selbstständig danach arbeitslos

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jung Nicole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
selbstständig danach arbeitslos

Ich kann für einen Freund auf selbstständiger Basis arbeiten. Ich werde zwar genug verdienen, aber was ist wenn ich danach wieder Arbeitslos werde? Bekomme ich dann wieder Arbeitslosengeld 1 oder 2? Momentan bin ich noch Arbeitslos. Brauche dringend diese Info.

By
Nicole

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nicole

meines wissens nur alg2, also sozialhilfe, da du ja nicht pflichtversichert bist.
die krankenversicherung nicht vergessen!

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 09.01.2006 23:03:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jung Nicole
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bekomme ich auf jeden Fall wieder Geld vom Arbeitsamt. Verstehe ich das richtig?

Bye
Nicole

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Die Anwartschaftszeit, also den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat erfüllt,

wer in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosigkeit (beides muss vorliegen)
- der sog. Rahmenfrist

- mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen ist

(i.d.R. Beschäftigung, aber auch z.B. Krankengeld-, Verletztengeldbezug, u.U. Elternzeit u.a.).

Die Rahmenfrist von zwei Jahren darf nicht in eine bereits vorher für den Bezug von Arbeitslosengeld schon einmal herangezogene Rahmenfrist hineinreichen.
___________________

also du müsstest, bevor Du Anspruch hast, 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wenn Du zur Zeit Arbeitslosengeld beziehst, und dann für ein Jahr selbstständig bist, wirst Du diese Bedingung wohl nicht erfüllen.

Aber vielleicht gibt es Wege. Das Arbeitsamt ist ja froh, wenn jemand Beschäftigung hat. Also keine Angst, lass Dich dort beraten. Dann weisst Du verbindlich, wie die Sache ausssieht.

und ein Tipp:

http://forum.ahfd.org/forumdisplay.php?s=6f2cef8dd8741838d0dc7dd6cc7ec1b9&f=25

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Also bekomme ich auf jeden Fall wieder Geld vom Arbeitsamt. Verstehe ich das richtig?
Nein, so sind die Antworten nicht zu verstehen.

ALG I bekommst Du, wenn Du die genannten versicherungsrechtlichen Beschäftigungszeiten nachweisen kannt. Nach kurzer Selbständigkeit ist also der Bezug von ALG I noch möglich.

ALG II bekommst Du, wenn Du bedürftig bist.

Außerdem ist bei "selbständig für einen Freund arbeiten" Vorsicht im Hinblick auf Scheinselbständigkeit geboten.

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