Hallo,
mal angenommen folgender Sachverhalt :
A, möchte sich ein Auto kaufen, über den normalen Weg per Finanzierung über eine Bank.
Jedoch hat A einen Kumpel, nennen wir ihn B, der gerade zu Geld gekommen ist und sagt, spar dir den Weg zur Bank, ich gebe dir den Kredit.
A erhält den Kredit von B zu guten Konditionen und kauft sich das Fahrzeug.
Als Sicherheit wird der Kreditvertrag angefertigt und das Fahrzeug auf den Kreditgeber zugelassen.
A zahlt seine Raten pünktlich und kümmert sich um die Reperaturen des Autos.
Plötzlich ist B von dieser Idee nicht mehr ganz so begeistert und möchte das Fahrzeug verkaufen.
Klar, ist das Fahrzeug auf B als Sicherheit zugelassen, aber kann er den Kreditvertrag einfach so kündigen, bzw das Auto verkaufen ?
Selbst wenn er das Auto verkaufen kann, müsste er dann nicht theoretisch die Summe in Bar zur Verfügung stellen, da darüber der Kredit ja geschlossen wurde ?
Wer hat Ahnung und hilfreiche Ratschläge ?
Danke
privater Kreditgeber will nicht mehr ?!?!?
Notfall oder generelle Fragen?
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Sorry, aber woher sollen wir wissen, was im Kreditvertrag zum Thema Kündigung steht?
Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, ist übrigens für die Besitzverhältnisse recht uninteressant. Wichtiger ist, wer auf dem Kaufvertrag als Käufer steht.
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Wenn es so gelaufen ist, was mir meine Glaskugel sagt, wie es gelaufen ist, dann hat der Kumpel das Auto mit seinem Geld auf seinen Namen gekauft, und es dem A überlassen. Dieser hat dann brav seine Raten bezahlt.
Pech ist, dass es dabei keinen schriftlichen Vertrag gibt und es nun aussage gegen Aussage geben könnte.
D.h. der Freund könnte behaupten, die Raten seien nur eine "Nutzenentschädigung" gewesen und er habe den Vertrag nun gekündigt.
Zitat:dann hat der Kumpel das Auto mit seinem Geld auf seinen Namen gekauft, und es dem A überlassen
Im Eingangspost steht das aber anders:
Zitat:A erhält den Kredit von B zu guten Konditionen und kauft sich das Fahrzeug.
Verträge sind einzuhalten. Wie genau sieht der Vertrag aus?
Der B könnte sich sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn er dem A das Auto durch Verkauf entziehen würde -ohne- rechtlichen Grund.
Und nun kommt es auf die Bedingungen im Darlehensvertrag an.
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