Ich kann für einen Freund auf selbstständiger Basis arbeiten. Ich werde zwar genug verdienen, aber was ist wenn ich danach wieder Arbeitslos werde? Bekomme ich dann wieder Arbeitslosengeld 1 oder 2? Momentan bin ich noch Arbeitslos. Brauche dringend diese Info.
By
Nicole
selbstständig danach arbeitslos
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@nicole
meines wissens nur alg2, also sozialhilfe, da du ja nicht pflichtversichert bist.
die krankenversicherung nicht vergessen!
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 09.01.2006 23:03:14
Also bekomme ich auf jeden Fall wieder Geld vom Arbeitsamt. Verstehe ich das richtig?
Bye
Nicole
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Die Anwartschaftszeit, also den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat erfüllt,
wer in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosigkeit (beides muss vorliegen)
- der sog. Rahmenfrist
- mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen ist
(i.d.R. Beschäftigung, aber auch z.B. Krankengeld-, Verletztengeldbezug, u.U. Elternzeit u.a.).
Die Rahmenfrist von zwei Jahren darf nicht in eine bereits vorher für den Bezug von Arbeitslosengeld schon einmal herangezogene Rahmenfrist hineinreichen.
___________________
also du müsstest, bevor Du Anspruch hast, 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wenn Du zur Zeit Arbeitslosengeld beziehst, und dann für ein Jahr selbstständig bist, wirst Du diese Bedingung wohl nicht erfüllen.
Aber vielleicht gibt es Wege. Das Arbeitsamt ist ja froh, wenn jemand Beschäftigung hat. Also keine Angst, lass Dich dort beraten. Dann weisst Du verbindlich, wie die Sache ausssieht.
und ein Tipp:
http://forum.ahfd.org/forumdisplay.php?s=6f2cef8dd8741838d0dc7dd6cc7ec1b9&f=25
Also bekomme ich auf jeden Fall wieder Geld vom Arbeitsamt. Verstehe ich das richtig?
Nein, so sind die Antworten nicht zu verstehen.
ALG I bekommst Du, wenn Du die genannten versicherungsrechtlichen Beschäftigungszeiten nachweisen kannt. Nach kurzer Selbständigkeit ist also der Bezug von ALG I noch möglich.
ALG II bekommst Du, wenn Du bedürftig bist.
Außerdem ist bei "selbständig für einen Freund arbeiten" Vorsicht im Hinblick auf Scheinselbständigkeit geboten.
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