Geschichte!

Und damit jetzt final zu den Fragen, die ich habe:


Ich persönlich weiß nur, dass das Öffnen/Entfernen und Beschädigen von Plomben eine Straftat darstellt. Darum habe ich das nie gemacht und will es auch nicht. Ich fasse diese Sachen nicht mal an, abgesehen davon, dass ich richtig Angst vor Strom habe. Ich mag' noch nicht einmal gern in der Nähe von Stromzählern oder so sein. Ich lese den Stromzähler nur regelmäßig ab.
Sonst nichts. Nun weiß ich aber nicht genau welche unterschiedlichen Plomben es da überhaupt gibt, habe die Unterschiede aber schon festgestellt und für euch markiert.

Dann ist es noch so, dass ich im Netz irgendwo was von "Bestandsschutz" gelesen habe im Bezug auf Elektrik/Hausinstallation/Zählerkasten.

Nun ist mir aber nicht klar was das bedeutet und wer da welche Regeln aufgestellt hat zu dem Thema. Ich konnte nichts finden.

Das Einzige, was ich gefunden habe, aber eigentlich wieder thematisch ein bisschen was Anderes, was Allgemeineres war, war eine Seite der Verbraucherzentrale, die in einem roten Kasten im Text zum Thema "Moderne Messeinrichtungen" geschrieben hat, dass in manchen Fällen es zwingend erforderlich wird, dass der komplette Zählerschrank neu gebaut werden muss, was mehrere Tausend Euro kosten kann. Sonst könne man die neuen Stromzähler nicht einbauen, deren Einbau die Hauseigentümer jedoch dulden müssen. Und dass dies erforderlich wird beträfe insbesondere Bauten vor 1960. Und dieses Haus ist schließlich deutlich älter!

Frage 1: Wer legt das wann bzw. unter welchen Umständen fest, dass dieser oder jene Zählerkasten neu gebaut werden muss?

Frage 2: Könnten Monteure im Auftrag von Netzbetreibern über gewisse "Ungesetzlichkeiten", die im Zusammenhang mit der
Hauselektrik, dem Zählerkasten und dem Hauseigentümer stehen, hinwegsehen und entgegen von Regeln und Anweisungen doch neue Stromzähler einbauen?

Frage 3: Habe ich als Mieter bzw. als Bürger die Pflicht fehlende Plomben zu melden? Wenn ja, bei meinem Stromanbieter oder direkt beim Netzbetreiber?
(Wenn ja, dann ist der Zug wohl schon abgefahren quasi; zumindest habe ich nichts schriftlich gemacht, auch weil ich Angst habe die Wohnung zu verlieren)

Frage 4: Stimmt das, was mir Leute sagen, dass es zu einer Anzeige kommt, wenn das vom Netzbetreiber festgestellt wird, dass die Plombe fehlt?
Dies haben mir nun bereits auch Leute so gesagt, die selbst mal als Elektriker tätig waren oder teils noch sind.

Frage 5: Was sollte ich sonst noch beachten?



Zusatzinfos: M und N haben mir erklärt, dass der alte Stromzähler zwingend noch dieses Jahr gewechselt werden muss, weil über diesen Stromzähler ab dem 1.1.2021 nicht mehr abgerechnet werden darf (!). Es ging da auch um Eichfristen und darum, dass diese "Charge" bei einer Stichprobe durchgefallen sei.

Und unter anderem auch aus diesen Gründen habe ich ein bisschen Sorge, dass ich irgendwann plötzlich ohne Strom da stehe, weil der Vermieter Y sich einfach um nichts kümmert und/oder sich gegen Alles wehrt.

Aber auch habe ich ein bisschen Sorge, dass ich mit dem Vermieter Y Ärger bekomme, weil er in mir einen Denunzianten sieht oder so, was ich aber nicht bin und auch gar nicht sein will. Aber ich will eben auch nicht in eine unangenehme Situation kommen, wo ich dann plötzlich von einem Monteur oder von der Polizei dazu befragt werde, wo denn die Plombe sei. Denn das war ich wirklich nicht! Ich lebe so sparsam und habe einen so unglaublich niedrigen Stromverbrauch! Da hätte ich echt kein Interesse daran irgendetwas
zu manipulieren. Mal abgesehen davon, dass ich davon überzeugt bin, dass die das eh rausfinden würden. Und ich wüsste ja auch gar nicht wie das alles geht.

Entschuldigt nochmal die Ausführlichkeit. Aber um ein langes Hin- und Her zu vermeiden und auch um Missverständnissen entgegen zu wirken,
war das notwendig meiner Meinung nach.

Ich hoffe, ihr könnt mich verstehen.


Hier noch die Erklärungen zu den Bildern:

Auf dem Mängelbericht fehlt die Unterschrift des Vermieters nur deswegen, weil der Monteur das Foto davon vorher gemacht hat. Der Vermieter hat aber schlussendlich unterschrieben.

Erklärung Zählerkastenbild:

Orange umkringelt: sind die Eichplomben, wie ich vermute. Diese Plomben sehen so aus wie Bleiplomben. Auf ihnen steht "EH 3" genau so wie es auf der Klebemarke steht. Dort ist das "EH 3" in dem Kreis wiederzufinden. Diese gelbe Klebemarke ist nach meinen Recherchen ein so genannter "Hauptstempel einer Staatlich anerkannten Prüfstelle"

Orange mit einem Viereck markiert: Die gelbe Klebemarke.

Grün umkringelt: Die "Hersteller"-Plomben (?), weil auf diesen Plomben "EMH" drauf steht und dieser neue digitale Stromzähler schließlich auch von der Firma "EMH" stammt.

Gelb umkringelt: Die "Westnetz"-Plomben, so wie ich sie nenne, weil dort Westnetz drauf steht. Und darunter eine Nummer, die ich unkenntlich gemacht habe. Diese (!) Plomben wurden durch einen Monteur dran gemacht, nachdem er daran gearbeitet hatte. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz, dem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist.

Weiss umkringelt: Eine Plombe, vermutlich eine Blei-Plombe, wo "VEW F" drauf steht. Ich habe keine Ahnung was das zu bedeuten hat und wer die da wann dran gemacht hat

Achtung!

Und nun mit einem roten Dreieck markiert: Das ist die Plombe, die inzwischen nicht mehr da ist!

Weitere Fragen dazu sind nun:

Habe ich es richtig beschrieben? Wenn nicht:

Was für Plomben sind das alles?

Und welche Folgen hat es, je nach dem welche Plombe man beschädigt oder entfernt? Welche Straftaten ganz genau stehen evtl. im Raum?

Und wie genau funktioniert eine Plombenöffnungsmeldung?

Bin ich da richtig informiert, dass der Netzbetreiber und auch die von ihm beauftragten Monteure, die Stromzähler wechseln, nicht nachprüfen wer wie an Stromzählern gearbeitet hat?

https://www.bilder-upload.eu/bild-794a82-1602173315.jpg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-da21a8-1602173377.jpg.html


Vielen Dank.



-- Editiert von Via-reef am 08.10.2020 18:42

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Via-reef):
Frage 1: Wer legt das wann bzw. unter welchen Umständen fest, dass dieser oder jene Zählerkasten neu gebaut werden muss?

Zum einen der Gesetzgeber, dann auch der Netzbetreiber.



Zitat (von Via-reef):
Frage 2: Könnten Monteure im Auftrag von Netzbetreibern über gewisse "Ungesetzlichkeiten", die im Zusammenhang mit der Hauselektrik, dem Zählerkasten und dem Hauseigentümer stehen, hinwegsehen und entgegen von Regeln und Anweisungen doch neue Stromzähler einbauen?

Könnten sie. Da sie aber arbeits-, zivil- und strafrechtlich haften, werden das die wenigsten machen.



Zitat (von Via-reef):
Frage 3: Habe ich als Mieter bzw. als Bürger die Pflicht fehlende Plomben zu melden? Wenn ja, bei meinem Stromanbieter oder direkt beim Netzbetreiber?
(Wenn ja, dann ist der Zug wohl schon abgefahren quasi; zumindest habe ich nichts schriftlich gemacht, auch weil ich Angst habe die Wohnung zu verlieren)

Nein, die Pflicht hat man nicht. Muss dann aber mit den möglichen Konsequenzen leben.
Melden würde ich das bei beiden Stellen.



Zitat (von Via-reef):
Frage 4: Stimmt das, was mir Leute sagen, dass es zu einer Anzeige kommt, wenn das vom Netzbetreiber festgestellt wird, dass die Plombe fehlt?
Dies haben mir nun bereits auch Leute so gesagt, die selbst mal als Elektriker tätig waren oder teils noch sind.

Da sind die Unternehmen nicht sehr tolerant.
Und der Stromverbrauch darf dann durchaus geschätzt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Via-reef):
Frage 1: Wer legt das wann bzw. unter welchen Umständen fest, dass dieser oder jene Zählerkasten neu gebaut werden muss?

Zum einen der Gesetzgeber, dann auch der Netzbetreiber.



Zitat (von Via-reef):
Frage 2: Könnten Monteure im Auftrag von Netzbetreibern über gewisse "Ungesetzlichkeiten", die im Zusammenhang mit der Hauselektrik, dem Zählerkasten und dem Hauseigentümer stehen, hinwegsehen und entgegen von Regeln und Anweisungen doch neue Stromzähler einbauen?

Könnten sie. Da sie aber arbeits-, zivil- und strafrechtlich haften, werden das die wenigsten machen.



Zitat (von Via-reef):
Frage 3: Habe ich als Mieter bzw. als Bürger die Pflicht fehlende Plomben zu melden? Wenn ja, bei meinem Stromanbieter oder direkt beim Netzbetreiber?
(Wenn ja, dann ist der Zug wohl schon abgefahren quasi; zumindest habe ich nichts schriftlich gemacht, auch weil ich Angst habe die Wohnung zu verlieren)

Nein, die Pflicht hat man nicht. Muss dann aber mit den möglichen Konsequenzen leben.
Melden würde ich das bei beiden Stellen.



Zitat (von Via-reef):
Frage 4: Stimmt das, was mir Leute sagen, dass es zu einer Anzeige kommt, wenn das vom Netzbetreiber festgestellt wird, dass die Plombe fehlt?
Dies haben mir nun bereits auch Leute so gesagt, die selbst mal als Elektriker tätig waren oder teils noch sind.

Da sind die Unternehmen nicht sehr tolerant.
Und der Stromverbrauch darf dann durchaus geschätzt werden.



Die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 sind mir zu ungenau, Mit diesen Antworten kann ich wenig anfangen.

Ich möchte wissen wie das konkret aussieht, wenn ein Zählerkasten umgebaut/neu gebaut werden muss. Werden etwaige Feststellungen durch den Monteur (der den Zählerwechsel durchführt) gemacht? Oder durch den dann bestellten Elektriker? Und wie kann man einen Hauseigentümer dann dazu zwingen den Zählerschrank neu bauen zu lassen? Auf welchen Gesetzen beruht das? Und wann gibt es für was (für welche Anlagen) einen "Bestandsschutz"? Wo ist dies festgelegt, was unter "Bestandsschutz" fälllt und was nicht?

Für mich klingt das so, als gäbe es im Prinzip Häuser, wo auch die Elektrik des Hauses und der Zählerkasten so veraltet sind, dass man einfach sagt "Jo, das ist zwar alles nicht mehr zulässig und das kann auch irgendwann mal zum Hausbrand führen, aber ist egal. Es ist so alt, dass es unter Bestandsschutz fällt, also kann einfach alles so bleiben."

Dann bei Frage 3. Die Pflicht, die man nicht habe. Aber trotzdem müsse man mit den möglichen Konsequenzen rechnen. Mit welchen Konsequenzen muss ich denn rechnen? Und warum ich vor allem? Ich (!) bin nur der Mieter, am Ende dann also der Anschlussnutzer, aber nicht der Anschlussnehmer. Es ist nicht mein Stromzähler. Und der Kasten und die Elektrik drum herum und dahinter ist auch nicht meine. Alles Vermietersache und/oder Netzbetreibersache. Wo steht also, dass ich mit den Konsequenzen leben muss? Und welche Konsequenzen würden das sein?

Zu 4: Ist es dann diese Konsequenz, dass der Stromverbrauch geschätzt wird?
Hier wird es dann ja immer abenteuerlicher. Weil irgendein Depp im Auftrag meines störrischen Vermieters die Plombe von dem Stromzähler entfernt, der meinen Strom zählt, muss ich dafür blechen? Muss ich es hinnehmen, dass mein Stromanbieter oder wer den Stromverbrauch schätzt? Nur weil ein mir unbekannter Depp die Plombe entfernt hat?

Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja, dann ist hier aber gleich richtig was los. Denn dann werde ich es a ) schriftlich und telefonisch melden, beim Stromanbieter und beim Netzbetreiber und b) werde ich dann wohl mal direkt zur Polizei gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Via-reef):
Mit diesen Antworten kann ich wenig anfangen.
Das liegt am System.
Zitat (von Via-reef):
Ich möchte wissen wie das konkret aussieht, wenn ein Zählerkasten umgebaut/neu gebaut werden muss
Diese Erklärung kann ein Rechtsforum nicht liefern.
Zitat (von Via-reef):
Die Pflicht, die man nicht habe.
Du hast das Wissen der fehlenden Plombe. Warum schreibst du hier Fortsetzungsromane, statt einfach eine Mitteilung an entsprechender Stelle zu machen?
Zitat (von Via-reef):
dass der Stromverbrauch geschätzt wird?
Es könnte sein. Geschätzt wird der Stromverbrauch auch aus vielen anderen möglichen Gründen. Von Blechen ist noch nichts entschieden.
Zitat (von Via-reef):
dann ist hier aber gleich richtig was los.
Hier eher nicht.
Aber melde gern überall, wo du meinst, es wäre wichtig.

Zitat (von Via-reef):
Aber Achtung! Es ist kompliziert und ich glaube das wird eine der schwersten Fragen im ganzen Forum sein!
Das glaube ich nicht. Was zu tun ist, steht schon in #1 und #2

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich meine Wohnung nicht verliere will. Deswegen melde ich das nicht (konkret). Weil ich vom Vermieter nicht als "Denunziant" betitelt werden will.

Weil ich nicht weiß was dann passiert und ob nicht ich dadurch trotzdem in den Fokus rücke und auf einmal Verdächtiger bin, weil es in anderen Fällen der Regelfall ist, dass der Mieter der Verdächtige ist.

Ist das so schwer zu verstehen?

Ich habe nun mal Angst vor großen Problemen mit Riesenkonzernen und Behörden, die übermächtig sind. Ich habe kein Geld für Rechtsanwälte. Ich weiß nicht was dabei raus kommt, wenn sich ein Netzbetreiber mit mir anlegt.

Ich weiß nur, wenn ein Polizist oder ein Richter etwas so und so sehen wollen - dann ist es so. Dann spielt Wahrheit gar keine Rolle mehr. Dann wird einfach geurteilt und dann ist man fertig.
Das ist einfach mal das Problem. Das ist die Realität, die man einfach auch mal sehen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Via-reef):
Wenn ja, dann ist hier aber gleich richtig was los. Denn dann werde ich es a ) schriftlich und telefonisch melden, beim Stromanbieter und beim Netzbetreiber und b) werde ich dann wohl mal direkt zur Polizei gehen.
Warum bläst du dich erst so großartig auf--- und jammerst dann ängstlich hier herum?
Zitat (von Via-reef):
Ist das so schwer zu verstehen?
Ja, allerdings.
Zitat (von Via-reef):
Und jetzt ist aber seit dem wirklich nichts mehr passiert!
Seit wann?


Hast du Strom in deiner Wohnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Um es kurz zu machen:

Für Deine Probleme ist Dein Ansprechpartner Dein Vermieter.
Und ja, wenn der untätig bleibt, wird es in relativer Kürze bei Dir duster in der Bude.

Die fehlende Plombe würde ich Westnetz melden.

Ansonsten: ....Angst die Wohnung zu verlieren....
Für mich ist eine Wohnung ohne elektrischen Anschluss schlicht unbewohnbar, musst Du aber selbst wissen.

Edit:

Hast Du eigentlich noch einen weiteren Sicherungskasten in Deiner Wohnung, oder ist das auf dem zweiten Bild da alles?

-- Editiert von spatenklopper am 13.10.2020 12:21

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Uh was für ein Text.
Und was für ein Aufwasch für relative Kleinigkeiten.
Mal ab von den Fragen und Sorgen hier:

Der, mit dem Zählerechsel, beauftragte Monteur bemängelte hier "nur", dass die Hausanschlussleitung unzulässigerweise durch die eine Anschlussklemme zu beiden Stromzählern geschliffen worden ist.

Sprich vor dem Einleiten in die Zähler hätte hier eine Aufteilung der Leitung erfolgen müssen.
Dies zu beheben ist keine grosse Sache, es mudd nur eine weitere Klemme gesetzt werden.

Grundsätzlich gelten hier die Regeln der Elektrotechnik und auf Altanlagen gibt es einen partitiellen Bestandsschutz.
Ich gehe von einem weiteren Unterverteiler in der Wohnung aus.
Die Plombe ist aus meiner Sicht unbedenklich, da der Zähler zum Ausbau angemeldet ist und hier ein Mängelprotokoll vorliegt sollte das EVU hier keine Welle machen.

Außerdem:
"Wer vorsätzlich oder rechtswidrig Plomben löst oder beschädigt macht sich Strafbar"


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das auf dem 2. Bild ist alles. In meiner Wohnung selbst gibt es sonst keine Verteilung oder Sicherungskasten oder irgendetwas.

Und was sollen diese Beleidigungen? Ich würde mich aufplustern... Ich benenne Fakten. Sonst nichts. Aber mit ganz viel Phantasie kann man natürlich Jedem irgendetwas anhängen und das, was derjenige schreibt, als "aufplustern" abwerten.
Ziemlich schwach. Und ich jammere auch nicht ängstlich rum, ich beschreibe lediglich Sachverhalte und Hintergründe.

Und ja, ich habe Strom in meiner Wohnung. Der Netzbetreiber teilte mir aber telefonisch mit: Kein Strom mehr in der Wohnung, wenn Vermieter untätig bleiben sollte.

Es ist jetzt einige Wochen her, seit dem nix mehr passiert ist.

Vermieter ist Ansprechpartner... Ja, weiß ich auch schon alles. Dafür stelle ich im Internet keine Fragen, um mir das selbstverständlichste Wissen anzutun. Ich würde nicht fragen, wenn ich vom Vermieter schon alles erfahren könnte. Ich will es daher nochmal betonen:

Der Vermieter KANN KEINE AuSKÜNFTE GEBEN! Das ist ein alter Mann, der absolut keine Ahnung von Mietrecht und ebenso keine Ahnung von Strom und Messeinrichtungen hat. Und der würde auch nicht antworten wollen!
Ich habe selbst erlebt, dass er dem Monteur ins Gesicht gesagt hat, nachdem er ihm erklärt hat, was nun zu tun ist, "jooo jooo. Ich hab n Bekannten, der kann das machen". In dem Moment hat der Vermieter gar nicht verstanden was überhaupt Sache ist und was der Monteur meint. Und er hat auch nicht im Entferntesten daran gedacht, dass das natürlich illegal ist, irgendeinen "Bekannten" da ran zu lassen. Weil nämlich nur eingetragene Elektroinstallateure da ran dürfen. Wer nicht eingetragen ist beim Netzbetreiber macht sich strafbar bei Plombenöffnung. So weit so absolut einfach und sonnenklar für mich. Aber auch nur für mich!


Dann... Der Monteur bemängelte hier "nur"... Wie kommst du darauf?

Lies' mal den Mängelbericht. Da sind 2 Dinge angekreuzt, nicht nur das, was er unter "Sonstiges" selbst geschrieben hat.

Ich habe inzwischen auch im TAB-Dokument ganz andere Sachen gefunden, z.B., dass der Raum, wo die Zähler sind, frei von Dreck sein soll. In dem Zählerkasten liegt richtiger Bauschutt.

So und nun zu einer meiner wichtigsten Nachfragen!

Partietieller Bestandsschutz!

Wer legt denn überhaupt fest wann was Bestandsschutz hat und wann nicht? Und geht Bestandsschutz über die Regeln der TAB (Westnetz)? Und geht der Bestandsschutz über Brandschutz?

Das würde ich gerne mal erklärt haben, weil ich nämlich seit Wochen recherchiere und danach suche wo dazu was steht. Auch das Gesetz dazu.

Sorry, aber Manches klingt in diesem Kontext so irre für mich.

Ich sehe doch selbst als Laie, dass dort in dem Zählerkasten Kabel offen aus der Wand heraus gucken. Dass da Schutt in dem Kasten liegt. Dass der Kasten aus Holz ist. Dass da keine Kippschalter drin sind, sondern nur alte Schraubsicherungen. Nach allem, was ich in den TAB und den Mindestanforderungen gelesen habe ist das alles bis hinten gegen unzulässig. Meines Wissens nach macht der Netzbetreiber sehr, sehr genaue Vorgaben wo ein Zählerkasten zu sein hat, wie die Umgebung zu sein hat und wie der Zählerkasten auch zu sein hat.

Und auch dass jetzt die entfernte Plombe aufeinmal kein Problem mehr sein soll widerspricht fundamental dem, was ich bisher alles erklärt bekommen und gelesen habe.

Ich weiß noch, wie vor einigen Wochen eine Mitarbeiterin vom Netzbetreiber etwas aggressiv im Ton wurde, als sie hörte, dass die Plombe nun schon seit mehreren Tagen weg sei. In dem Telefonat erklärte sie mir sofort daraufhin, dass ein Zähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf. Und dass ich ja jetzt lustig daran rum manipulieren könne (!). Und sie erklärte weiter, dass sie jetzt mal "intern im Haus ein paar Telefonate führen werde und geguckt wird wie jetzt weiter verfahren wird".. Das ist auch einige Wochen her jetzt. Und ich weiß nicht was das zu bedeuten hatte.

Also es gibt keinen weiteren Unterverteiler in meiner Wohnung. So viel steht fest!

Angst die Wohnung zu verlieren habe ich im Grunde gar nicht. Aber dass eine Wohnung praktisch unbewohnbar ist, wenn es dort keinen Strom gibt, ist auch klar. Das ist aber was Anderes. Die Wohnung behalte ich dennoch. Ich zucke dann mit den Schultern und suche mir dann irgendetwas anderes, weil es mir in dem Moment egal ist, da ich nämlich die Miete um 100 Prozent mindern darf, wenn kein Strom da ist. Dann schließe ich die Tür hinter mir ab und nehme mir vorübergehend ein Zimmer oder so.
Ich wollte nur deutlich machen, dass ich einfach kein Bock, bzw. keine Kraft habe, um mich mit dem Vermieter zu fetzen. Da ist es egal was man sagt. Das ist immer falsch. Das läuft mit mir einfach nicht! Es ging also mehr um die "Angst" bzw. die Sorge, dass ich nicht in Konflikt geraten will und auf Dauer der Hausfrieden komplett kippt. Darum geht es.

Auf der einen Seite steht das störrische und z.T. gesetzlose Verhalten des Vermieters. Aber auf der anderen Seite stehe ich mit einem fabelhaften Mietvertrag und einer gewissen Ruhe, die ich in diesem Mietverhältnis habe, weil es sonst keine Mieter im Haus gibt und der Vermieter in aller Regel auch ruhig ist, solange die Miete auf sein Konto geht. Und daher muss ich immer abwägen was ich dulde und was nicht. Und ich dulde sehr viel. Ich dulde so viel... Da hätte jeder andere einigermaßen normale Mieter schon längst einen Prozess mit dem Vermieter angefangen (!). Das ist wirklich so.

Aber ich kann einfach nicht mehr. Ich habe keine Ressourcen mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Via-reef):
Es ist jetzt einige Wochen her, seit dem nix mehr passiert ist.
Gut. Nix passiert ist in diesem Falle doch erstmal gut. Und Stromversorgung hast du auch.
Zitat (von Via-reef):
Aber ich kann einfach nicht mehr. Ich habe keine Ressourcen mehr.
Brauchst du nicht. Ich sortiere mal für dich:
-Die Westnetz weiß Bescheid. Vermutlich droht keine Gefahr für L+L.
-Du bist für dich allein ohne Störenfriede jeglicher Art.
-Du zahlst wenig Miete für eine alte Wohnung.
-Du hast selten mit dem Vermieter zu tun.
-Du weißt, dass du die Miete mindern kannst, falls...
Alles easy, was das *Stromproblem* betrifft.

Trotzdem finde ich, dass du dich im EP ziemlich aufgeblasen hast (nicht nur die Menge, sondern auch der Inhalt)--- dein letzter Absatz in #2 macht das deutlich. Doch dann--- schrumpft alles zusammen.
Eine Beleidigung kann ich nirgends finden.
Zitat (von Via-reef):
Ich wollte nur deutlich machen, dass ich einfach kein Bock, bzw. keine Kraft habe
Achso. Zumindest verstehe ich noch nicht, warum du solche Romane fertigst und derartige Recherchen betreibst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich die Hintergründe kennen will und wissen will wie was läuft und wo und wann ich im Falle welchen Falles was zu bezahlen habe.

Ich musste ausführlich schreiben, damit man sich das ewige Hin- und Her spart. Und damit man mir nicht das antwortet, was ich eh' schon weiß. z.B. dass ich nicht am Stromzähler arbeiten darf oder dass man keine Plomben entfernen darf. Denn darum geht es nicht. Das weiß ich längst alles.

Es geht um die Beantwortung der Fragen, die ich gestellt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also, noch einmal:

Im Protokoll ist nur relevant, was unter Sonstiges steht, denn aus diesem Grunde entspricht die Zähleranlage ja nicht der TAB. Mehr kann er gar nicht gesehen haben, da er nur die Wechselklappe geöffnet hat.

Es bleibt dabei, Du machst Dir Gedanken um unnütze Sachen.

Noch einmal, was die Plomben betrifft: Hier stehen keine Straftaten im Raume, da es vom Messstellenbetreiber ein Mängelprotokoll gab, in dem beschrieben wird, was zu ändern ist.
Allerhöchstens könnte man hier diskutieren, warum der Monteur hier keinen Ersatz angebracht hat.
Da aber bereits eine Meldung von VM an MB ergangen ist, dass der Mängel behoben wurde, sollte der Zähler bereits lange getauscht sein.
Erkrankung der ausführenden Firma liegt im Verantwortungsbereich des MBs, wenn die Zeit knapp wird muss man eben wen anders entsenden.
Eine Abklemmung des Stroms brauchst Du hier nicht zu befürchten, denn dafür müsste ein Monteur kommen um das zu realisieren.

Eine Erneuerung der Zähleranlage....
DAS willst Du nicht. Das wäre eine signifikante Modernisierung der elektrischen Anlage, welche zum Erlöschen des Bestandschutzes führt.
Das würde bedeuten, dass die komplette Hauselektrik erneuert werden müsste.
Und der Standard würde in Deinem Falle (nach Ansicht des Zählerkastens) eine Menge offene Wände mit sich bringen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Moment.... Die Plombe wurde entfernt, nachdem der Monteur da war. Es war ja vorher immer eine dran. Der Monteur, der den Zähler wechseln wollte, aber nicht konnte, hat dennoch sofort neu plombiert.

Und das mit dem Bestandsschutz ist mir noch immer nicht ganz klar. Die Fragen dazu bleiben. Wer legt das fest wann was unter Bestandsschutz fällt? Gibt es ein Gesetz dazu? Oder ist das eine willkürliche Entscheidung nach Lust und Laune der Elektriker?

Ich habe zum Thema Bestandsschutz nur einen Artikel im Netz gefunden. Nach diesem ist der Bestandsschutz sowieso durch die Neuvermietung erloschen. Vor 2 Jahren gab' es ja eine Neuvermietung. Ich bin ja der neue Mieter.

Quelle:
Seite ist nicht mehr verfügbar, habe es aber ausgedruckt
Dort steht "Für Bestandsimmobilien gilt Bestandsschutz bei Haus- und Elektrotechnik, so die landläufige Meinung. Diese Ansicht ist nicht falsch, aber sie ist auch nicht ganz richtig. Denn mit dem Mieterwechsel erlischt der Bestandsschutz. Spätestens, wenn neue Mieter einziehen, müssen Verkabelung und Sicherungskasten dem gesetzlich definierten Standard entsprechen".
Und diesen Artikelt hat eine Elektromeister geschrieben.

So. Und jetzt bist du wieder dran. (oder ihr)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Hier stehen keine Straftaten im Raume,

Aber sicher tun sie das ...



Zitat (von Via-reef):
Nach diesem ist der Bestandsschutz sowieso durch die Neuvermietung erloschen.

Das ist schlicht falsch.


Der Bestandsschutz ergibt sich aus diversen Normen und Vorschriften (z.B. VDE-Bestimmungen und -Normung einschließlich TGL-Vorschriften) je nach dem was da geschützt wird.

Der Rahmen für Bestandsschutz ist der folgende
- frühere materielle Legalität, errichtet nach (damals) gültigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik
- funktionsgerecht nutzbarer Bestand
- nachfolgenden Gesetze, Normen oder andere Regelwerke eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik nicht erfordern
- Fortdauer der Nutzung
- Mängel nicht bestehen, keine Gefahr für Leib und Leben, keine Brandgefahr


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ergänzend dazu hier noch dieser Link:

Allerdings bist Du hier in der Diskussion weit abgedriftet für ein Rechtsforum.

Deine Problematik in rechtlicher Sicht kann man ganz einfach zusammenfassen:

Keine Meldepflicht in der Sache der fehlenden Plombe.
Alles andere geht Dich, streng genommen, nichts an, denn Du bist nicht der Vertragspartner des Messstellenbetreibers, sondern Dein Vermieter.
Sollte es wirklich zu Sanktionen kommen, hättest Du Ansprüchen gegen diesen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Eine Erneuerung der Zähleranlage....
DAS willst Du nicht.


In Hinblick auf die eigene Gesundheit würde ich durchaus einen Fehlerstromschutzschalter begrüßen.

Zitat (von Jonathon):
Und der Standard würde in Deinem Falle (nach Ansicht des Zählerkastens) eine Menge offene Wände mit sich bringen.


Nette Umschreibung für eine Kernsanierung....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt fängt es an Spaß zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Jonathon):
Eine Erneuerung der Zähleranlage....
DAS willst Du nicht.


In Hinblick auf die eigene Gesundheit würde ich durchaus einen Fehlerstromschutzschalter begrüßen.



Leider wird es da bereits kompliziert.
Die Anlage sieht sehr nach eine klassischen Nullung aus.

Außerdem muss es mit Sicherheit noch irgendwo einen weiteren Sicherungskasten geben, im Zählerkasten sind nur große Neozed-Sicherungen verbaut.
Das kann nicht sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Jonathon):
Eine Erneuerung der Zähleranlage....
DAS willst Du nicht.


In Hinblick auf die eigene Gesundheit würde ich durchaus einen Fehlerstromschutzschalter begrüßen.



Leider wird es da bereits kompliziert.
Die Anlage sieht sehr nach eine klassischen Nullung aus.

Außerdem muss es mit Sicherheit noch irgendwo einen weiteren Sicherungskasten geben, im Zählerkasten sind nur große Neozed-Sicherungen verbaut.
Das kann nicht sein.


Ehm... halloooo...?

Warum kann das nicht sein?

Ich bitte höflichst um Erklärung!

Und ich bitte außerdem höflichst um Verständnis, dass die gesamte Fragestellung auch nicht juristische Fragen zum Inhalt hat. Aber gerade auch jegliche juristische Fragen, die damit verbunden sind, sind für mich interessant und wichtig.

Also... Ich kann euch versichern... das, was auf dem Bild zu sehen ist, dieser Zählerkasten... Das ist alles.

Sonst gibt es keinen weiteren Sicherungskasten oder sowas.

Und ich bitte darum zu erklären warum genau das "nicht sein kann" und auf das "Das" bezogen ist. Darauf, dass es keinen weiteren Sicherungskasten gibt oder auf die "Neozed-Sicherungen" bezogen? Ich weiß noch gar nicht was das überhaupt ist. Bisher habe ich nur abseits dieser Frage hier mal gelernt was eine Schmelzsicherung ist. Mehr weiß ich noch nicht, was das Technische betrifft jedenfalls.

Und was heißt "Die Anlage sieht sehr nach klassischer Nullung aus"? Was ist "klassische Nullung"? Ist das jetzt gut oder ist das schlecht? Und woran kann man das erkennen? Und was kann ich jetzt tun, um sicher herauszufinden ob es sich um das handelt, was vermutet wird?

-- Editiert von Via-reef am 15.10.2020 15:32

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#19
 Von 
Via-reef
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo.... Kommt noch was?

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