privat Geld verliehen - wie bekomme ich mein Geld bald möglichst wieder?

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
RedDiamond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
privat Geld verliehen - wie bekomme ich mein Geld bald möglichst wieder?

Hallo,

ich bin ganz nue hier, aber vielleicht könnt ihr mir etwas helfen.

Ich habe Ende 05 an eine Freundin 100€ verliehen, weil sie ohne Geld, mit 2 Kidz und ohne Strom dasaß. Ich habe auf meinem Kontoauszug einen Nachweis darüber, dass ich ihr das Geld geliehen habe, da ich das in der Transaktion auch als Betreff hineinschrieb. Nach mehrmaliger Nachfrage habe ich bis heute noch nicht das Geld zurück. Als weitere Nachweise habe ich nur Logs (Mitschriften) vom Chat.
Kann ich da irgendetwas machen, um mein Geld jetzt bald möglichst wiederzubekommen?
Ich weiß jetzt nur, dass sie trotz "keiner Kohle" in Deutschland rumfahren kann und auch einen neuen Job haben soll.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Hier dürfte ein Darlehensvertrag vorliegen, bei dem Zinsen nicht vereinbart worden sind, zudem ein Rückzahlungszeitpunkt nicht bestimmt wurde, zudem Zinsen nicht vereinbart worden sind.

Ist das zutreffend?

Insoweit gilt für eine ordentliche Kündigung, daß der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 488 III 1) kann.

Für den Fall, daß Zinsen nicht geschuldet werden, kann der Darlehensnehmer das Darlehen auch ohne Kündigung zurückerstatten (§ 488 III 3).

Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann Ihnen dann zur Seite stehen, wenn eine wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers, welche die Rückzahlung des Darlehens gefährden würde, einzutreten droht (Einzelheiten, siehe § 490 BGB ).

Beachten Sie bitte, daß Sie als Darlehensgeberin darlegungs- und beweispflichtig für die anspruchsbegründenden Tatbestandselemente sind.

Wurde das Darlehen wirksam gekündigt, kann ggf. ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

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#2
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Ich würde schriftlich ( Einschreiben Einwurf ) eine angemessene Frist ( z.B. 2 Wochen ) zur Rückzahlung setzen und wenn die verstrichen ist umgehend einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das geht relativ unproblematisch und kann in manchen Bundesländern sogar online erledigt werden.

Einfach mal bei Google `Online Mahnbescheid` eingeben oder an Ihr zuständiges Amtsgericht wenden.

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#3
 Von 
RedDiamond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo thosim,

ersteinmal vielen dank für die antwort, aber es handelt sich hierbei um kein darlehen im herkömmlichen sinne. ein vertrag zwischen ihr und mir liegt nicht vor, sondern nur mitschriften aus online-unterhaltungen bzw. der abgang des geldes von meinem konto.
ich hatte ihr das geld (leider gottes) aus reiner gutherzlichkeit (oder wie das auch heißt) geliehen & werde leider immer wieder vertröstet.

@thomasovic:
vielen dank für den tipp. ich werde mich mal schlau machen und sehen, was für optionen mir bleiben.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

ich hatte ihr das geld (leider gottes) aus reiner gutherzlichkeit (oder wie das auch heißt) geliehen & werde leider immer wieder vertröstet.

Selbstverständlich ist so etwas ein Darlehensvertrag im Sinne des BGB.

Der § 488 BGB trifft daher nach meiner Einschätzung auf diesen Fall zu. Daher ist auch die Kündigungsfrist des § 488 III BGB von 3 Monaten zu beachten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RedDiamond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

also müsste ich ihr jetzt per einschreiben die kündigung des darlehensvertrages zuschicken (wobei wir ja keinerlei vertrag gemacht haben, sondern nur die abbuchung auf meinem konto mit dem betreff "geliehen" vermerkt ist). sollte sie in der frist von 3 monaten nicht das komplette geld überwiesen haben, kann ich also zum gericht oder so gehen und mir von dort einen mahnbescheid holen bzw. auch eine zwangspfändung von ihrem konto?

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ihr habt sehr wohl einen Vertrag abgeschlossen, nur keinen schriftlichen. Für private Darlehensverträge gibt es kein Formerfordernis.

Ja, Du solltest den Darlehensvertrag jetzt mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Am besten mit Einschreiben/Rückschein, damit man die Kündigung auch nachweisen kann. Wenn dann innerhalb der 3 Monate das Darlehen nicht ausgeglichen wurde, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen. Dafür gibt es Vordrucke. Folgt auch nach dem Mahnbescheid keine Zahlung und Deine Bekannte legt keinen Widerspruch ein, kannst Du dann 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids an Deine Bekannte, einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auf dessen Grundlage kannst Du dann die Zwangsvollstreckung einleiten.

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#7
 Von 
RedDiamond
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

danke eidechse

mal ne andere frage: was würden mich denn jetzt mahnbescheid und vollstreckungsbescheid kosten? umsonst wird das alles ja sicherlich nicht sein ...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für den MB fallen 23 € an Gerichtskosten (Mindestgebühr nach Nr. 1110 KV GKG)an bei einem Streitwert von 100,00 €. Beim Vollstreckungsbescheid bin ich mir da jetzt ehrlich gesagt nicht so sicher, welche Gerichtsgebühren anfallen. Weiß jemand mehr?

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#9
 Von 
Tabea50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen ähnlich gelagerten Fall wie der oben geschilderte, deshalb wollte ich keinen neuen Thread eröffnen. Nun zu meiner Frage: Wie ist so eine Kündigung zu formulieren, dass sie auch rechtens ist?
Was MUSS sie enthalten?

Gruß :)
Tabea

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tabea50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank :)

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