Hallo.
ICh bin alleinerziehend, lebe von Arbeitslosengeld 2, habe gesagt bekommen ich solle auf Grund meines Kindes zu Hause bleiben. Auf Bitten und Betteln bekam ich zumindest einen 1 Euro Job in einer Sozialen Einrichtung.
Februar 2009 bin ich in meine Wohnung gezogen und habe sogleich Strom bei Eprimo beantragt und auch die Vollmacht umgehend zurückgeschickt.
Keine Rückmeldung von Eprimo. So habe ich immer wieder angerufen und mich schriftlich an den Verein gewandt, wann ich denn nun die Vertragsbestätigung bekomme. Man vertröstete mich, versprochene Rückrufe blieben aus.
Irgendwann bekam ich eine zweite Vollmacht die ich ebenfalls zurückschickte.
Vor etwa zwei Wochen bekam ich plötzlich eine Mitteilung der Stadtwerke mit einer Vertragsbestätigung über einen Vertrag den ich nie abgeschlossenhatte. Der Vertrag war von Anfang September datiert und sollte aber ab Februar 2009 gelten??????
Ich sollte umgehend eine horrende Summe zahlen, wendete mich zum x-ten Mal umgehend an Eprimo die dann plötzlich feststellten das sie miene Unterlagen verbummelt hatten.
Ich wiedersprach dem Vertrag der Stadtwertke gerade noch rechzeitig und bekam anstatt eine Reaktion darauf irgendeine Rechnung über Gas.
AAm Samstag, also Vorgestern hatte ich plötzlich eine Sperrmitteilung im Kasten und habe heute morgen bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, damit ich zumindest die Möglichkeit habe die Verhältnisse zu klären, damit ich ein Darlehen nach § 23
I SGB II kann.
Das wurde mir vom Gericht mehr oder weniger Verweigert. ICh kann doch nicht ohne Strom leben, wie soll ich das Kind versorgen geschweige denn körperpflege betreiben? Wenn ich das nicht kann bin ich auch die Integrative massnahme los.
Muss mir das Gericht nicht diese Einstweilige Verfügung stattgeben????
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plötzliche Stromsperre
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
Vor etwa zwei Wochen bekam ich plötzlich eine Mitteilung der Stadtwerke mit einer Vertragsbestätigung über einen Vertrag den ich nie abgeschlossenhatte.
Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Nennt sich Ersatzversorgung.
Die vom Kunden bezogenen Energiemengen im Zeitraum ohne gültigen Liefervertrag erhält er im Rahmen der Ersatzversorgung (§ 38 Ersatzversorgung mit Energie). Die Ersatzversorgung erfolgt durch den jeweiligen Grundversorger (§ 36 Grundversorgungspflicht), in diesem Falle die Stadtwerke.
quote:
Ich wiedersprach dem Vertrag der Stadtwertke gerade noch rechzeitig
Dem Vertrag kann man eigentlich nicht rückwirkend widersprechen, da er gesetzlich geregelt ist. Der Widerspruch hat nur Wirkung für die Zukunft.
Vermutlich auch ohne voher mit den Stadtwerken mal zu sprechen?
quote:
und bekam anstatt eine Reaktion darauf irgendeine Rechnung über Gas.
Das war wohl eher keine Reaktion auf den Widerruf. Hast du einen Gasanschluss?
quote:
also Vorgestern hatte ich plötzlich eine Sperrmitteilung im Kasten
Das war eine Reaktion auf dein Widerspruch. Du willst den Strom nicht, also wird er abgedreht.
quote:
Muss mir das Gericht nicht diese Einstweilige Verfügung stattgeben?
Warum sollte es? Du selbst hast doch offensichtlich die weitere Grundversorgung durch die Stadtwerke abgelehnt.
Ich würde mal mit den Stadtwerken sprechen und die Situation schildern? Das dürfte die Situation schneller bereinigen als der Umweg über das Gericht.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
ICh habe versucht mit den Stadtwerken zu reden, nein ich wurde leider nur unhöflich regelrecht angepampt. Und gas beziehe ich nicht.
Ich habe meinen Wechsel zu einem anderen Anbieter eingeleitet. Nur bis dahin brauche ich Strom. Ich bin ja auch grundlegend bereit zu zahlen, ich kann es nur nicht alles auf einen Haufen.
Laut dem Beschluss des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009, L 7 AS 546/09 B ER
muss mir ja ein Darlehen gewährt werden, somit ist ja auch gewähleistet das sie ihr geld bekommen, die einstweilige Verfügung brauche ich ja nur um die Zeit bis der Antrag genehmigt wurde bei der Arge oder Amt für Wohnungsnotfallhilfen!
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