angenommen ein PKW-Besitzer fährt ohne Versicherungsschutz und ohne Steuern bezahlt zu haben im Ausland mit seinem PKW.
Jetzt gerät er in eine Polizeikontrolle. Ihm wird mitgeteilt, dass nach einer Komputerabfrage irgend etwas nicht stimmt. Er darf aber nach Hause fahren um seine Papiere vorzulegen. Die Beamten lassen ihn gehen wollen aber die Sachlage überprüfen. Da das KFZ nicht versichert ist und keine steuern in Deutschland bezahlt sind, könnte jetzt eine Beschlagnahmung des KFZ ins Haus stehen. Schützt der jetzige Verkauf des PKW vor einer eventuellen Beschlagnahmung?
schütz der rechtzeitige Verkauf eines PKW vor dessen Beschlagnahmung?
10. Januar 2016
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Frage vom 10. Januar 2016 | 10:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
schütz der rechtzeitige Verkauf eines PKW vor dessen Beschlagnahmung?
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#1
Antwort vom 10. Januar 2016 | 11:10
Von
Status: Unbeschreiblich (38340 Beiträge, 13980x hilfreich)
Nein.
wirdwerden
#2
Antwort vom 11. Januar 2016 | 13:01
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 24x hilfreich)
Warum sollte der PKW beschlagnahmt werden?
So oder so: der Verkauf schützt nicht vor der Strafe!
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#3
Antwort vom 11. Januar 2016 | 13:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38340 Beiträge, 13980x hilfreich)
PKW ist Tatwerkzeug.
wirdwerden
#4
Antwort vom 11. Januar 2016 | 13:31
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Habe ich aber in der Konstellation noch nie von gehört.
#5
Antwort vom 11. Januar 2016 | 13:32
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 24x hilfreich)
PKWs werden in so einem Fall sichergestellt.
#6
Antwort vom 12. Januar 2016 | 13:11
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Sichergestellt != eingezogen.
#7
Antwort vom 12. Januar 2016 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (47459 Beiträge, 16802x hilfreich)
Da die Sicherstellung im wesentlichen dazu dient, ein weiteres Fahren mit dem unversicherten Fahrzeug zu verhindern, ist diese Maßnahme überflüssig, wenn das Auto verkauft wurde.
Das fällige Strafverfahren kann man durch den Verkauf des Autos aber nicht verhindern.
Sollte sich die Polizeikontrolle im Ausland abgespielt haben, gilt natürlich dortiges Recht. Hier bekommst Du nur Antworten nach deutschem Recht.
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