Ist diese polizeiliche Anordnung an Verdächtige (sieht man häufig in Krimis) eigentlich real oder eine erfindung der drehbuchautoren?
Nach meiner Sicht gibt es doch nur die Wahl zwischen U-Haft und völliger Freizügigkeit.
m.
nicht die stadt verlassen!
14. Mai 2005
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Frage vom 14. Mai 2005 | 15:31
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
nicht die stadt verlassen!
#1
Antwort vom 14. Mai 2005 | 17:19
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9549x hilfreich)
Nur das Gericht kann derartiges anordnen. z.B., als Auflage iVm. der "Außervollzugsetzung eines Haftbefehls" (Haftverschonung), d.h. der HB bleibt bestehen, wird aber gegen Auflagen nicht vollstreckt. Eine der häufigsten Auflagen ist z.B. tägliches melden bei der Polizei (teilw. auch mehrmals tägl.)
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 14. Mai 2005 | 19:48
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1499x hilfreich)
Richtig. Es kann auch der Pass eingezogen werden. Aber die Krimi-Auflage gibt es so nicht, weil es auch keinen Sinn macht. Würde dagegen verstoßen hätte man ein Problem
Und jetzt?
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