nicht bezahlte Planungsleistung

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
horstmarea
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht bezahlte Planungsleistung

Hallo zusammen,

bisher brauchte ich noch nie rechtlichen Rat ! Bis jetzt.

Hier mein Problem so kurz und allgemein wie es geht :

Ich bin seit ca. 25 Jahren selbständig ( Planungsbüro )
Ein ehemaliger Kollege meldete sich bei mir, da seine Firma einen großen Auftrag
bekommen hat und sie zeitliche Probleme mit der Planerstellung haben.
Gleich am nächsten Tag haben wir uns bei seiner Firma getroffen und mit seinem
Chef gesprochen. Bereits nach einer halben Stunde habe ich den mündlichen Auftrag bekommen
eine BMA / ELA / Gasmelde- Anlage auf AutoCAD zu erstellen.
Für die Planerstellung habe ich grobe Vorlage bekommen.
Bereits am 2. Tag habe ich die ersten Pläne bei der Firma abgegeben.
Auch eine Zusammenstellung der bisher benötigten Zeiten habe ich vorgelegt.
Nach einem kurzen Gespräch mit dem Chef der Firma sagte er zu mir „ alles in Ordnung „
und ich solle so weitermachen.
In den folgenden 19 Tagen habe ich immer nach Fertigstellung von Plänen diese sofort
an die Firma gemailt ( insgesamt 48 Mails ) Der Termin wurde eingehalten und nach Beendigung
der Arbeiten habe ich meine Rechnung gestellt ( ca. 200 Std. a´. 30.- = 6.000.- Euro )
1 Monat nach Abgabe meiner Rechnung habe ich mich nach dem Zahlungsstand erkundigt.
Da sagte mir der Chef der Firma daß er meine Rechnung nicht bezahlen werde da meine
Pläne nicht dem Stand der Technik entsprachen und er die Pläne nacharbeiten mußte.

Die angeblichen Mängel :
1.zu große Symbole ( falsche Maßstabangabe von „seinem" Zeichner )
2.keine Attributzuordnung ( war auch nie gefordert )

Hätte es während der Ausführung auch nur den kleinsten Hinweis auf irgendwelche Unstimmigkeiten in meinen Plänen gegeben hätte ich sofort reagiert und meine Pläne dementsprechend geändert.

Auch gab man mir keine Gelegenheit zur Nachbesserung.

Daraufhin ( nach zwei erfolglosen Mahnungen meinerseits ) habe ich einen Mahnbescheid
beim Amtsgericht Coburg beantragt. Diesem hat sein Anwalt ohne Angabe von Gründen wiedersprochen.
Nach einem Telefonat mit seinem Anwalt und einem erneuten Schreiben steht nun fest er wird meine
Rechnung nicht bezahlen.
Sein Anwalt sagte, ich solle mir gut überlegen „Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens"
zu stellen. Da ja Anwalts- und Gerichtskosten auf mich zukämen und ich nur schlechte Aussichten auf
Erfolg haben würde. ( Der Chef der Firma möchte ein Gutachten über meine Pläne beantragen und er
sagt dieses würde Ihm Recht geben.
In der Ausführungszeit gab es außer dem Chef noch zwei Ansprechpartner für mich.
Den ehemaligen Kollegen und einen CAD - Bearbeiter. Beide sind nicht mehr bei dieser
Firma ( gekündigt und keine Übernahme nach Probezeit ) Mit beiden habe ich bereits telefoniert
Diese werden mir meine Aussagen ( so weit sie Sie betreffen ) bestätigen.

Hier nun meine wichtigsten Fragen:

Könnte er evtl. Recht bekommen ? Er hatte ja jederzeit die Möglichkeit seine Wünsche zu äußern

Gibt es das Recht auf Nachbesserung immer ?

Was kostet mich ein Anwalt ?

Notfall oder generelle Fragen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Diese schäbige Praktik, das Nichtbezahlen von Rechnungen einfach auf angeblich aufgetretene Mängel zu schieben, ist leider eine weit verbreitete Methode der schlechten Zahlungsmoral besonders im Baugewerbe. Ich kann Dir nur raten, selbst sofort einen Anwalt aufzusuchen und Dich beraten zu lassen. So schlecht sind Deine Karten nicht. Diese gravierenden Mängel , die hier angegeben werden, hätten sofort auffallen und Du die Möglichkeit haben müssen, nachzubessern. Also lass Dich nicht einschüchtern. Nur wer aufgibt hat verloren.

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#2
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
horstmarea
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinen 25 Jahren selbstständigkeit hatte ich bis zu diesem Auftrag nur 2 Kunden !
( Linde AG und den Flughafen München )
Also mein erster mündlicher Auftrag.
Da für die Erstellung nicht mehr Zeit war
( Abgabe der Entwurfsplanung ) mußte ich
in den 19 Tagen die Planung fertigstellen.
Der Arbeitsaufwand wird ( bisher ) auch nicht
angezweifelt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Natürlich ist ein Auftragh zustande gekommen. Mündlihe Aufträge sind zwar manchmal schwer zu beweisen, der Auftraggber leugnet hier aber gar nicht, dass es einen Auftrag gegeben hat. Ich würde von einem HOAI-Vertrag ausgehen. Demnach wären, da die Höhe des Honorars nicht vereinbart ist, die Mindestsätze nach HOAI zu berücksichtigen. Auch eine Stundenabrechnung ist möglich. Die scheint hier auch grundsätzlich vereinbart worden zu sein, da der AG die Stundenaufstellung nicht bemängelt. Der Auftragnehmer kann übrigen zwischen 38 und 82 € pro Stunde in Rechnung stellen.
Auf jeden Fall hat der Planer ein Nachbesserungsrecht! Vergl. Locher Koeble/Frik Einl. Ziffer 82.
"Für Mängel, die ein sachkundiger Bauherr erkennt und bei denen dieser die Umplanung an sich zieht, ohne ihn hinzuzuziehen, haftet der planende Architekt nicht."
So wie der vermeintliche Mangel beschrieben wurde, wäre es eine Kleinigkeit gewesen den Mangel zu beseitigen.
Glücklicherweise war der Bauherr so dumm, nur wegen angeblicher Mängel nicht zu bezahlen. Er hätte vorsorglich auch die Höhe der Rechnung in Zweifel ziehen müssen. Dadurch hat er nämlich indirekt die Anzahl der geleisteten Stunden anerkannt.
Suchen Sie sich dringend einen Anwalt, der sich mit der HOAI und Planungsrecht auskennt und machen Sie Ihrem Auftraggeber die Hölle heiß. Die Chancen sind sehr gut!
Aber einen Fachanwalt aufsuchen. Ein Scheidungsanwalt versteht nichts von der speziellen Materie. :grins:


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#6
 Von 
horstmarea
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nach dem letzten Beitrag noch 2 x versucht die Angelegenheit selbst zu klären.
1 x Schreiben an die Firma und 1x an den Anwalt der Firma jedoch ohne Erfolg.
( weder die Firma noch der Anwalt haben sich bei mir gemeldet )
Jetzt möchte ich mir einen Anwalt suchen aber vorher habe ich noch ein paar Fragen.

Da ich zur Zeit immer noch sehr beschäftigt bin ( größerer Auftrag / bis zu 16Std. tägl.)
komme ich noch nicht dazu mich richtig mit dem Fall zu beschäftigen.

Frage : Wie lange habe ich Zeit mir einen Anwalt zu suchen ?

Von einem Bekannten habe ich gehört, dass es Anwälte gibt die auf Erfolgsbasis arbeiten
also nur Fälle übernehmen die ziemlich sicher zum Erfolg führen.

Frage : Stimmt diese Aussage und wo kann ich so einen Anwalt finden ?

Habe im Internet einen Prozesskostenrechner gefunden und meine Daten eingegeben.
Folgende Daten hat er mir errechnet: bei einem Streitwert von 7.000.-Euro und gerichtlicher
Klärung über 1. Instanz, Berufung und Revision kommen Anwalts- und Gerichtskosten
von 10.390.- Euro zustande.

Frage : Sind die Einzelsummen gem. dieser Berechnung bindend ? ( z.B. eigener Anwalt
in 1. Instanz 938.-Euro ) oder weichen die Gebühren der einzelnen Anwälte davon ab ?

Wie eingangs beschrieben ist es für mich das erste Mal dass ich einen Anwalt brauche.
Deshalb auch meine, für Spezialisten sicher „ungewöhnlichen„ Fragen.

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#7
 Von 
horstmarea
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner Helfen ?

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#8
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ohne Anwalt läuft nichts. Eine Erstberatung kann auf Stundenbasis abgerechnet werden. Leider nehmen die Anwälte erheblich mehr als Ingenieure :( 150-250 € sind da schon mal drin.
Der Anwalt dürfte meine schon im Dezember formulierte Einschätzung teilen und zur Klage raten. Das kann dann aber dauern. Aber nochmals der dringende Rat einen guten Fachanwalt aufzusuchen!
Eine Bekannte hatte mal bei einer Auseinandersetzung mit einem Architekten einen völlig ahnungslosen Anwalt. Das war dann am Ende viel zu teuer.

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#10
 Von 
horstmarea
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt einen Anwalt ins Auge gefasst ( Aua )er ist Rechtsanwalt und Bauingenieur
(Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)
werde am Wochenende die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen und nächste Woche Kontakt mit diesem Anwalt aufnehmen.

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