hallo, ich habe folgendes Problem.
ich habe vor ca. 2,5 Monaten einen freund 350€ geliehen. ich hab es ihm gegeben, da ich ihn bis dahin vertraut habe und ich hätt meine Hand ins feuer legen können, dass er es mir zurückzahlt aber bis jetzt ist noch nichts gekommen außer das er es nicht hat, und er den rückzahltermien immer um 1 Woche verschiebt (alles schön per sms, whatsapp und Facebook).
nun bin ich es aber endgültig leid, da ich ganz genau weiß dass er das Geld hat aber immer für irgendwelche anderen dinge ausgiebt. jetzt kamm mier die Idee rechtlich dagegen vor zu gehen aber ich weiß nicht wirklich welche schritte ich dort gehen muss. wenn ich einen termien bei einem Anwalt mache, muss ich den dann erstmal bezahlen? oder soll ich einen vertrag mit ihm machen dass er es z.b. bis zum 1.8.13 alles gezahlt haben muss? was muss in so einen vertrag alles rein?
vielen dank im voraus und liebe grüße
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``freund´´ geld geliehen
Hallo,
den schriftlichen Vertrag hättet ihr vorher machen sollen. Was machst Du denn, wenn der "Freund" jetzt sagt, was soll ich mit Dir ´nen Vertrag abschließen, was hab ich denn von Dir bekommen?
Der Vertrag ist natürlich auch mündlich zustande gekommen, aber wie willst Du das ggü. Dritten beweisen?
...und um die alte Weißheit bemühen zu müssen.... Bei Geld hört die Freundschaft auf.
LG nero
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Unabhängig davon, dass Nero Recht hat: Durch die SMS u.ä. kann man durchaus nachweisen, dass man Geld verliehen hatte.
Einen entsprechenden Rückzahlungsplan zu machen bzw. auch schriftlich den 1.8.13 als Termin festzuset6zen ist insofern eine gute Idee, als du dann 1. etwas an der Hand hast und 2. er dann automatisch in Verzug kommen dürfte.
Was in so einen Vertrag reinkommt? Beispielsweise "Hiermit erkläre ich, dass mir von XYZ am XX.XX. geliehene Geld von 350€ bis spätestens zum 1.8.2013 an diesen zurückzuzahlen. Ich bestätige, dass ich bei nicht vollständiger Rückzahlung ab 1.8.13 automatisch in Verzug gerate und Zinsen zu zahlen habe (5% ü+ber Basiszins), sowie weitere Verzugsschäden (Kosten Anwalt, Mahnbescheid usw.).
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quote:
soll ich einen vertrag mit ihm machen dass er es z.b. bis zum 1.8.13 alles gezahlt haben muss?
Ein Vertrag erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen; der "Freund" will aber doch offenbar nicht zahlen.
Was du machen kannst, wäre, das Darlehen fristgemäß zu kündigen (mangels vereinbarter Frist gilt die gesetzliche von 3 Monaten), also z.B. zum 10.10.2013.
Das beweisbar (Einschreiben/Rückschein).
Dann ist der "Freund" ab 10.10.2013 in Verzug und man kann dann das Geld einklagen. Verjähren würde der Anspruch dann erst zum 31.12.2016.
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Hallo,
quote:Das möchte ich doch bezweifeln. Wenn der Freund behauptet, sämtlicher vorgetragener Schriftwechsel stammt nicht von ihm, dann weiß ich nicht, wie der TE das Gegenteil beweisen will.
Durch die SMS u.ä. kann man durchaus nachweisen, dass man Geld verliehen hatte.
Anmerkung dazu: Fast sämtliche elektronische Kommunikation läßt sich mit Leichtigkeit fälschen.
Ich würde irgendwie versuchen, etwas schriftliches von ihm zu bekommen (wirklich schriftlich, mit Unterschrift). Das kann etwa eine Vereinbarung sein, dass er noch x Monate zusätzlich Zeit bekommt. Sobald er den Eindruck hat, es wäre etwas gutes für ihn, könnte er sich zu einer Unterschrift hinreißen lassen.
Stefan
Alles klar, ich werde dann mal versuchen mit ihm einen vertrag zu machen, indem ich ihm noch 3 monate zeit gebe.
Vielen dank für eure Antworten.
Gruß, Daniel
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